Simone Kirch und Sandra Strobl von der LV 1871

7. November 2024

Auch 2024 unterstützt die LV 1871 ihre Geschäftspartner im Jahreswechsel und bearbeitet eingehende Anträge durchgehend bis zum Jahresende. Die wichtigsten Fristen auf einen Blick zusammengefasst.

Policierung zum Jahreswechsel

Simone Kirch und Sandra Strobl kümmern sich mit ihren Teams bei der LV 1871 um die Bearbeitung aller eingehenden Anträge für die private und betriebliche Vorsorge und Altersvorsorge. Sie beantworten Anfragen zu Verträgen und Vertragsänderungen und haben ein offenes Ohr für alle Kunden- und Vermittleranfragen. Auch im Jahresendgeschäft unterstützen sie durchgehend.

Alle Anträge ohne Zuzahlungen, die bis einschließlich 20. Dezember 2024 in der Hauptverwaltung eingehen und policierungsfähig sind, werden in jedem Fall noch in diesem Jahr policiert. Auch danach eingehende Anträge werden selbstverständlich so rasch wie möglich bearbeitet. Geschäftspartner können Neuanträge einfach bequem per E-Mail einreichen unter: neuantraege@lv1871.de. Der Originalantrag muss nicht nachgereicht werden.

Basis- und Riester-Rente, bAV: Zehntagesfrist für Zahlungen zum Jahresende

Die sogenannte Zehntagesfrist für Zahlungen zum Jahresende kann nur für die regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben Anwendung finden. Außerdem muss die Fälligkeit kurze Zeit vor dem Jahreswechsel liegen. Insbesondere bei Basis- und Riester-Rentenverträgen gilt es zu beachten: Die Zehntagesfrist kann nicht zur Anwendung kommen bei:

  • Einmalzahlungen und bei Zuzahlungen, da es sich hierbei nicht um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt,
  • laufenden Zahlungen, deren Fälligkeit vor dem 20. Dezember eines Jahres liegt.

Für die Versicherungsnehmer bedeutet das: Möchten sie sicher sein, dass ihre Zahlungen noch dem steuerlichen Veranlagungszeitraum 2024 zugerechnet werden, müssen sie bei Überweisung sicherstellen, dass die Zahlung noch im Jahr 2024 von ihrem Konto an die LV 1871 fließt. Wählen Versicherungsnehmer das SEPA-Verfahren, gilt als Zahlungszeitpunkt der Termin der Fälligkeit, sofern das Konto zu diesem Termin eine ausreichende Deckung aufweist. Das SEPA-Verfahren ist in diesem Fall der empfohlene Zahlungsweg.

Hinweis für Zuzahlungen

Auch bei Zuzahlungen sind die Richtlinien des Geldwäschegesetzes zu beachten. Das bedeutet unter anderem: zum Zeitpunkt der Zuzahlung muss uns ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Versicherungsnehmers in Kopie vorliegen. Außerdem benötigen wir auch das Formular zur Mittelherkunft.

Alle Rahmendaten für die Policierung zum Jahresende im Überblick

Stichtag für Privatkundengeschäft

betriebliche Altersversorgung (bAV)*

garantierte Policierung policierungsreifer Anträge 2024
ohne Zuzahlungen 20. Dezember 2024
mit Zuzahlungen 15. Dezember 2024
letzten maschinellen Beitragseinzug 23. Dezember 2024
mögliche Rückdatierung des Versicherungsbeginns (in 2024) 1. November 2024 (In 2025 keine Rückdatierung für 2024 möglich mit 1% Rechnungszins)
mögliche Vordatierung des Versicherungsbeginns maximal möglich 1. März 2025
*Eine Policierung ist nur bei Einreichung aller erforderlichen Antragsunterlagen (vollständig ausgefüllter Aufnahme- und Verwaltungsvertrag der Unterstützungskasse etc.) möglich.

Hinweise für LV 1871 Pensionsfonds AG

Bei Rahmenvertragsanforderungen, die bis spätestens 4. Dezember 2024 auf Basis eines erstellten Versorgungsvorschlags bei der LV 1871 Pensionsfonds AG eingehen, wird der Rahmenvertrag in jedem Fall noch bis Ende 2024 erstellt. Auch danach eingehende Anforderungen werden schnellstmöglich bearbeitet. Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist aufgrund der grenzüberschreitenden Tätigkeit des LV 1871 Pensionsfonds nicht möglich.

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