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26. Juli 2016

Die Abwicklung von Leistungsansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten Kunden eine individuell auf ihren Fall zugeschnittene Abwicklung.

Jeder Fall ist anders: Individuelle Leistungsprüfung

Die Abwicklung von Leistungsansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert Erfahrung, Engagement und vor allem persönliche Hinwendung. Denn hinter den Versicherungsfällen stehen häufig schwere persönliche Schicksalsschläge. Kunden erwarten zu Recht eine individuell auf ihren Fall zugeschnittene Abwicklung. Das zeigt ein Beispiel aus der Praxis.

Im Januar 2013 informierte uns ein Geschäftspartner über den tragischen Fall seiner Kundin. Sie war überfallen und sexuell belästigt wurde. Seither litt sie unter starken Angstzuständen. Erst nach mehrfacher Erinnerung durch uns und den Vermittler konnte sie im April 2014 einen Leistungsantrag einreichen. Daraus ging hervor: Die Kundin leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Infolge der massiven Angstzustände konnte sie nicht länger in ihrer bisherigen Wohnung leben und zog zu ihrer Mutter. Es war ihr auch nicht mehr möglich, nach Einbruch der Dunkelheit das Haus zu veranlassen. Ihren bisherigen Beruf im Schichtdienst konnte sie nicht mehr ausüben.

Bei Leistungsprüfung individuelle Angebote machen

Wir haben unserer Kundin eine psychologische Akutintervention angeboten. Dieses Angebot hat sie dankbar angenommen. Da der Sozialversicherungsträger die Kosten für die notwendige Therapie in diesem Fall nicht übernommen hat, hat die LV 1871 als außervertragliche Leistung zusätzlich zu der versicherten Rente eine Psychotherapie für die Dauer von rund zwei Jahren finanziert. Über einen Dienstleister konnten wir schnell eine erfahrene Psychotherapeutin vermitteln.

Nach mittlerweile 80 Therapiestunden sind die Angstzustände inzwischen weitgehend überwunden. Die Kundin kann wieder ein selbständiges Leben in einer eigenen Wohnung führen. Sie hat inzwischen einen neuen Job gefunden, der etwa gleichwertig zu ihrer frühen Position ist. Also benötigt sie die Berufsunfähigkeitsrente nicht länger. Um den Therapieerfolg zu festigen, hat die LV 1871 zusätzlich die Kosten für weitere 15 Therapiestunden übernommen.

Aktives Fallmanagement als Erfolgsrezept

Sicher verläuft nicht jeder Fall so glücklich und es liegt in der Natur der Dinge, dass eine Leistungsregulierung auch konfliktbehaftet sein kann. Aber der Fall zeigt: Ein aktives auf den Einzelfall zugeschnittenes Fallmanagement ist ein deutlicher Gewinn für alle Beteiligten.

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