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13. April 2021

Die Golden BU der LV 1871 wird für junge Menschen noch attraktiver. LV 171 BU-Expertin Laurence Heiler fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Golden BU: Mit Flexibilität und Transparenz bei jungen Kunden punkten

Viele junge Leute stecken gerade mitten in der Ausbildung oder im Studium. Sie haben das gesamte Berufsleben noch vor sich und schmieden Zukunftspläne. Die wenigsten denken dabei jedoch über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung nach. Dabei lohnt es sich gerade in jungen Jahren für eine eventuelle Berufsunfähigkeit vorzusorgen, denn in der Regel sind junge Menschen gesünder und fitter. Damit sind die Prämien günstiger und die Gesundheitsprüfung einfacher.

Allerdings: Wer sein ganzes (Berufs)Leben noch vor sich hat, braucht eine flexible und transparente Absicherung, die sich ein Leben lang anpassen lässt. Diesem Bedürfnis wollen wir mit der Golden BU nachkommen. Deshalb haben wir die Golden BU für junge Leute noch attraktiver gemacht. Das sind die drei wichtigsten Neuerungen:

Mehr Leistung im Fall der Fälle

Viele Auszubildende und Studenten können ab sofort eine höhere Berufsunfähigkeitsrente absichern. Für viele Auszubildende beträgt die maximale monatliche BU-Rente nun 1.500 Euro, für viele Studenten liegt sie bei 2.000 Euro. Das gilt insbesondere für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, Ingenieursstudiengänge, Jura und Medizin sowie für kaufmännische und medizinisch-technische Ausbildungsberufe.

Günstigerprüfung und Verbesserungen bei der Leistungsprüfung

Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden stellen wir ab sofort entweder auf die Ausbildungsfähigkeit oder auf den angestrebten Ausbildungsberuf ab. Dabei gilt immer der für den Versicherten vorteilhaftere Bezug.

In den neuen Bedingungen haben wir zudem genau definiert, wann Studierende nicht mehr in der Lage sind, ihr Studium fortzuführen. So berücksichtigen wir im Rahmen der Leistungsprüfung insbesondere, ob die versicherte Person Vorlesungen folgen, ein gegebenenfalls im Studienplan vorgesehenes Pflichtpraktikum absolvieren oder die im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen erbringen kann.

Verbesserte Zukunftsgarantie schafft noch mehr Flexibilität

Mit der Zukunftsgarantie sorgen wir dafür, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit an die Lebenssituation der jungen Kunden anpassen lässt.

Wir lassen eine Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie nun auch bei einem Schulwechsel sowie der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe zu – ohne erneute Risikoprüfung.

Wer ein Studium oder eine Ausbildung neu beginnt, kann seine BU-Rente verdoppeln, maximal bis zu den für den jeweiligen Beruf gültigen Höchstrenten. Bisher war das nur bei Abschluss möglich.

Außerdem haben junge Kunden nun die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten nach Studien- oder Ausbildungsabschluss und Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen. Auch in diesem Fall entfällt die erneute Risikoprüfung.

Sofern der Vertrag mit einer bestimmten medizinischen Ausschlussklausel, zum Beispiel wegen Allergien oder Sehstörungen unter acht Dioptrien, zustande gekommen ist, können Kunden diese Klausel innerhalb von zwölf Monaten nach dem erstmaligen Eintritt in das Berufsleben überprüfen lassen.

Weitere Verbesserungen der Golden BU

Darüber hinaus bietet die neue Golden BU einen leistungsstärkeren Baustein bei Arbeitsunfähigkeit, eine verbesserte Wiedereingliederungshilfe sowie weitere Bedingungsverbesserungen und Optimierungen im Antrag. Alle Details finden Sie im Überblick hier.

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