9. April 2019
Anfang Oktober 2018 wurden neue Heubeck-Richttafeln veröffentlicht. Welche Auswirkungen hat das für Arbeitgeber in der bAV? Wir geben einen Überblick.
Die neuen Heubeck-Richttafeln in der Praxis
Im Sommer 2018 hat die Heubeck AG eine Aktualisierung der Heubeck-Richttafeln angekündigt. Anfang Oktober 2018 wurden die neuen Tafeln veröffentlicht. Welche Auswirkungen hat das für Arbeitgeber in der bAV? Wir geben einen Überblick.
Was gab es zu tun?
Die Heubeck-Richttafeln, genauer die HEUBECK-Richttafeln 2018 G (Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln) sind ein Zahlen- und Formelwerk, das unter anderem verwendet wird, um Pensionsverpflichtungen für die Handels- und Steuerbilanz zu bewerten. Die Richttafeln 2018 G wurden steuerlich und von den Wirtschaftsprüfern anerkannt. Auch die MAGNUS GmbH verwendet diese Tafeln für die Berechnung der Pensionsrückstellungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die MAGNUS GmbH ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der LV 1871, arbeitet aber völlig unabhängig. Die neuen Heubeck-Richttafeln haben wir zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 in der Praxis angewendet. Dafür haben wir unsere Programme aktualisiert und neue Informationen für Kunden bereitgestellt.
Welche Auswirkungen hatten die neuen Heubeck-Richttafeln für die Arbeitgeber?
Erwartet wurden Erhöhungen der Pensionsrückstellungen um bis zu zwei Prozent. Wir haben gesehen, dass das für Rentnerbestände mit vielen Rentnern aufgrund von verlängerter Lebenserwartung durchaus zutreffen kann. Allerdings ist die MAGNUS GmbH spezialisiert auf Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgungen. Oft haben diese Kunden nur einen oder zwei aktive Versorgungsberechtigte. Hier haben wir festgestellt, dass die Pensionsrückstellungen auch geringfügig abnehmen können, wenn man sie mit den alten Tafeln von 2005 vergleicht. Das hat beispielsweise mit abweichenden Annahmen zur Invalidität zu tun.
Also insgesamt keine große Sache für die Kunden?
Leider hat sich der Verwaltungsaufwand für die Kunden wieder erhöht, da es steuerlich eine Übergangsregelung mit Verteilungsbetrag gibt. Die MAGNUS GmbH konnte aber trotz mehr Berechnungsaufwand die Kosten für die Kunden konstant halten.
Und das Hauptproblem für die Kunden stellt der sinkende handelsbilanzielle Rechnungszins dar. Die Rückstellungen in der Handelsbilanz steigen rasant, und das ohne steuerliche Kompensation. Da bleibt vielen Kunden nur, sich über die Auslagerung von Versorgungszusagen Gedanken zu machen, um die Rückstellungen in den Griff zu bekommen. Möglichkeiten dazu bietet zum Beispiel unser LV 1871 Pensionsfonds.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Experten
Die MAGNUS GmbH unterstützt Sie bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen und erstellt versicherungsmathematische Berechnungen. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit von Prognosen für steuer- und handelsrechtliche Pensionsrückstellungen, oder lassen Sie die Auswirkungen einer Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ermitteln.
Daniel Wintrich
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