16. März 2022
Niedrigzins und politische Diskussionen setzen auch die betriebliche Altersversorgung zunehmend unter Druck. Im Interview erklären bAV-Leiterin Silke Mallwitz, warum die bAV nach wie vor eine sinnvolle Form der Altersvorsorge ist.
„Die bAV bleibt eine attraktive Form der Altersversorgung“
Das anhaltende Niedrigzinsumfeld macht auch der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu schaffen. Wie sinnvoll sind versicherungsförmige bAV-Lösungen heutzutage eigentlich noch?
Silke Mallwitz: Die bAV bleibt nach wie vor eine attraktive Form der Altersversorgung. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld können hohe Garantien zwar nicht oder nur noch schwer dargestellt werden, dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig ein Verlust von Sicherheit. Abgesenkte Garantien ermöglichen eine höhere Teilhabe am freien Kapitalmarkt. Mit den entsprechenden Rahmenbedingungen können somit auch sicherheitsorientierte Anleger bedarfsgerecht anlegen.
Arbeitnehmern eine zuverlässige und sichere Altersvorsorge ermöglichen
Nehmen wir zum Beispiel die Beitragszusagen – wie lassen sich hier der Wunsch nach Sicherheit auf der einen Seite und nach Rendite auf der anderen Seite zusammenbringen?
Silke Mallwitz: Bei der Beitragszugsage erfolgt ja die Anlage komplett am freien Kapitalmarkt und es stellt sich somit die Frage, wer die Verantwortung für die Auswahl der Anlageart und die Entwicklung der Performance trägt. Unsere soziale Aufgabe sollte es sein, den Arbeitnehmern eine zuverlässige und sichere Altersvorsorge zu ermöglichen. Mit der Wahl eines angemessenen Garantieniveaus lassen sich am Kapitalmarkt aufgrund der höheren Investitionsquoten mit entsprechenden Restlaufzeiten sicherheitsorientierte Anlagen ermöglichen.
Betriebliche Altersversorgung weiter etablieren
Die neue Bundesregierung hat zahlreiche Aufgaben vor sich – Altersvorsorge scheint eines von vielen Themen zu werden. Immerhin: Die bAV findet sich zwar im Koalitionsvertrag wieder, aber nur sehr grob. Was muss sich tun, damit sich die bAV wirklich durchsetzt?
Silke Mallwitz: Ein Anreiz wäre sicherlich die im Rahmen der Gehaltsumwandlung bereits jetzt schon steuerlich geförderte Acht-Prozent-Grenze bei Direktversicherungen im Bereich der Sozialversicherung nachzuziehen. Um den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Sicherheit bei der Durchführung der bAV zu geben, wäre ebenfalls die Klarstellung zur Mindestgarantie der beitragsorientierten Leistungszusage (BoLZ) wünschenswert, idealerweise unter einer mittel- bis langfristig vorausschauenden Betrachtung. Wenn ich mir noch einen dritten Punkt wünschen dürfte, wäre dies die Anpassung auf einen zeitgemäßen Rechnungszins im Rahmen der Ermittlung der steuerlich zulässigen Pensionsrückstellung.
Vielen Dank für das Gespräch.
Anja Schöne
Social Media Managerin
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