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19. Juli 2018

Gut 1.200 Risikovoranfragen bearbeitet das Team der Risikoprüfung jeden Monat. Ein wichtiges Thema dabei: Der Datenschutz.

Datenschutz bei Risikovoranfragen

Gut 1.200 Risikovoranfragen bearbeitet das Team der Risikoprüfung jeden Monat. Ein wichtiges Thema dabei: Der Datenschutz. Kordula Riedlberger leitet das Team. Wir haben Sie gefragt, wie die LV 1871 mit personenbezogenen Daten bei Risikovoranfragen umgeht.

Welche rechtlichen Reglungen gibt es bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen?

Kordula Riedlberger: Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Gesundheitsdaten für Risikovoranfragen erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir eine schriftlich Einwilligung der Kunden. Krankenkassen, Lebens- und Unfallversicherungen müssen von ihren Kunden von der Schweigepflicht entbunden werden, damit sie Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten an den betreuenden Vermittler weiterleiten zu dürfen.

Was sollten Geschäftspartner beachten, wenn sie personenbezogene Daten an uns übermitteln?

Kordula Riedlberger: Uns eingereichte Voranfragen werden wir wie gewohnt formlos bearbeiten, wenn die personenbezogenen Daten anonymisiert oder pseudonymisiert sind (ohne Namensnennung). Das Geburtsdatum und insbesondere das Geburtsjahr spielen für die Risikoeinschätzung eine wichtige Rolle. Deshalb muss es zwingend angegeben werden. Eigens für diesen Zweck haben wir ein entsprechendes Formular entwickelt.

Selbstverständlich akzeptieren wir auch datenschutzkonforme Erklärungen anderer Gesellschaften bei konkreter Namensnennung (LV 1871 oder Delta Direkt).

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