20. März 2020
Zur Unterstützung unserer Kunden haben wir für alle Tarife die Stundungsregelungen angepasst.
Corona-Pandemie: Sonderregelung zur Stundung und Informationen zur Auswirkungen auf die LV 1871-Gruppe
Sonderregelungen zur Stundung
Stundungen können ohne Angabe eines Grundes formlos für bis zu 12 Monate beantragt werden. Diese Regelung ist zunächst bis 30.06.2020 befristet.
Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die LV 1871-Gruppe
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, mit erheblichen Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Miteinander sowie auf die Wirtschaft, möchten wir Ihnen gerne Informationen zur Situation und den Entwicklungen bei der LV 1871-Gruppe geben.
Die LV 1871 und ihre Tochtergesellschaften hatten 2019 erneut ein sehr gutes Geschäftsjahr. So konnten neben einem sehr guten Vertriebsergebnis bei einer guten Ertragslage die Eigenmittel weiter ausgebaut werden.
Der strategische Fokus der letzten Jahre auf ertragreiches Geschäft und auf den Ausbau der Finanzstärke hat dazu geführt, dass wir zu den finanzstärksten Unternehmen in der Lebensversicherungsbranche gehören. Damit sind wir besonders gut für Krisensituationen aufgestellt. Auch wenn sich die aktuelle Krise weiter verschärfen sollte, hat die LV 1871-Gruppe keine existenziellen Probleme zu erwarten.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind wir unseren Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitern besonders verpflichtet. Wir haben zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter bereits frühzeitig reagiert und die meisten ins Home-Office geschickt. Dort sind sie vollständig arbeitsfähig, Beratung und Service stehen in gewohnter Weise zur Verfügung. Dies gilt sowohl für die Mitarbeiter der Filialdirektionen wie auch der Hauptverwaltung.
Wir sind weiter für Sie da – kommen Sie gerne mit Ihren Anliegen auf uns zu, es stehen Ihnen alle Kommunikationswege sowie unser Kunden- und Geschäftspartnerportale zur Verfügung.
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