PRESSEKONTAKT

Julia Hauptmann

Julia Hauptmann

Pressesprecherin
089 / 55167 – 468
julia.hauptmann@lv1871.de

Sandra John

In den Versicherungsbedingungen der Golden BU Lösungen ist jetzt noch präziser erklärt, welche Nachweise, wie, von wem, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum zu erbringen sind. Was ist zur Ursache der Berufsunfähigkeit mitzuteilen? Welche Arztbriefe müssen eingereicht werden mit welchen spezifischen Informationen? Welche konkreten Angaben zum Beruf werden benötigt? Oder: Welche zusätzlichen Informationen sind bei selbstständiger Tätigkeit notwendig? All das ist jetzt bereits in den Versicherungsbedingungen im Detail beschrieben.

 Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucher und Vermittler  

„Als Versicherungsverein liegt es in unserer DNA, Lösungen so nah wie möglich an den Bedürfnissen der Kunden auszurichten. Deshalb haben wir die Obliegenheiten unserer Berufsunfähigkeitsversicherung noch klarer definiert und uns von üblichen Generalklauseln verabschiedet“, sagt Sandra John, Leiterin Risiko- und Leistungsprüfung bei der LV 1871. „Makler und Kunden sehen bei Vertragsabschluss transparent, welche Informationen wir im Leistungsfall abfragen. Das erleichtert auch das Tagesgeschäft von Geschäftspartnern, die bei falsch kommunizierten Annahmen unter Umständen mit Haftungsproblemen konfrontiert werden.“

Hendrik Scherer, Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH: „Ein solches Projekt lässt sich nur mit einem Versicherer realisieren, der über den Tellerrand schaut und sich nicht hinter Themen wie Kostenkalkulation und Leistungsquoten versteckt. Kundinnen und Kunden der LV 1871 können sich künftig bereits bei Vertragsabschluss ein Bild machen, was im Versicherungsfall vorzulegen ist. Durch sachliche und zeitliche Begrenzungen werden sie außerdem vor einer Überforderung bei der Informationsbeschaffung geschützt.”

 Obliegenheiten – Herausforderung für Makler und Kunden?

Unverbindlich definierte Obliegenheiten können Kunden wie Makler vor Probleme stellen. In der Branche wird die Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers im Leistungsfall in der Regel nicht angesprochen, wie eine Untersuchung der PremiumCircle Deutschland GmbH ergab. In den Versicherungsbedingungen wird sie meist nur sehr allgemein und wenig verständlich behandelt. Dadurch wissen beteiligte Parteien oft nicht, welche Anforderungen genau erfüllt werden müssen, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Über die LV 1871

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) ist Spezialist und Top 10 Anbieter für innovative Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie für Lebens- und Rentenversicherungen. Rund 500 Mitarbeiter arbeiten im Herzen Münchens für den ebenso modernen wie traditionsreichen Versicherungsverein, der seine Marktposition seit 150 Jahren kontinuierlich ausbaut. Die LV 1871 basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und verpflichtet sich den Interessen ihrer Kunden. Dafür arbeitet das Unternehmen mit unabhängigen Versicherungsvermittlern zusammen. Renommierte Ratingagenturen bewerten die Produkte und Lösungen seit Jahren mit Höchstnoten. Mit einer Solvenzquote von über 400 Prozent gehört die LV 1871 zu den finanzstärksten und sichersten Lebensversicherungsunternehmen Deutschlands.

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