Hinterbliebene haben nach dem Tod eines Angehörigen vor allem Formalitäten im Zusammenhang mit Behörden zu regeln. Hier kann eine vorher zusammengestellte Checkliste für Beerdigungen sehr hilfreich sein. Belange, bei denen man für den eigenen Todesfall vorsorgen kann, betreffen aber vorrangig die eigene Familie, die Hinterbliebenen. Hierbei geht es um emotionale und wirtschaftliche Aspekte.
Checkliste – was muss ich vor meinem Tod regeln?
Wie können wir für unser eigenes Ableben sinnvoll vorsorgen? Hier eine Auflistung in Kurzform:
- Die Unterlagen für den Todesfall vorbereiten
- Aufstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten
- mit Angehörigen, auch Kindern oder Enkelkindern über den eigenen Tod sprechen
- die wichtigsten Dokumente (Standesamt, Stammbuch, Vollmachten, Konten, Versicherungsdokumente, Patientenverfügung und so weiter…) zusammen geordnet aufbewahren und einer Vertrauensperson mitteilen, wo sie liegen
- Testament oder Erbvertrag aufsetzen und einen Testamentsvollstrecker erst fragen, dann benennen
- Vollmachten erwägen
- Finanzierung der Bestattung organisieren – eigene Wünsche schriftlich festhalten
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufsetzen
- über Organspendenausweis nachdenken
- über Möglichkeiten nachdenken, schon vor dem Tod, Teile des Vermögens zu schenken – auch um so etwaige Erbstreitigkeiten zu vermeiden
Vermögen und Testament
Wer nach dem Tod ein Erbe hinterlässt, wird im Fachjargon als Erblasser bezeichnet. Bevor er oder sie ein Testament schreibt, sollten sie eine Aufstellung des eigenen Vermögens und eventueller Verbindlichkeiten aufsetzen. Dieser Schritt hilft auch, in Zusammenarbeit mit Geldinstituten oder Versicherungen über mögliche Vollmachten für nahestehende Vertrauenspersonen nachzudenken.
Das Testament, der schriftliche Nachlass ist das Wichtigste, das ein Erblasser vorbereiten kann. Es ist handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift zu verfassen. Es muss nicht, sollte aber zudem von einem Notar beurkundet und auch dort hinterlegt werden. Ein vorheriges Gespräch des Erblassers mit den im Testament Bedachten ist oft von Vorteil. So können mögliche Missverständnisse vorher ausgeräumt und im Testament entsprechend formuliert werden. Bei komplizierten Verhältnissen wirtschaftlicher oder familiärer Art stellt der Erbvertrag eine Alternative dar. Der kann vom Erblasser später allerdings nicht ohne Weiteres widerrufen oder geändert werden. Das geht bei einem Testament jederzeit.
Darüber hinaus empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Er stellt sicher, dass alle Wünsche des Verstorbenen auch umgesetzt werden. Hier sollte man nicht jemanden aus dem Kreis der Familie und Bedachten, sondern einen „neutralen“ Außenstehenden fragen, ob er oder sie dazu bereit sind.
Bestattung und Grabpflege
Die Hinterbliebenen sind verpflichtet, eine ordentliche und rechtzeitige Bestattung ihres Angehörigen zu organisieren: Denn in Deutschland gilt die allgemeine Bestattungspflicht. Es gibt dafür sogar eine gesetzliche Reihenfolge der Verantwortung, unabhängig davon, wer im Nachlass bedacht wurde: Ehepartner, volljähriger Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkel.
Hier kann man aus zweierlei Art Vorbereitungen treffen. Die Hinterbliebenen müssen nach dem Sterbefall verschiedene Dokumente in bestimmten Fristen vorlegen. Eine vorbereitete Checkliste hilft bei der Organisation und damit auch bei der Trauerbewältigung.
Wenn der Verstorbene kein Geld für seine Bestattung hinterlässt, müssen die verantwortlichen Hinterbliebenen dafür aufkommen. Bei einer Bestattung im Sarg können alles in allem 6.000 bis 8.000 Euro anfallen. Und auch die immer populärer werdende Urnenbeisetzung bekommt man nicht geschenkt.
Um vorzusorgen, bietet sich eine Sterbegeldversicherung an. Der Vorteil: Die ausgezahlten Beträge können die Kosten für Maßnahmen der Beisetzung decken. Dazu zählen auch Kosten für Erbscheine, Sterbeurkunden, Bestattungsanzeigen, Grabstein, Kränze aber auch die anschließende Grabpflege.
Für Menschen, die häufig im Ausland unterwegs sind, empfiehlt sich als Ergänzung eine Unfallversicherung, die im Sterbefall eine Rückholung nach Deutschland einschließt. Denn auch diese Kosten können erheblich sein und sind in der Regel nicht von der Sterbegeldversicherung abgedeckt.
Vollmachten erteilen
Vom Zeitpunkt des Todes bis zur Ausstellung des Erbscheins an die Bedachten des Verstorbenen kann viel Zeit vergehen. Vor Gericht können bei Erbstreitigkeiten Jahre ins Land gehen.
Ein Testamentsvollstrecker kann sich zwar um die Umsetzung des letzten Willens, aber nicht um bestehende Verpflichtungen wie laufende Bankgeschäfte des Verstorbenen kümmern. Deshalb empfiehlt es sich, über die Ausstellung von Vollmachten nachzudenken. Den Testamentsvollstrecker sollte man damit aber nicht noch zusätzlich belasten. Vor allem, wenn er nicht zu den Erben zählt – was absolut empfehlenswert ist. Vollmachten werden nicht nur mit dem Bevollmächtigten, sondern auch mit den jeweiligen Banken oder Geschäftspartnern vertraglich festgelegt. Sie können auch den Passus beinhalten, dass sie erst mit dem Tod des Erblassers gültig werden, um etwa eventuellem Missbrauch vorzubeugen.
Zu den wichtigsten Vollmachten gehören:
- Bankvollmacht
Vollmacht für Verwaltung und/oder Zugriff auf alle Konten, Wertpapiere und Depots des Verstorbenen. - Postvollmacht
Vollmacht, den anfallenden Schriftverkehr entgegenzunehmen und weiter durchzuführen. - Vollmacht für unverheiratete Paare
Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, haben keinen automatischen Zugriff auf beispielsweise Konten oder Wertpapiere ihres verstorbenen Lebensgefährten. - Vorsorgevollmacht
Jemand wird bevollmächtigt, noch vor dem Tod, im Sinne eines nicht mehr selbst handelnden Patienten rechtskräftig für ihn zu entscheiden. Steht häufig in Verbindung mit einer Patientenverfügung. - Generalvollmacht
Die fordert ein hohes Maß an Vertrauen. Sie wird häufig ausgestellt, wenn noch nicht volljährige Kinder da sind. In diesem Fall ist oft eine Sorgerechtsverfügung sinnvoller. Sie bestimmt, wer sich nach dem Tod der Eltern um die Kinder und ihre Belange kümmern soll.
Patientenverfügung
Neben Tod und Erbe ist die Patientenverfügung immer noch ein großes Tabuthema in unserer Gesellschaft. Es geht darum, selbst über sein Leben zu bestimmten. Denn vielleicht ist man später dazu mental nicht mehr in der Lage oder kann sich anderen Menschen gegenüber nicht mehr verständlich machen.
Im Grundgesetz heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Aber wer entscheidet darüber, was würdevoll ist und was nicht – vor allem, wenn es nicht einen selbst betrifft?
Jeder Mensch kann seine eigene Patientenverfügung so detailliert ausformulieren, wie er möchte. Sie ist ein juristisches Dokument und alle, die mit dem entsprechenden Patienten zu tun haben, müssen sich daran halten. Das bedeutet aber auch, das man sich nicht in unklaren Formulierungen äußert wie etwa: „Keine Verlängerung lebenserhaltender Maßnahmen“. Solche Formulierungen sind so ungenau, dass etwa Ärzte am Ende selber entscheiden müssen.
Hier ist der Beistand eines Experten, eines Arztes oder Anwaltes unbedingt anzuraten. Und damit der eigene Wille später eventuell auch gegen behandelnde Mediziner oder die eigene Familie durchgesetzt wird, sollte man eine Person des Vertrauens mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht ausstatten.
Organspendeausweis
Die Vorbehalte und Ängste gegenüber Organspenden sind nach wie vor groß. Dabei kann man helfen, nach dem eigenen Tod Leben zu retten. Formal reicht eine handschriftliche Notiz, besser aber ein Spendeausweis. Eine Vorsorge könnte hier eher das Gespräch mit Medizinern oder Betroffenen sein. Eine entsprechende Verfügung im Testament zu hinterlegen ist sinnlos, weil zu spät. Sich mit Organspenden zu befassen kann auch ein guter Einstieg sein, sich ernsthaft mit dem eigenen Ableben auseinanderzusetzen – und damit eine sinnvolle Vorbereitung.
Digitaler Nachlassplaner
Ein digitaler Nachlassplaner kann helfen, den Überblick über Online-Accounts, Mitgliedschaften oder Profile in den sozialen Medien und Abos zu verwalten. Kunden, die sich für eine Sterbegeldversicherung der LV 1871 entscheiden, können den digitalen Nachlassplaner zusätzlich in ihre Sterbegeldversicherung integrieren.
Auf einem Portal werden die Profile und Zugangsdaten einmal angelegt. Die Besitzer können festlegen, was nach dem Tod mit ihrem digitalen Erbe also den Profilen und Daten geschehen soll. Nach dem Tod genügt eine kurze Info durch die Hinterbliebenen sowie die Vorlage der Sterbeurkunde, und das System kündigt automatisch das Strom- oder Zeitungs-Abo oder die Mitgliedschaft im Verein oder versetzt den Facebook-Account in den Gedenkzustand – ganz nach Wunsch.
Zusammengefasst
Wie können wir für unser eigenes Ableben sinnvoll vorsorgen? Hier eine Auflistung in Kurzform:
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