Der Tourismus nimmt in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung immer weiter zu – die Kosten sinken und die Organisation von Reisen wird immer einfacher. Immer mehr Menschen verweilen immer häufiger im Ausland. Damit werden auch die Todesfälle von deutschen Reisenden im Ausland häufiger. Für die trauernden Hinterbliebenen bedeutet das oft einen großen organisatorischen Aufwand. Darüber hinaus muss man sich mit den Gepflogenheiten des jeweiligen Landes beschäftigen, um eine Rückführung einzuleiten.
Die Kosten einer Rückführung hängen von vielen Faktoren ab
In der Regel erfahren die Angehörigen durch den Reiseveranstalter, Mitreisende beziehungsweise Menschen vor Ort oder selten auch durch das Konsulat von dem Todesfall. Der erste Schritt, der dann für sie zu erledigen ist, ist die Angelegenheit bei den Behörden des jeweiligen Landes anzuzeigen. Dies ist meist das Standesamt, im Zweifelsfall kann man sich für weitere Auskünfte aber auch an die dortige Polizei oder an das deutsche Konsulat im Ausland wenden. Letzteres gibt auch bei Fragen über alle weiteren Schritte Auskunft. Es hilft dabei, Bestattungsunternehmen im jeweiligen Land auszuwählen und bestätigt im Bedarfsfall die Echtheit der Urkunden.
Es gilt zu überlegen, ob der Leichnam in Deutschland oder im Ausland beigesetzt werden soll. Die meisten Menschen entscheiden sich dafür, den Leichnam in die Heimat zurück zu holen, da sie den Verstorbenen in ihrer Nähe begraben möchten. Die Rückführung in einem Sarg ist allerdings sehr teuer. Die genauen Kosten anzugeben ist schwierig, da sie von verschiedenen Faktoren wie den landesüblichen Bestimmungen und der Entfernung vom Heimatland abhängen. Grundsätzlich sollte man aber mit mehreren tausend Euro rechnen, da der Leichnam in einem speziellen Sarg überführt werden muss, der undurchlässig verlötet und aus Zink gefertigt sein muss. Zusätzlich muss er in einer Holzkiste verpackt werden. Aus Zeitgründen ist meist die Überführung per Flugzeug zu wählen, sodass allein aufgrund des hohen Gewichts und der kurzfristigen Buchung die Flugkosten bei um die 4000 Euro liegen können. Hierin enthalten sind noch nicht die Kosten für den Bestatter im Ausland, der den Leichnam transportfähig machen muss. Auch die Kosten für die Bestattung in Deutschland kommen noch hinzu.
Die günstigere Alternative ist, den Leichnam im Ausland einäschern zu lassen und die Urne per Kurierdienst zu überführen. Dies ist insbesondere dann zu überlegen, wenn eine Einäscherung ohnehin der Wunsch des Verstorbenen gewesen wäre. In jedem Fall sind die Kosten von den Hinterbliebenen selbst zu tragen.
Erforderliche Dokumente
Um die Rückführung sauber durchführen zu können, sind verschiedene Dokumente nötig, die am Sterbeort hinterlegt werden müssen. Es gilt zahlreiche Formalitäten einzuhalten. In einigen Fällen genügt eine Kopie der Dokumente. Das sollten Angehörige von Fall zu Fall erfragen.
Zunächst müssen dem Bestatter am Ort die originalen Reisedokumente des Verstorbenen sowie die Zieladresse des gewählten Bestatters in Deutschland vorliegen. Hinzu kommen noch die Krankenkassenkarte sowie eine Kopie der Geburtsurkunde. Darüber hinaus benötigt man eine Vollmacht zur Beauftragung des Bestatters am Sterbeort sowie eine Vollmacht zur Überführung.
Die am Sterbeort ausgestellten Dokumente werden den Hinterbliebenen zur weiteren Abwicklung in Deutschland zugesandt. Hierzu gehören die Sterbeurkunde und eine Bestätigung, dass der Leichnam ordnungsgemäß für die Überführung vorbereitet wurde. Bei Flugüberführungen bedeutet das beispielsweise, dass der Sarg mit einer Druckausgleichvorrichtung ausgestattet sein muss. Hatte der Verstorbene eine ansteckende Krankheit, muss er zusätzlich in ein Leichentuch eingewickelt sein, das mit einer antiseptischen Lösung getränkt ist. Bei allen Dokumenten sollte man darauf achten, dass sie auf Deutsch, wenigstens aber auf Englisch ausgestellt sind, um in Deutschland die Bearbeitung zu erleichtern.
Eine Rückführung unterstützen und erleichtern
Im Bedarfsfall steht man allerdings mit der Abwicklung und der Dokumentenfrage nicht allein. Bestatter oder Organisationen, die sich auf die Rückführung spezialisiert haben, wie beispielsweise die Horizont International, beraten unverbindlich. Sie stehen bei spezifischen Fragen zur Verfügung und raten beispielsweise davon ab, Dokumente ohne vorherige Prüfung zu unterschreiben. Das gilt auch für Zusatzleistungen wie beispielsweise eine Einbalsamierung, die von Bestattern am Sterbeort angeboten werden.
Darüber hinaus besteht mit manchen Ländern – zum Beispiel in Ägypten, Dänemark und Mexiko – ein Internationales Abkommen zur Leichenbeförderung, was bedeutet, dass die deutsche Vertretung keine Legalisation, also eine Bestätigung der Echtheit der Dokumente, mehr vornehmen muss. Teilweise wird dies auch durch die Haager Apostille ersetzt, die durch den Staat erteilt wird, der auch die Urkunde (beispielsweise Sterbeurkunde) ausgestellt hat. Eine Bestätigung von einem deutschen Konsularbeamten ist dann nicht mehr nötig.
Bei einer Leichenrückführung aus dem Ausland sind demnach unterschiedliche Regularien zu beachten, die sich von Land zu Land unterscheiden können. Es ist daher ratsam, bei spezifischen Fragen und Anliegen Rat beim Bestatter, einer Organisation oder dem deutschen Konsulat einzuholen.
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