Wenn es ums Erben geht, entstehen oft die fantastischsten Vorstellungen über Reichtum und Wohlstand. Jeder kann per Testament oder mittels gesetzlicher Erbfolge etwas erben. Aber kann man Schulden erben? Die Aussichten sind nicht so rosig: Leider erhält man unter Umständen aber nicht das Vermögen, sondern die Schulden des Verstorbenen. Tragisch ist, dass der Erbe für genau diese Schulden mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Doch jeder Erbe kann sein Erbe ausschlagen. Wie und was dabei zu beachten ist, erklärt Expertin Heike Minks, Geschäftsführerin der HA Berliner Nachfolgeplanung GmbH.
Frau Minks, wie erfahre ich, dass ich Schulden geerbt habe? Kann ich das Erbe vor Annahme einsehen?
Im ungünstigsten Fall erfährt der Erbe nicht rechtzeitig, dass ihm Erbschulden hinterlassen worden sind. Im Falle der gesetzlichen Erbfolge wird nämlich keine amtliche Benachrichtigung über eine Erbschaft versendet. Nur, wenn es eine letztwillige Verfügung gibt oder man in der Erbfolge nachrückt, wird man benachrichtigt. Gibt es also ein Testament oder einen Erbvertrag, kann ab dem Eröffnen der Verfügung das Erbe ausgeschlagen werden. Das bedeutet, man kann selbst entscheiden, ob man das Erbe annehmen möchte oder nicht.
Schulden erben, ohne davon zu wissen. Was kann passieren, wenn man Schulden erbt?
Man fragt sich: Muss man Schulden erben? Wenn man ein Erbe unbedacht annimmt, wird man im schlimmsten Fall selbst überschuldet oder muss sogar Privatinsolvenz anmelden. Wird ein Erbe angetreten, erhält der Erbe das gesamte Vermögen, aber auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass er gar nichts erhält, sollte er das Erbe ausschlagen. Es ist nicht möglich, nur die Schulden abzulehnen und das Vermögen zu behalten. Jedoch kann man das Erbe vor Annahme einsehen. Was passiert mit den Schulden, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Wenn das Erbe abgelehnt wird, fällt es dem nächsten in der Erbfolge zu. Wenn dieser auch verzichtet, geht es weiter an den nächsten. Erst, wenn keine erbberechtigten Personen mehr übrig sind, geht das Erbe auf den Staat über.
Wenn ich befürchte, dass ich Schulden erben werde, was sollte ich als Erstes tun? Kann ich das Erbe vor Annahme einsehen?
Bevor ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird, sollte unbedingt ein Fachanwalt für Erbrecht konsultiert werden. Insbesondere, wenn der Nachlass groß und unübersichtlich ist, helfen fachkundige Berater dabei, einen Durchblick zu bekommen.
Was ist eine Ausschlagsfrist, wie lange dauert sie und was muss ich darüber wissen?
Wer überlegt, die Erbe auszuschlagen, muss Folgendes beachten: Ab Kenntnisnahme beginnt eine Frist von sechs Wochen, in denen der Erbe die finanzielle Situation des Erblassers überprüfen kann. Innerhalb dieses Zeitraums muss er sich entscheiden, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen will. Es ist also sehr wichtig, sich trotz der schwierigen Begleitumstände mit der Situation auseinanderzusetzen und den Nachlass gründlich zu ordnen und zu überprüfen, damit am Ende keine bösen Überraschungen auftreten.
Welche Gefahren und Fallen können noch lauern?
Beim gründlichen Überprüfen der finanziellen Situation des Erblassers ist es wichtig zu wissen, dass man bei diesen Erkundungen oft gebeten wird, einen Erbschein vorzulegen. Hier ist Vorsicht geboten: Wer einen Erbschein beantragt, nimmt damit automatisch das Erbe an. Als Alternative ist es häufig ausreichend, die Sterbeurkunde in Kombination mit einem Stammbuch vorzulegen.
Was muss man beachten, wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat? Werden Erben automatisch benachrichtigt?
Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hat sich der Erbe im Ausland befunden, als er von der Erbschaft erfahren hat, beträgt die Frist sechs Monate. Ganz wichtig ist: Wenn der Erbe von der Erbschaft weiß und er sie nicht form- und fristgerecht ausschlägt, gilt das Erbe als angenommen. Das passiert ungefragt und ohne sein Zutun.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Wenn man ein Erbe ausschlagen möchte, sollte man beim Nachlassgericht des eigenen Wohnsitzes oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers vorstellig werden. Möchte man das Erbe ohne Rechtsbeistand ausschlagen, muss man sich persönlich ausweisen. Alternativ kann man einen Notar mit der Erklärung zur Ausschlagung beauftragen, der diese an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet. In beiden Fällen wird eine Gebühr fällig, die sich nach der Höhe des Nachlasses richtet. Ist das Erbe überschuldet, fällt das Ganze relativ günstig aus: Die Gebühr für die Ausschlagung beim Nachlassgericht beträgt pauschal 30 Euro. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Erbe abgelehnt wird, welches jedoch aus Vermögen bestanden hätte, fallen Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Das Verfahren wird also umso teurer, je höher der Nachlasswert ist.
Was empfehlen Sie, wenn es unklar ist, ob Schulden geerbt werden?
Wenn nicht klar ist, was an Vermögen und Schulden vorhanden ist, kann man auch eine Nachlassverwaltung beim Gericht beantragen. Das Gericht setzt dann einen Verwalter ein, der das gesamte Erbe ordnet. Er bezahlt alle Schulden mit dem Geld, das vorhanden ist. Was übrig bleibt, steht dann dem Erbe zu. Das Verfahren kostet zwar etwas, schützt aber auch das eigene Vermögen. In diesem Fall kommt der Erbe nicht mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen auf.
Angenommen, man hat versäumt, das Erbe auszuschlagen – gibt es einen Rettungsanker?
Für den Fall, dass die Erbschaft nicht ausgeschlagen wurde, sich aber später herausstellt, dass das Erbe überschuldet ist, ist die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Das ist dann die letzte Rettung vor den Schulden. Das Verfahren kostet Gerichtsgebühren und ist aufwendig. Es bewirkt aber, dass man auch hier für die Schulden nicht persönlich haftbar wird.
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