„Nach dem Tod kommt nichts mehr“, heißt es oft. Doch auf Angehörige kommt sehr wohl noch einiges zu, unter anderem die richtige Wahl aus unzähligen Bestattungsformen, falls der oder die Verstorbene diese nicht bereits zu Lebzeiten festgelegt hat. Früher war diese Entscheidung recht einfach: Einen passenden Sarg auswählen, einen Platz auf dem Friedhof aussuchen, mit dem Pfarrer und dem Bestatter die Formalien der Trauerfeierlichkeiten festlegen – wie ein Begräbnis auszusehen hatte, war gesellschaftlicher Konsens. Gespart wurde, wenn man es sich leisten konnte, weder am Sarg noch an der Trauerfeier. Auf diese Weise wurden im Jahr 1960 in Deutschland 90 Prozent der Toten unter die Erde gebracht.
Wandel der Bestattungsformen
Doch die Zeiten haben sich geändert und mit ihnen die Bestattungskultur, trotz Friedhofszwang und Bestattungsgesetzen, die im Vergleich zu denen unserer Nachbarn recht streng sind. 2014 wurden nur noch etwas mehr als ein Drittel der fast 900.000 Toten in traditioneller Weise bestattet. Dazu beigetragen hat beispielsweise, dass sich immer weniger Menschen zum Christentum bekennen, wodurch die traditionellen christlichen Bestattungs- und Gedenkformen an Bedeutung verloren haben. Aber auch veränderte Familienstrukturen und Lebensverhältnisse gehören zu den Gründen, denn besonders junge Menschen wechseln heute ihren Wohnort häufiger als früher, leben oft weit entfernt von ihren Eltern und dementsprechend später auch von deren Grabstätten.
Die traditionelle Erdbestattung ist ein Auslaufmodell, über zwei Drittel der Toten werden heute im Zuge einer Feuerbestattung in Krematorien verbrannt; mit der Asche sind dann im Anschluss verschiedene Beisetzungsformen möglich. Dennoch gibt es aber auch religiöse Gründe für die Wahl der Erdbestattung, wie zum Beispiel bei Moslems und orthodoxen Juden. Ihnen ist es verboten, sich verbrennen zu lassen. Selbst in der christlichen Welt war ein Begräbnis der Toten in geweihter Erde jahrhundertelang Voraussetzung für die „leibliche Auferstehung“. Erst in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts ging die evangelische Kirche davon ab; die katholische Kirche folgte 1963. Neben diesen religiösen Gründen kann aber auch der Wunsch nach einer intensiveren Form von Abschied der Grund für eine Erdbestattung sein. Eine Trauerfeier mit Sarg hilft bei der Trauerbewältigung. Alle Anwesenden sind dem Verstorbenen noch ein letztes Mal physisch nahe und können sich unter Umständen sogar am offenen Sarg noch mal von Angesicht zu Angesicht verabschieden.
In Deutschland ist neben der Erdbestattung nur noch die Feuerbestattung gesetzlich erlaubt, mit ihren verschiedenen Beisetzungsmöglichkeiten auf Friedhöfen, in einem Friedwald oder als Seebestattung in der Nord- oder Ostsee. Für alternative Bestattungsarten wie die Fels- oder Almwiesenbestattung, die Diamantbestattung, sowie die Luft- oder Weltraumbestattung muss die Asche des Verstorbenen erst ins Ausland übergeführt werden. Denn diese Formen sind in Deutschland nicht erlaubt.
Die Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionellste Bestattungsart: die Beisetzung des Leichnams in einem Grab auf einem Friedhof. Beim Wahlgrab können Lage und Größe ausgewählt werden, was bei den günstigeren Reihengräbern nicht möglich ist. Diese Form der Bestattung ist die kostenaufwendigste Bestattungsform und sicher auch deshalb so stark zurückgegangen. Hier fällt nicht nur ein Sarg, sondern auch die Grabstelle, ein Grabstein und die Kosten für die Grabpflege und Grabschmuck an. Schnell kommen da einige tausend Euro zusammen – zusätzlich zu den Kosten für Bestatter und Trauerfeier.
Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt. Allen Bundesländern gemein ist die Frist von 48 Stunden als frühestmöglicher Bestattungstermin.
Feuerbestattung und Beisetzung der Urne im Erdreich oder im Meer
Einer Feuerbestattung muss der Verstorbene ausdrücklich zugestimmt haben. Gesetzlich festgelegt ist außerdem, dass vor jeder Kremation eine sogenannte zweite Leichenschau stattfinden muss, um die Identität des Toten und die sachgerechte Ausstellung des Totenscheins zweifelsfrei zu überprüfen. Vor allem wird die Leiche aber noch einmal vom Amtsarzt auf eventuelle nicht natürliche Todesursachen untersucht, die nach einer Einäscherung nicht mehr zu erkennen wären.
Bei der Feuerbestattung selbst wird der Leichnam in etwa 90 Minuten unter sehr hohen Temperaturen von 900 bis 1200 Grad Celsius verbrannt; übrig bleiben nur noch die mineralischen Bestandteile des Körpers. Für die eindeutige Zuordnung wird vor dem Prozess ein Schamottestein zu dem Sarg gelegt, welcher die Daten des Verstorbenen und eine Nummer trägt. Die Asche, etwa zwei bis drei Kilogramm, wird in eine sogenannte Aschekapsel gefüllt, die später meist Platz in einer Schmuckurne findet.
Da in Deutschland eine Beisetzungspflicht für Totenasche besteht, wird die Urne in den meisten Fällen auf einem Friedhof beigesetzt. Die Kosten sind etwas geringer als bei der Erdbestattung, da die Grabstelle kleiner und die Gebühren somit niedriger ausfallen. Noch kostengünstiger wird es bei der anonymen Bestattung in einem sogenannten Urnenfeld. Hier entfallen Grabstein und -pflege.
Der erste Friedwald wurde im Jahr 2001 in der Nähe von Kassel angelegt. Inzwischen gibt es diese naturnahe Form der Bestattung an etwa 200 weiteren Orten in frei zugänglichen Wäldern, meist am Fuß eines Baumes. Angehörige kennen den Baum und den Platz, auf Wunsch kann auch ein kleines Namensschild angebracht werden. Das Gebiet eines Friedwaldes ist genau festgelegt, für die Beisetzung ist der Förster verantwortlich. Inzwischen bieten auch manchmal traditionelle Friedhöfe Baumbestattungen an. Grabstellen in der Natur kosten ab etwa 700 Euro, es können aber leicht auch mehrere tausend Euro für Einzelbäume anfallen.
Bei einer Seebestattung der Asche wird eine sogenannte Seeurne, die sich nach wenigen Minuten auflöst, außerhalb der Schifffahrtslinien im Meer versenkt. Angehörige können daran teilnehmen und auf dem Schiff auch eine Trauerfeier abhalten. Die Preise bewegen sich zwischen 2700 Euro für eine anonyme Seebestattung bis knapp 4000 Euro für eine mit Angehörigen.
Eigentlich ist es verboten, da menschliche Asche unter den Friedhofszwang fällt und beigesetzt werden muss, aber manche Bestattungsunternehmen bieten zusätzlich auch die Abfüllung einer kleinen Aschemenge in Miniurnen in der Größe eines Salzstreuers für die Aufbewahrung zu Hause an.
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