Mehr als 10.000 Menschen benötigen in Deutschland Spenderorgane – nur für die Wenigsten erfüllt sich allerdings diese Hoffnung. Das liegt unter anderem an der mangelnden Bereitschaft der Deutschen, Organspender zu werden. Zwar ist die Mehrheit der Bundesbürger der Meinung, dass Organspenden die richtige Entscheidung ist – das bedeutet allerdings nicht, dass einer Spende der eigenen Organe explizit zugestimmt wird. Für diese Zurückhaltung gibt es unterschiedliche Gründe.
Entscheidungsfreiheit bei Organspenden
Während man bei der Körperspende den eigenen Körper der Wissenschaft zur Verfügung stellt, kann man mit einer Organspende anderen Menschen das Leben retten oder es erheblich verbessern. Man hat selbst zu Lebzeiten immer die völlige Entscheidungsfreiheit und muss als Spender seine Daten auch nicht herausgeben beziehungsweise sich irgendwo registrieren lassen. Denn in Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Ab dem 16. Lebensjahr kann frei darüber verfügt werden, ob und welche Organe im Falle des Todes zur Spende entnommen werden dürfen. Dabei eignen sich vor allem folgende Organe für eine Transplantation: Leber, Lunge, Herz, Dünndarm, Nieren sowie die Bauchspeicheldrüse.
Am besten ist es, dies in einem Organspenderausweis festzuhalten, den man gratis beim Arzt bekommt oder sich als Vordruck im Internet herunterladen kann. Es reicht allerdings auch ein selbst erstelltes Dokument, auf dem alle Informationen vermerkt sind und das unterschrieben ist. Sinnvoll ist es, den Ausweis oder das Dokument beispielsweise im Portemonnaie bei sich zu führen, damit die Angaben den Ärzten sofort zugänglich sind. Wenn man das nicht möchte, kann man die Informationen hinterlegen und einen Angehörigen über den Aufbewahrungsort informieren. Nicht sinnvoll ist es, den Ausweis oder das Schreiben zusammen mit dem Testament aufzubewahren, da dieses in der Regel erst geöffnet wird, wenn es für eine Organtransplantation zu spät ist.
Man hat jederzeit die Möglichkeit, seine Entscheidung zu ändern. In diesem Fall wird der alte Ausweis vernichtet und ein neuer ausgefüllt oder die Angehörigen über die neue Entscheidung informiert. Eine Altersgrenze für Organspenden gibt es nicht – viel mehr ist der Gesundheitszustand entscheidend. Bei Infektionen und Krebserkrankungen werden grundsätzlich keine Transplantationen vorgenommen. Bei anderen Krankheiten muss nach Einzelfall entschieden werden.
Alternative Regelungen
Liegt keine schriftliche Entscheidung vor, werden im Todesfall die Angehörigen danach befragt, was im Sinne der verstorbenen Person entschieden werden soll. Entweder diese kennen ihre Einstellung oder sie müssen versuchen, eine Lösung zu finden, die sie gewollt hätte.
Ist beides nicht zu ermitteln, entscheiden die Angehörigen nach ihrer eigenen Meinung, was aufgrund des Verlustes und der gebotenen Eile eine große Belastung darstellen kann. In der Regel haben die Hinterbliebenen zwölf bis 18 Stunden nach Eintritt des Todes Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Deswegen ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.
In anderen Ländern wie Österreich gilt die Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass automatisch alle Bürger als Organspender gelten, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich widersprechen. Dies hat zur Folge, dass die Entscheidung gegen eine Organspende bewusst getroffen wird und höhere Transplantationszahlen erzielt werden. Darüber hinaus gibt es noch die Zustimmungsregelung, beispielsweise in den Niederlanden, bei der ausdrücklich der Organspende zugestimmt werden muss, damit sie rechtens ist.
Vorurteile und Sorgen gegenüber der Organspende
Viele Deutsche scheuen sich, einer Organspende explizit zuzustimmen. Tatsächlich ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Skandal im Jahr 2012 zurückgegangen. Ärzte hatten damals den Gesundheitszustand ihrer Patienten absichtlich schlechter dargestellt, um sie auf der Warteliste weiter nach oben rutschen zu lassen. Mit dem dadurch geweckten Misstrauen geht auch einher, dass viele Bürger befürchten, es würde nicht alles getan werden, um ihr eigenes Leben zu retten, wenn sie einen Spenderausweis bei sich führen würden. Ärzte sind jedoch verpflichtet, alle Maßnahmen für das Wohl des Patienten zu treffen und diesen zu retten – egal ob er Organspender ist oder nicht.
Eine weitere Befürchtung ist, versehentlich für tot erklärt zu werden, obwohl die potenziellen Spender eigentlich noch am Leben sind. Laut Transplantationsgesetz gilt jemand dann als in Frage kommender Spender, wenn er mit einem unumkehrbaren Hirntod diagnostiziert wird. Die Sorge vieler Bürger ist, dass dieser nicht einwandfrei festgestellt wird. Allerdings muss bei einem Organspender der Hirntod von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden, um Irrtümer auszuschließen. Erst dann werden die Maschinen abgestellt. Damit ist die Fehlerwahrscheinlichkeit bei Organspendern mit der Diagnose Hirntod deutlich geringer.
Mit dem Körper eines Spenders wird respektvoll und pietätvoll umgegangen. Die Organentnahme wird in einem Operationssaal durchgeführt. Nach erfolgter Transplantation wird der Körper des Spenders wieder vollständig verschlossen, sodass er angemessen bestattet werden kann und sich die Angehörigen von ihm verabschieden können.
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