Spätestens nach der Beerdigung stellt sich die Frage, wie das Grab gepflegt werden soll und wer für die Aufgabe infrage kommt. Denn nicht immer ist es für die Angehörigen möglich, sich selbst um die Grabpflege zu kümmern. Bei der Entscheidung spielt auch die Art des Grabes eine große Rolle. Es ist daher ratsam, verschiedene Faktoren abzuwägen und sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Grabpflege vertraut zu machen.
Aufwand der Grabpflege bei den unterschiedlichen Gräbern
Je nach Grab ist die Pflege unterschiedlich zeitaufwendig – wenn diese überhaupt anfällt. Bei anonymen Erdgräbern, einer Wald- oder Seebestattung entfällt selbstverständlich die Grabpflege vollständig. Am pflegeintensivsten ist ein Erdgrab beziehungsweise ein Doppelgrab.
Beim Urnengrab kommt es darauf an: Befindet sich die Urne in einem Reihengrab, sind in der Regel die Hinterbliebenen für die Pflege zuständig. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Wiesengrab oder die Bestattung in einer Urnenwand gewählt wird. Auch dann entfällt die Pflege des Grabes.
Bei der Wahl der Grabpflege sollte man bedenken, wie weit die Entfernung zum Friedhof ist und ob man auch in trockenen Sommern bereit ist, zeitweise täglich dorthin zu gehen, um die Blumen zu gießen. Bei der Blumenauswahl kann man beispielsweise auch auf Grabbepflanzung entsprechend der Jahreszeiten achten und explizit passende Friedhofsblumen für den Sommer auswählen. Eigene Gärtnererfahrungen und -fähigkeiten sollten ebenfalls in die Entscheidung mit einfließen. Auch ist die jeweilige Ruhezeit auf dem Friedhof zu beachten, von der die Pflegezeit des Grabes abhängt.
Das Grab selbst pflegen – Tipps zur Arbeitserleichterung
Die Pflege selbst zu übernehmen kann auch unterstützend bei der Trauerarbeit wirken. Entschließt man sich daher zu dieser Möglichkeit, kann man den Pflegeaufwand dennoch gering halten. Ein Trick, um viel Arbeit zu sparen, ist eine gemischte Bepflanzung von immergrünen Stauden beziehungsweise Gewächsen, die sich jahrelang halten und saisonalen Pflanzen, die zwar schöner blühen, dafür aber verwelken. Auf diese Weise wird das Grab immer von Grün bedeckt und erhält in seiner Gestaltung trotzdem Abwechslung.
Darüber hinaus sollten Bodendecker gepflanzt werden, die gleich mehrere Vorteile haben: Sie verhindern, dass zwischen der übrigen Bepflanzung noch nackte Erde zu sehen ist, verringern Unkraut und halten die Feuchtigkeit besser. Hierzu eignet sich beispielsweise die Waldsteinia.
Eine Friedhofsgärtnerei kann generell Hilfestellung bei der richtigen Pflanzenauswahl geben. Hierbei kommt es unter anderem darauf an, keine zu pflegeintensiven oder wuchernden Arten zu wählen. Ansonsten muss oft nachgeschnitten oder gedüngt werden, was den Aufwand erhöht.
Grabpflege durch Dritte – verschiedene Optionen
Die Grabpflege wird zwar nicht automatisch den Erben zuteil, dennoch sind sie häufig davon betroffen. Insbesondere dann, wenn der Verstorbene die Grabstelle erworben hat. Seine Nutzungsberechtigungen gehen mit dem Erbe auf die Hinterbliebenen über. Die Erben haben auch eine sittliche Verpflichtung, sich um das Grab zu kümmern. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie das wirklich selbst tun müssen. Es gibt in jedem Fall die Möglichkeit, die Grabpflege an Dritte abzugeben – entweder teilweise oder vollständig. Auch die Dauer kann variieren.
Entschließt man sich zunächst dazu, die Ruhestätte selbst zu pflegen und wird die Aufgabe mit der Zeit zu beschwerlich oder kann man sie aus anderen Gründen nicht fortführen, kann man die Grabpflege auch später noch abgeben. Es gibt dann die Möglichkeit, entweder einzelne Arbeiten an Friedhofsgärtnereien abzugeben oder verschiedene Grabpflegeverträge abzuschließen. Bei Letzterem gibt es die folgenden Optionen:
- Jahresgrabpflegevertrag
Mit einer Gärtnerei wird ein Vertrag abgeschlossen, zu dessen Beginn die individuellen Wünsche festgelegt werden und die genaue Leistung ausgehandelt wird. Der Vertrag kann sich jährlich verlängern, sofern er nicht gekündigt wird. Rechnungen werden entweder jährlich oder halbjährlich bezahlt.
- Dauergrabpflegevertrag beziehungsweise Treuhandgesellschaften
Bei dieser Option wird die Pflege des Grabes für die gesamte Dauer der Ruhezeit im Voraus bezahlt. Das Geld geht an eine Treuhandgesellschaft, die die Friedhofsgärtnerei in regelmäßigen Abständen bezahlt. Der Vorteil hierbei ist, dass bei einer langfristigen Planung günstige Verzinsungen möglich sind, welche die Gesamtkosten im Vergleich zu der Jahresgrabpflege reduzieren. Auch stellen die Gesellschaften sicher, dass das Grab gemäß der Vorschriften angelegt und gepflegt wird.
Kosten der Grabpflege
Die Kosten variieren je nach Größe des Grabes, Umfang der Pflege und Dauer. Sie lassen sich daher mit 80 bis 700 Euro pro Jahr nur sehr grob angeben. Zu beachten ist auch, dass sich die Erde nach und nach setzt, weswegen man die Pflege in eine provisorische Gestaltung, eine erste, sowie eine zweite dauerhafte Grabgestaltung einteilt. Die Kostenübernahme der Grabpflege lässt sich auch in einer Sterbegeldversicherung festlegen.
Bei der provisorischen Grabgestaltung wird das Grab einige Wochen nach der Beerdigung eingeebnet. Es werden alle Kränze abgeräumt und durch eine erste Bepflanzung ersetzt. Dies kann bis zu 450 Euro kosten.
Die erste dauerhafte Grabanlage betrifft die ersten sechs bis zwölf Monate nach der Beisetzung. Innerhalb dieses Zeitraums setzt sich die Erde weiterhin deutlich, sodass der Höhenunterschied ausgeglichen werden muss, bevor weitere Bepflanzungen möglich sind. Dies kann teilweise über 1.000 Euro kosten. Fünf bis zehn Jahre später wird die zweite dauerhafte Grabanlage angelegt, nachdem die Erde sich endgültig gelegt hat.
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