Gespräche über Tod und Nachlass des eigenen Lebenspartners sind ganz natürlich Teil einer verantwortlich geführten Ehe. Damit im Trauerfall alles geregelt ist, sollte zwischen den Ehepartnern die Vermögensverteilung nach dem Tod eindeutig und fair geklärt sein. Ehepaare mit Kindern entscheiden sich oft für das Berliner Testament. Aber was wird in dieser Form des Nachlasses festgelegt und wo liegen die Stolperfallen?

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine gemeinschaftliche Nachlassregelung für Ehepaare oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Bei dieser speziellen Testamentsform setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder werden bei dieser Form der Nachlassregelung erst im Todesfall des zweiten Elternteils berücksichtigt. Sie werden praktisch zunächst enterbt und später zu Nacherben. Das Berliner Testament kann nur gemeinschaftlich verfasst und nur unter Einwilligung beider Unterzeichner verändert oder aufgelöst werden.

Was sind die Vorteile des Berliner Testaments?

Mit einem Berliner Testament sichern sich die Ehepartner gegenseitig zu, den anderen jeweils vollständig im Erbe zu berücksichtigen. Das Vermögen des Verstorbenen fällt automatisch dem Hinterbliebenen zu, der vollständig darüber verfügen kann. Im Todesfall braucht es daher keine komplizierte Aufteilung der Erbmasse. Es entstehen keine Erbgemeinschaften, eventuelle Erbstreitigkeiten werden so umgangen.

Außerdem entsteht so auch eine gewisse Transparenz, was den Nachlass angeht. Da das Berliner Testament nur gemeinschaftlich geändert werden kann, kann keiner der Unterzeichner hinterrücks – zum Beispiel im Falle einer Ehekrise – seinen letzten Willen ändern.

Stiefkinder werden von der gesetzlichen Erbfolge normalerweise nicht berücksichtigt. Bei der Erstellung eines Berliner Testaments können sie aber mit als Nacherben aufgenommen werden.

Welche Stolperfallen müssen wir beim Berliner Testament beachten?

Die hier beschriebene Variante des Berliner Testaments, bei der die Vermögen zugunsten des länger lebenden Partners zusammenfließen, ist als Einheitslösung bekannt. Das Berliner Testament bietet aber noch eine andere Gestaltungsmöglichkeit: Die sogenannte Trennungslösung.

Was bedeutet die Trennungslösung als Alternative?

Hierbei setzen sich die Eheleute nicht als Alleinerben, sondern als Vorerben ein. Die Kinder werden als Nach- und Ersatzerben benannt. Im Todesfall des ersten Partners bleiben die Vermögen getrennt und der Überlebende hat nur stark eingeschränkte Rechte, was die Vermögensnutzung des Verstorbenen angeht. Er würde Geld und Besitzungen hauptsächlich verwalten. Als Vorerbe dürfte er vererbte Immobilien zwar vermieten, aber nicht verkaufen.

Und wenn die Kinder früher erben wollen?

Die fehlende Berücksichtigung der Kinder kann zum Problem werden, wenn sie ihr Erbe schon nach dem Tod ihres ersten Elternteils antreten wollen. Sind die Kinder noch jung und unter der Obhut von Mutter oder Vater, ist es in der Regel das Beste für sie, wenn der hinterbliebene Elternteil die Kontrolle über das Vermögen hat. Sollten die Kinder schon ein wenig älter sein, könnten sie versuchen, den Pflichtteil ihres Erbes in Anspruch nehmen zu wollen. Für diesen Fall wird oft eine Strafklausel in das Testament eingebracht. Sie soll verhindern, dass die Kinder den entsprechenden Vermögensteil zerpflücken.

Was bedeutet die Pflichtteilstrafklausel?

Grundsätzlich besteht folgendes Problem: Leibliche und adoptierte Söhne und Töchter haben das Anrecht auf einen Pflichtteil des Erbes, auch wenn sie von den Eltern im Testament ausdrücklich enterbt wurden. Dies gilt auch beim Berliner Testament. Wenn also eines der Kinder nicht warten will, bis sein zweiter Elternteil verstorben ist, muss die Erbmasse ermittelt und aufgeteilt werden.

Um die Kinder davon abzubringen, ihren Pflichtteil frühzeitig einzufordern, wird in das Berliner Testament oft eine Pflichtteilstrafklausel eingefügt. Diese besagt, dass der Nachkomme, der seinen Pflichtteil verlangt, nicht mehr Vollerbe sein wird, wenn der zweite Elternteil stirbt. Er würde sich in diesem Fall zweimal mit dem Pflichtteil begnügen müssen. Die Entscheidung des Nachkommens, seinen Pflichtteil sofort zu verlangen, anstatt zu warten, kann sinnvoll sein, wenn zu erwarten ist, dass die Erbmasse deutlich schrumpfen wird. Dies gilt für Einzelkinder und Geschwister gleichermaßen. Da die Erbquote des Pflichtteils jedoch bei drei Geschwistern auf ein Zwölftel sinkt, ist es bei mehreren Nacherben sowieso ratsam zu warten.

Änderungen im Berliner Testament können nur durch beide Eheleute beschlossen werden.

Kann das Berliner Testament nachträglich noch geändert werden?

Details im Berliner Testament lassen sich nur gemeinschaftlich umschreiben. Sollen Änderungen nachträglich vorgenommen werden, so müssen diese von beiden Verfassern einvernehmlich unterzeichnet werden. Wenn einer der Partner unzufrieden mit der Erbregelung geworden ist, muss er das Testament vollständig widerrufen. In diesem Fall sollte aber ein Erbrechtsanwalt hinzugezogen werden.

Wenn ein Unterzeichner verstorben ist, kann nichts mehr geändert oder widerrufen werden, was nicht vorher vereinbart wurde. Das Berliner Testament ist ausdrücklich dafür ausgelegt, gerade nach dem Tod eines Partners festen Bestand zu haben. Alle Eventualitäten sollten daher rechtzeitig besprochen werden.

Was geschieht, wenn der überlebende Partner nochmal heiratet?

Eventuelle Änderungen der Lebensumstände nach dem Tod des Lebenspartners können im Testament berücksichtigt werden, beispielsweise in Form einer Wiederverheiratungsklausel. Sie besagt in der Regel, dass der überlebende Partner bei einer erneuten Heirat den gesamten Nachlass des Verstorbenen sofort an die Schlusserben weitergeben muss. Danach ist er nicht mehr an das Berliner Testament gebunden und kann über seinen Nachlass neu bestimmen.

Was tun mit dem Berliner Testament im Falle einer Scheidung?

Das Berliner Testament hat nur Gültigkeit im Rahmen einer Ehe. Das bedeutet, wenn die Ehe aufgelöst wird, verwirkt sich auch das gemeinschaftliche Testament. Es wird ungültig, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen einer Scheidung erfüllt sind.

Wie verfassen Eheleute oder Partner das Berliner Testament am besten gemeinsam?

Ein gemeinsames, offenes Gespräch über die eigenen Vorstellungen, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschehen soll, ist der beste erste Schritt. Dabei sollten alle denkbaren Eventualitäten angesprochen werden.

Im Internet gibt es viele Vorlagen und Muster für ein Berliner Testament und andere Formen der Nachlassregelung. Lesen Sie sich diese gut durch und entscheiden Sie, welche Version sie übernehmen möchten und welche Klauseln mit hineinsollen. Ein Besuch beim Notar oder Erbrechtsanwalt ist dringend zu empfehlen, damit alle rechtlichen Feinheiten geklärt werden können. Zur sicheren Aufbewahrung kann das notariell beglaubigte Testament gegen eine kleine Gebühr zum Amtsgericht gebracht werden.

Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod und die entsprechende Bürokratie, die beim Schreiben eines Testaments notwendig ist, können anstrengend und unangenehm sein. Aber gleichzeitig ist das Ergebnis etwas, was Sie und Ihre Liebsten über den Tod hinaus absichert. Ein mit Bedacht verfasstes Berliner Testament gibt Ihnen beruhigende Gewissheit, dass im Falle eines unvorhergesehenen Unglücks alles geregelt ist.

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