Ihre Autoversicherung haben Sie online über ein Vergleichsportal abgeschlossen. Stromvertrag und Telefonkosten verwalten Sie im Webportal des Anbieters und beim neuen Handyvertrag läuft auch alles bequem online ab. Bankgeschäfte erledigen Sie schon längst im Internet und in der Freizeit surfen Sie in sozialen Netzwerken; teilen dort Fotos oder chatten mit Freunden im In- und Ausland. Aber was passiert mit all den online abgeschlossenen Verträgen und Accounts, wenn man mal nicht mehr ist?

Grundsätzlich gehören auch online abgeschlossene Verträge zum Erbe und gehen mit dem Tod auf die Erben über. Die haben jedoch oftmals keinen Überblick, welche Verträge und Nutzerkonten überhaupt bestehen. Es lohnt sich also, auch einmal über den eigenen digitalen Nachlass nachzudenken – die meisten Verträge enden nämlich nicht automatisch mit dem Tod. Erben müssen die Verträge manuell kündigen. Dazu müssen sie sich im Todesfall beim jeweiligen Vertragspartner melden, unterschiedliche Legitimationsanforderungen erfüllen und die Verträge selbst kündigen. Ohne den notwendigen Überblick und die Passwörter ist der Zugang zu Onlineaccounts nach dem Tod des Nutzers jedoch meist nur sehr schwer möglich. Manche Netzwerke wie Facebook bieten Erben verschiedene Möglichkeiten an, wie mit dem digitalen Nachlass der Verstorbenen umgegangen werden soll. Sie können beispielsweise eine Löschung des Kontos beantragen oder das Profil in den „Gedenkzustand“ versetzen lassen, also eine Art digitales Kondolenzbuch. Dazu müssen Sie gegenüber Facebook allerdings nachweisen, dass die Person verstorben ist und Sie Angehöriger oder nachlassbevollmächtigt sind.

Digitales Erbe zentral online verwalten

Der erste Schritt hin zu einem digitalen Nachlass ist eine Bestandsaufnahme: Welche Onlineverträge, Profile in sozialen Netzwerken, digitale Mitgliedschaften oder Accounts bei Webshops und anderen Anbietern gibt es? Das ZDF-Verbrauchermagazin Wiso empfahl kürzlich seinen Zuschauern, alle Konten und Zugangsdaten in einer Liste einzutragen und bei einem Notar zu hinterlegen, gemeinsam mit dem Testament. Es geht auch einfacher – zum Beispiel mit einem digitalen Nachlassplaner im Netz. Kunden, die eine Sterbegeldversicherung bei der LV 1871 abgeschlossen haben, können den Service gegen einen geringen Mehrbeitrag nutzen. Dieser Service ist in Deutschland bislang einzigartig.

Mann arbeitet im Büro am Computer

In dem digitalen Nachlassplaner lassen sich Verträge, Onlinenutzerkonten und Mitgliedschaften digital verwalten. Einmal angelegt, können Kunden selbst entscheiden, was im Fall der Fälle mit den Verträgen und Nutzerkonten passieren soll. Im Rahmen der Nachlassverfügung kann man zum Beispiel festlegen, ob das eigene Facebook-Profil nach dem Tod deaktiviert und gelöscht oder in den Gedenkzustand überführt werden soll. Wenn Erben nach dem Tod des Nutzers Zugang zu dem Webportal erhalten, können die vorher angelegten Verträge dann im Auftrag der Erben abgemeldet oder gekündigt werden. Der Planer ermittelt bei nahezu allen bekannten Anbietern über das Internet geschlossene Verträge, die noch nicht erfasst sind. Auch diese können dann gekündigt oder deaktiviert werden. Dazu müssen die Erben weder den Anbieter noch die Zugangsdaten kennen.

Digitaler Vertragsmanager: Überblick über Accounts und Onlinekonten schon zu Lebzeiten

Der digitale Nachlassplaner hilft aber nicht erst nach dem Tod bei der Organisation. Er kann auch schon zu Lebzeiten nützlich sein. Nutzer können das Tool zu ihrem digitalen Vertragsmanager machen und sämtliche Verträge oder Mitgliedschaften zentral an einer Stelle erfassen und verwalten. So haben sie stets einen Überblick über alle Nutzerkonten, zum Beispiel beim Nachrichten-App WhatsApp wie oder sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram.

Auch Mitgliedschaften bei Vereinen und Institutionen können angelegt werden. Einmal pro Jahr können Nutzer im Vertragsmanager eine automatische Recherche durchführen. Dabei werden Verträge bei führenden Webanbietern und Partnerunternehmen ermittelt und direkt in die Vertragsübersicht übernommen. Auch bei Adressänderungen kann der Vertragsmanager hilfreich sein. Nach dem Umzug muss die neue Adresse im Tool nur einmal hinterlegt werden und der digitale Vertragsmanager leitet diese an alle Anbieter weiter, während Sie noch die letzten Umzugskisten auspacken. Auch Kündigungen bestehender Mitgliedschaften oder Verträge sind ganz einfach. Wenn im Onlineportal bei einem erfassten Vertrag ein Kündigungszeitpunkt festgelegt ist, wird die Kündigung wunschgemäß zu diesem Termin durchgeführt.

Datensicherheit gewährleistet

Alle Vertragsdaten an einem Ort, das ist natürlich praktisch, aber gerade dann ist Datensicherheit besonders wichtig. Deshalb wird der digitale Vertragsmanager durch verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Auf der Plattform sind lediglich die Vertragsdaten hinterlegt; persönliche Zugangsdaten wie Passwörter werden nicht gespeichert. Die Server befinden sich in einem datenschutzkonformen, ISO-zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentrum in Karlsruhe. Das passwortgeschützte Portal verwendet zudem ein entsprechendes Verschlüsselungsprotokoll mit SSL/TSL-Zertifikat zur sicheren Datenübertragung, ein Verfahren, das auch viele Onlineshops und Banken im Netz verwenden.

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