Das neue Smartphone hat keine Tasten und auf Facebook sind nur junge Leute unterwegs. Vielen Menschen, die in analogen Zeiten aufgewachsen sind, wird unterstellt, in Bezug auf die digitalen Medien hinter dem Mond zu leben. Die aktuellen Zahlen der Studie der Initiative D21 sprechen eine ganz andere Sprache: 85 Prozent der Menschen zwischen 50 und 64 Jahren sind regelmäßig im Internet unterwegs. Erst bei der Altersgruppe 65plus sinkt die Anzahl der Internetnutzer unter 50 Prozent.
Niemand ist zu alt für das Internet
In vielen Berufsfeldern gehört der Umgang mit Computer und Internet zur Arbeit dazu. Wer heute in Rente geht, hört natürlich nicht auf das Internet zu nutzen. Manche finden dann überhaupt erst die Zeit, sich intensiv mit der Bedienung eines Smartphones oder der Software zum Bearbeiten digitaler Bilder zu beschäftigen. Auf der Liste der Aktivitäten im Internet stehen Informationssuche, Reiseplanung und Skypen mit den Enkeln ganz oben, so eine Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI). Das Checken von E-Mails ist genauso alltäglich wie der Gang zum Briefkasten. Jeder Schritt in der digitalen Welt sollte mit den dazugehörigen Zugangsdaten dokumentiert werden, damit die Angehörigen im Fall der Fälle aktiv werden können. Wonach kaum jemand fragt ist, was mit den Profilen auf Social Media ist und wie man z.B. auf Facebook einen Nachlasskontakt einrichtet, den Datenmengen in der Cloud, und dem Guthaben bei PayPal geschieht, wenn ein Nutzer stirbt. Alle digitalen Daten überdauern den Tod und werden somit zum digitalen Nachlass. Das ist kein Thema, über das man gerne nachdenkt.
Auch die Generation 50plus ist vom digitalen Nachlass betroffen
Jenseits der Fünfzig verändert sich das Leben. Die Kinder verlassen das Haus, die eigenen Eltern brauchen mehr Unterstützung. Das ist auch das Alter in dem man häufiger auf Beerdigungen geht und teils heftige Geschichten hört, bei denen nichts im Vorfeld geregelt wurde. Vorsorgethemen wie Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Bestattungsvorsorge und ein wirksames Testament rücken ins Blickfeld. Auf den Vortragsveranstaltungen zu diesen Themen finden sich vor allem Menschen in der zweiten Lebenshälfte zusammen. Dabei wird allerdings ein Thema häufig übersehen: Was passiert, wenn eine Vorsorge für den digitalen Nachlass fehlt?
Im Todesfall müssen Angehörige sich nicht nur um die Bestattung und die Wohnungsauflösung kümmern, sondern zunehmend auch um das digitale Erbe. Dieser Bereich des Nachlasses unterscheidet sich vom sonstigen Nachlass. Zum einen ist der digitale Nachlass nahezu unsichtbar. Kein Aktenordner steht im Schrank, kein Karton mit Unterlagen steht im Keller, über den man stolpern könnte. Hinter nur einem einzigen Login am PC können sich jedoch hunderte E-Mails, eine ungeahnte Anzahl von Nutzerkonten im Internet und tausende Dateien in einem Cloudspeicher verbergen. Diese Dateien findet man nicht auf dem Computer selbst, sondern auf den Servern eines Unternehmens. Um sie ansehen oder herunterladen zu können, werden die Zugangsdaten benötigt. Zum anderen sind die rechtlichen Fragen bei Internetkonten wesentlich komplexer, denn viele der Plattformbetreiber haben ihren Sitz im Ausland. Die Regelungen sind sehr uneinheitlich. Manche E-Mail-Provider gewähren gegen Vorlage eines Nachweises – mal ist es der Erbschein, mal reicht eine Sterbeurkunde – Zugang zu den E-Mails, andere weisen dieses Anliegen grundsätzlich ab.
Warum es gut ist, sich um digitale Konten wie WhatsApp zu kümmern
Alles halb so wild mit dem Internet, es sterben nur die anderen? Nach mir die Sintflut, wenn ich tot bin, betrifft mich das alles nicht mehr? Wer so denkt, handelt fahrlässig. Regelungen für den digitalen Nachlass schützen auch die Privatsphäre der vielen Kommunikationspartner bei E-Mail, Sozialen Netzwerken und Messengerdiensten. Wer seinen Partner, die Kinder, die Eltern liebt, wird sie nicht mit einem digitalen Chaos belasten wollen.
Beispiel WhatsApp: Wird der Mobilfunkvertrag einer verstorbenen Person gekündigt, kann es passieren, dass die Rufnummer bereits nach 30 Tagen neu vergeben wird. Meldet sich der neue Besitzer mit dieser Rufnummer beim Messenger an, kann das Profil des Verstorbenen mit allen Inhalten sichtbar werden. Nur wer das Profil bei WhatsApp löscht bevor er den Mobilfunkvertrag kündigt, kann das sicher verhindern.
Beispiel eBay: Im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge treten die Erben in alle Verträge des Erblassers ein und müssen diese abwickeln. Wurde bei Ebay gerade eine Auktion gewonnen, muss die Ware bezahlt oder bei einem Händler der Vertrag widerrufen werden. Wurde gerade ein Dachbodenfund verkauft, muss der Zahlungseingang geprüft und die Ware versendet werden.
Beispiel eBooks: Wer sich als Erbe schon auf Opas umfangreiche Sammlung von eBooks freut, wird enttäuscht sein, wenn er erfährt, dass diese Sammlung nicht in den eigenen Account übertragen werden kann. Eine Vererbung ist im System nicht vorgesehen. Wird der Account des Verstorbenen gelöscht, sind alle eBooks verloren.
Wie man für das Digitale vorsorgen kann
Gerade für Menschen in fortgeschrittenem Alter bietet das Internet Chancen, den Alltag zu erleichtern und Kontakte zu pflegen. Wenn ältere Menschen das Netz erst einmal für sich entdeckt haben, möchten die meisten es nicht mehr missen. Wobei es häufiger die Herren sind, die technische Hürden meistern. In der zitierten Studie sind 64 Prozent der Befragten, die sagen, ohne das Internet ließe es sich gut leben, weiblich. Wohingegen hinter der Aussage „Die Zukunft ist digital“ 70 Prozent Männer stehen.
Wer bereits Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf seiner Liste der Erledigungen stehen hat, sollte den Punkt „digitale Vorsorge“ gleich ergänzen. Nur die richtige Planung zu Lebzeiten hilft, dass die Angehörigen wissen, was zu löschen und zu verwalten ist. Vollständig ist die digitale Vorsorge, wenn feststeht, wer sich kümmern wird, diese Person die notwendigen Vollmachten sowie eine aktuelle Liste sämtlicher Nutzerkonten mit Informationen zum Login und Passwörtern hat. Sollte jemand alle Zugangsdaten mit ins Grab genommen haben, ist dennoch nicht alles verloren. Inzwischen gibt es einige Unternehmen, die Angehörige beim nachträglichen digitalen „Aufräumen“ unterstützen.
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