Der Gedanke an den Tod nahestehender Menschen ist alles andere als angenehm, besonders im Kreis der Familie. Dennoch kann es die eigene Trauerarbeit erleichtern, sich mental damit auseinanderzusetzen und unvermeidliche Behördengänge schon im Vorhinein weitestgehend vorzubereiten.
Zu den am häufigsten gestellten Fragen in diesem Zusammenhang gehören: Was gibt es im Sterbefall zu tun? Welche Fristen müssen beachtet werden? Welche Unterlagen und Dokumente müssen im Sterbefall erbracht werden? Welche Unterschiede gibt es hinsichtlich Familienstatus und Versicherungen des Verstorbenen zu beachten? In diesem Artikel gibt es eine Checkliste für den Todesfall mit den wichtigsten Dokumente und Fristen zur Vorbereitung.
Zu was sind Angehörige Im Sterbefall eines Angehörigen verpflichtet?
Das Bestattungsrecht ist letztlich Ländersache und unterscheidet sich nur in wenigen, kleineren Aspekten. Allerdings gibt es in Deutschland die allgemeine Pflicht, einen Leichnam ordentlich zu bestatten (Bestattungspflicht). Häufig kommt die Frage auf, wer die Bestattung zahlen muss. Wenn die Angehörigen eines Verstorbenen oder Dritte nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ist das Bezirksamt zur Durchführung verpflichtet.
Daher die generelle Empfehlung: Wenn du im akuten Todesfall unsicher bist, was zu tun ist, gibt es zwei Ansprechpartner, die dir am besten weiterhelfen können: Das für den Wohnbezirk des Verstorbenen zuständige Standesamt oder ein Bestattungsunternehmen deines Vertrauens.
Für bestattungspflichtige Personen gibt es bundeseinheitlich eine festgelegte Reihenfolge.
- Ehegatte
- die volljährigen Kinder
- die Eltern
- die volljährigen Geschwister
- die Großeltern
- die volljährigen Enkelkinder
Du musst für die rechtzeitige Bestattung sorgen und kommst möglicherweise auch für die Kosten auf, sofern der Verstorbene nicht entsprechende Vorsorge getroffen hat.
Nicht eheliche Lebenspartner (inklusive eingetragene Lebenspartnerschaften) sind zwar in fast allen Bundesländern den bestattungspflichtigen Personen in etwa gleichgestellt, haben aber keinen Verwandtschaftsstatus, wie es bei einem Ehepartner der Fall wäre. Mit dem Inkrafttreten der Ehe für alle am 1. Oktober 2017 haben auch in den Stand der Ehe übernommene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften diesen Verwandtschaftsstatus ersten Grades.
Maßnahmen, die der Verstorbene in einer möglichen Bestattungsverfügung vorher festgelegt hat – also etwa Bestattungsart, Trauersprüche oder Ort der Bestattung- sind bindend (sofern nicht rechtswidrig). Der Verstorbene kann darin beispielsweise auch Angehörigen die Bestattungsfürsorge entziehen und sie dafür Dritten zusprechen.
Welche Fristen müssen Angehörige im Todesfall beachten?
So schnell wie möglich aber spätestens innerhalb der ersten 36 Stunden muss jeder Verstorbene von einem Arzt untersucht werden. Nur ein Arzt kann einen Totenschein ausstellen, der die Personalien des Verstorbenen (vom Personalausweis) sowie die von ihm festgestellte Todesursache und den Zeitpunkt des Todes enthält. Diesen Totenschein (Todesbescheinigung) bitte unbedingt aufbewahren.
Innerhalb der ersten 36 Stunden muss der Tod eines Menschen nach dem Personenstandsgesetz (PStG) dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, gemeldet werden. Sollte die Person in einer Einrichtung wie Krankenhaus, Stift oder Altersheim sterben, muss sich der jeweilige Träger darum kümmern.
Innerhalb der ersten 36 Stunden nach Feststellung des Todes und der Todesursache muss außerdem ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Danach kann der ausgewählte Bestatter das Überführen in einen Leichenaufbewahrungsraum oder in ein Leichenhaus auf einem Friedhof veranlassen. Sie sollten in diesem Zusammenhang unbedingt überprüfen, ob eine Sterbegeldversicherung oder ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen wurde.
Innerhalb der ersten 72 Stunden müssen die Krankenkasse, die Rentenversicherung und der Arbeitgeber des Verstorbenen informiert werden.
In den Bundesländern gibt es verschiedene Bestattungsfristen, zwischen vier und 14 Tagen nach dem Tod. Für Urnen gibt es in einigen Bundesländern noch längere Fristen.
Welche Unterlagen muss ich dem Standesamt vorlegen?
Vorab: Urkunden sind in ihrer Gültigkeit hierzulande nicht von der Landessprache abhängig, in der sie verfasst wurden. Dennoch kann in Einzelfällen eine Übersetzung von Urkunden durch einen beeidigten Dolmetscher verlangt werden.
- Meldung oder Sterbefallanzeige – das notwendige Formular gibt es auch in Krankenhäusern oder bei Bestattern. Es ist beim zuständigen Standesamt abzugeben.
- Totenschein – wird vom Arzt ausgestellt. In einigen Bundesländern dürfen Notärzte nur einen „vorläufigen Totenschein“ ausstellen. Der muss später vom einem niedergelassenen Arzt, beispielsweise dem Hausarzt übertragen werden.
- Sterbeurkunde – stellt anschließend das Standesamt aus. Bestatter bieten oft an, sich darum zu kümmern.
Die folgenden Unterlagen kannst du präventiv zusammentragen. Gibt es bei einem Trauerfall innerhalb der Familie ein Stammbuch oder Familienbuch, dann sind diese Unterlagen in der Regel dort enthalten. Gültig sind nur Originale, keine Kopien oder beglaubigte Kopien.
- Bestattungsverfügung – sofern vom Verstorbenen vorher verfasst.
- Personalausweis oder ein Pass – sofern der Verstorbene eine andere Staatsangehörigkeit hatte. Sollte beides nicht vorhanden sein, ist die Aufenthaltsbescheinigung der für den Verstorbenen zuständigen Meldebehörde gültig.
- Eheurkunde (früher: Heiratsurkunde) – wenn der Verstorbene verheiratet war.
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners – sofern bereits vorher verstorben.
- Eheurkunde und Scheidungsurteil – wenn der Verstorbene geschieden wurde.
- Lebenspartnerschaftsurkunde und alle Bescheinigungen über eventuelle Namensänderungen – sofern der Verstorbene in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war.
- Lebenspartnerschaftsurkunde und Aufhebungsbeschluss (durch ein Amtsgericht) – sofern die Lebenspartnerschaft des Verstorbenen vor dem Sterbefall wieder aufgehoben wurde.
- Organspenderausweis – ist nicht vorgeschrieben, kann aber Leben retten.
Was ist bei Versicherungen des Verstorbenen zu beachten?
Grundsätzlich sollten Versicherungsunternehmen immer so schnell wie möglich über den Sterbefall eines Versicherten informiert werden. Für den Kontakt mit Versicherungen des Verstorbenen solltest du folgende Dokumente zur Hand haben: Die originale Versicherungspolice, Geburts- und Sterbeurkunde sowie den Totenschein. Letzteres aber nur, wenn die Todesursache für die Versicherung beziehungsweise eine Auszahlung relevant ist.
Es gibt zwei Arten von Versicherungen, die man im Sterbefall unterscheiden kann: Versicherungen, die mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden oder Versicherungen, die über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus bestehen.
Personenversicherungen
Personenversicherungen enden in der Regel mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Sie müssen daher so schnell wie möglich informiert werden. Zu den wichtigsten zählen: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung. Für die Unfallversicherung besteht eine Frist von maximal 48 Stunden für die Kontaktaufnahme.
Die Haftpflichtversicherung zählt dazu, wenn es sich um eine Einzelversicherung für die betreffende Person allein handelt. Sofern weitere Personen in der Haftung eingeschlossen wurden, bleiben diese auf jeden Fall bis zur nächsten Beitragszahlung mitversichert.
Sachversicherungen
Zu den häufigsten zählen hier Wohngebäudeversicherung, Kraftfahrzeugversicherung und Hausratversicherung. Hier steht der versicherte Gegenstand im Mittelpunkt, welcher über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus existiert.
Testament und Erbschein
Was ist im Todesfall bezüglich Testament und Erbschein zu tun? Ein Testament des Verstorbenen ist nicht beim Standesamt, sondern beim Nachlassgericht jenes Amtsgerichts abzugeben, das für den letzten gemeldeten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Notariell beglaubigte Testamente sind dort bereits automatisch hinterlegt. Das Standesamt, bei dem der Sterbefall gemeldet wurde, informiert parallel dazu auch das Testamentsregister beim Amtsgericht. Von dort aus werden alle gesetzlichen Erben über den Termin der Testamentseröffnung informiert.
Sofern keine Kontovollmachten existieren, Hinterbliebene aber zum Beispiel für die Bestattungskosten Zugriff auf Konten des Verstorbenen brauchen, müssen diese ebenfalls beim Amtsgericht einen Erbschein beantragen. Bitte beachte dabei, dass du dich vorher über das Vermögen informieren solltest, denn auch Schulden werden vererbt. Nach Ausstellung eines Erbscheins kann man ein Erbe nicht mehr ausschlagen.
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