Die Anzahl der religiösen Bestattungen nach christlicher Tradition ist in Deutschland seit einigen Jahren rückläufig. Laut einer Auswertung der Verbraucherinitiative Bestattungskultur wurden im Jahr 2017 nur noch 55,2 Prozent der Verstorbenen nach katholischen oder evangelischen Bräuchen beigesetzt. Die Bestattungskultur in Deutschland und die bevorzugte Bestattungsform befinden sich im Wandel. Zum einen sind neben der klassischen Erdbestattung immer mehr weltliche Bestattungsformen möglich. Auf der anderen Seite wächst auch der Wunsch anderer Religionsgemeinschaften, Beisetzungen nach ihren eigenen Traditionen durchzuführen. Einige Bestatter haben sich sogar auf die Trauerkulturen verschiedener Weltreligionen spezialisiert. Doch nicht alle Rituale lassen sich mit den geltenden Bestattungsregeln vereinbaren.
Bestattungsformen in Deutschland
Die Erdbestattung war in Deutschland lange Zeit die einzige akzeptierte Bestattungsform, denn nach dem christlichen Glauben musste der Körper als Ganzes beigesetzt werden. Begründet wurde dies mit dem „ewigen Leben“ und der leiblichen Auferstehung nach dem Tod.
Das erste deutsche Krematorium wurde bereits 1878 in Gotha eröffnet. Von der katholischen Kirche wurde die Feuerbestattung jedoch erst in den 1960er-Jahren akzeptiert – vorausgesetzt, die Asche wird an einem heiligen Ort aufbewahrt. In den meisten Fällen entscheiden sich gläubige Christen deshalb für ein Urnengrab auf dem Friedhof.
Inzwischen machen Feuerbestattungen über 70 Prozent der Beerdigungen aus, da viele Formen der Naturbestattung ebenfalls eine Einäscherung voraussetzen. Neben der Seebestattung bietet die Natur einige weitere Alternativen zum typischen Friedhof. Sogenannte Friedwälder sind in Deutschland mittlerweile weit verbreitet. Weniger bekannt sind zum Beispiel Friedweinberge.
Erdbestattungen im Islam und Judentum
Von den fünf Weltreligionen ist nach dem Christentum der Islam am stärksten in Deutschland vertreten. In der muslimischen Bestattungskultur werden noch immer hauptsächlich Erdbestattungen durchgeführt. Trotzdem können islamische Bestattungsriten hierzulande oft nur schwer eingehalten werden.
Anders als im Christentum wird ein Leichnam im Islam nicht in einem Sarg beigesetzt, sondern in Leichentücher gewickelt und mit dem Gesicht in Richtung Mekka in ein Grab gelegt. In Deutschland galt bis vor kurzem in den meisten Regionen eine strikte Sargpflicht. Um muslimische Begräbnisse zu ermöglichen, werden vermehrt Ausnahmen zugelassen. Die Sargpflicht besteht dann nur noch auf dem Weg zur Grabstelle. Allerdings sind Beisetzungen mit Leichentüchern nicht in jeder Ortschaft möglich, weshalb eine Überführung in eine größere Stadt nötig sein kann.
Weitere Konflikte zwischen den Bestattungsregeln und der muslimischen Trauerkultur können bei der Ruhezeit auftreten. Nach islamischem Glauben darf ein Leichnam nicht aus dem Grab entfernt werden – auf den meisten deutschen Friedhöfen jedoch können Gräber nach einer festgelegten Ruhezeit aufgelöst werden, weshalb diese Tradition nur schwer umsetzbar ist.
Im Judentum findet nach der rituellen Waschung eines Verstorbenen ebenfalls eine Erdbestattung statt. Nach jüdischem Glauben kann die Seele erst nach der Beisetzung den Körper verlassen, weshalb diese möglichst schnell erfolgen soll. In Deutschland kann eine Beerdigung aber frühestens nach 48 Stunden stattfinden.
Ursprünglich kam auch bei jüdischen Beisetzungen ein Leichentuch zum Einsatz. Der kulturelle Hintergrund dafür ist der Glaube daran, dass im Tod alle Menschen gleich sind – egal ob reich oder arm. Aufgrund der Sargpflicht greifen Juden in Deutschland stattdessen auf ein weißes Sterbehemd und einen schlichten Holzsarg zurück. Auch mit der Ruhezeit verhält es sich in der jüdischen Bestattungskultur ähnlich wie im Islam. Eine Neubelegung der Gräber, die übrigens Richtung Jerusalem ausgerichtet sind, ist auf jüdischen Friedhöfen, wie z.B. dem Friedhof am Ölberg, ausgeschlossen.
Bestattung nach buddhistischem und hinduistischem Glauben
Eine typisch buddhistische Bestattungsform gibt es nicht, denn die Rituale unterscheiden sich von Region zu Region. Im Buddhismus wird der Leichnam nach einer mehrtägigen Aufbahrungszeit häufig eingeäschert. Die Asche geht dann zum Beispiel an die Familie und wird in der Natur verstreut, was in Deutschland aufgrund des Friedhofszwangs nicht möglich ist.
Im Hinduismus ist ebenfalls die Feuerbestattung die wichtigste Bestattungsform. In hinduistisch geprägten Ländern wird der Leichnam dabei sogar unter freiem Himmel verbrannt. Hierzulande muss die Einäscherung in einem Krematorium erfolgen.
Die Asche wird in der hinduistischen Bestattungskultur meistens in einem Fluss oder im Meer verstreut. In Deutschland wählen einige Hindus als Kompromiss die Seebestattung mit einer speziellen Urne. Häufig werden die Verstorbenen aber auch ins Ausland überführt und einem heiligen Gewässer übergeben, wie zum Beispiel dem Fluss Ganges in Indien.
Lockerungen im Bestattungsrecht
In Deutschland sind die Bestattungsregeln strikter als in einigen anderen Ländern. Es gibt genaue Fristen für Beerdigungen, Vorgaben für den Leichentransport, sowie eine Sarg- und Friedhofspflicht. Vor allem die letzteren beiden stehen immer wieder in der Diskussion um mögliche Lockerungen. Ausnahmen von der Friedhofspflicht stellen lediglich die Seebestattung und einige Formen der Naturbestattung dar.
Die Sargpflicht hingegen wurde inzwischen in den meisten Regionen Deutschlands gelockert, sodass zumindest bei muslimischen oder jüdischen Bestattungen auf einen Sarg verzichtet werden kann.
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