Es gibt verschiedene Gründe, um seine letzte Ruhestätte nicht in Deutschland, sondern im Ausland zu wählen. Beispielsweise wünschen sich viele Immigranten, in ihrer alten Heimat beigesetzt zu werden, weil dort ihre Wurzeln und ihre Angehörigen sind. Aber auch gebürtige Deutsche fühlen sich oft anderen Ländern enger verbunden und möchten dies auch nach ihrem Tod noch ausdrücken. Einer Beisetzung im Ausland steht grundsätzlich nichts im Wege – egal ob der Todesfall in Deutschland oder im jeweiligen Land eintritt. Es bedarf allerdings einiger Organisation; zusätzlich kommen höhere Beerdigungskosten zusammen.
Zusammensetzung der Bestattungskosten
Tritt der Todesfall in Deutschland ein, muss der Leichnam ins Ausland überführt werden. Hierzu empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld die entsprechenden Vorbereitungen zu tätigen, um die Angehörigen zu entlasten. Dazu gehört beispielsweise, eine Überführung zu verfügen und einen entsprechenden Anbieter zu beauftragen.
Auch kann im Zuge dessen die Kostenübernahme geregelt werden. Der Betroffene hat dabei entweder die Möglichkeit, den Betrag anzusparen oder eine Versicherung abzuschließen. Im Gegensatz zu einer Rückführung aus dem Ausland sind die Kostenübernahmen bei einer Überführung ins Ausland weniger gängig. Diese Frage sollte daher mit der entsprechenden Versicherung beziehungsweise Sterbegeldversicherung geklärt werden.
Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen und können daher sehr unterschiedlich sein. Viele Länder haben unterschiedliche Vorschriften, was das Einführen eines Leichnams betrifft. Unter Umständen muss dieser speziell konserviert beziehungsweise einbalsamiert werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Hinzu kommen die Gebühren für verschiedene Dokumente deren Höhe gemeindeabhängig ist. Sie können von Bundesland zu Bundesland sehr schwanken. Insbesondere ist für den grenzüberschreitenden Transport eines Leichnams in Deutschland ein Leichenpass nötig. Die Gebühren richten sich auch danach, ob der Verstorbene am Sterbeort eine Feuerbestattung erhalten soll und per Urne überführt wird oder ob eine Sargüberführung vorgenommen werden soll. Eine Urnenüberführung ist in der Regel günstiger und muss auch nicht zwingend per Flugzeug erfolgen, was wiederum Kosten reduziert.
Erforderliche Dokumente für die Bestattung
Für den gesamten Ablauf stehen entsprechende Dienstleister zur Verfügung, die auf Leichenüberführungen in und aus dem Ausland spezialisiert sind. Sie können außerdem über die kostengünstigsten Maßnahmen beraten. Auch das Beschaffen der benötigten Dokumente übernimmt in der Regel das Bestattungshaus, sofern möglich. Hierzu müssen die Hinterbliebenen nach erfolgter Auftragserteilung lediglich die Personenstandsurkunden und den Ausweis des Verstorbenen aushändigen. Für eine Rückführung sind dann die folgenden Dokumente erforderlich:
- Todesbescheinigung durch den Arzt
- Sterbeurkunde, die vom zuständigen Standesamt erstellt wird
- Leichenpass in mehreren Sprachen (Minimum: Englisch), der den Grenzübertritt gewährleistet
- Bestätigung über das ordnungsgemäße Einsargen entsprechend der jeweiligen Ziellandregelung
- Bescheinigung über einen Ausschluss gesundheitlicher Risiken beispielsweise durch einen Gerichtsmediziner
- Einbalsamierungsbescheinigung
- gegebenenfalls Freigabe durch einen Staatsanwalt bei natürlichem Tod
- Einreisegenehmigung des Ziellandes
Vorbereitung des Leichnams für die Überführung
Die Einbalsamierung richtet sich teilweise nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes und wird in einigen Ländern mitunter gar nicht verlangt. Zu den Zielländern, bei denen eine Einbalsamierung auf jeden Fall erforderlich ist, gehören die USA, die Philippinen und einige afrikanische Länder. Oftmals wird bei dem Vorgang ein Mitarbeiter des jeweiligen Konsulats verlangt, wodurch die Prozedur zusätzlich komplexer und teurer wird. Ist eine Einbalsamierung nicht explizit vorgeschrieben, sollte man auf diese verzichten, um die Kosten zu minimieren.
Zusätzlich können das Einbalsamieren und weitere Vorbereitungen des Verstorbenen in Beachtung verschiedener Sitten und Gebräuche erfolgen. So bieten Bestattungshäuser Vermittlungen zu geistigen Personen aller Glaubensrichtungen an, die den Leichnam segnen oder rituelle Waschungen vornehmen. Auch sorgen sie für die Anwesenheit der Hinterbliebenen bei der Kremation.
Regelungen für die Sargüberführung
Ähnliche Regelungen wie für das Einbalsamieren gelten für das Versiegeln beziehungsweise das Verlöten des Sargs, wobei einige Länder hier ebenfalls ihre eigenen Vorschriften haben. Auch hier müssen unter Umständen Mitarbeiter der Botschaft zugegen sein. Die internationalen Richtlinien sehen vor, dass der Sarg mit einer Zinkeinlage ausgestattet ist, luftdicht verschlossen und zusätzlich in Jute eingepackt wird, um eventuell dennoch austretende Gerüche zu vermeiden. Mitunter muss auch der Druckausgleich während des Flugtransports berücksichtigt werden. Einige Fluglinien schreiben außerdem vor, dass der Sarg zusätzlich so verpackt wird, dass er nicht als solcher zu erkennen ist.
Übergabe für die Leichenüberführung
Sind alle Vorbereitungen erfolgt und ist der Sarg oder die Urne bereit für die Rückführung, kümmert sich das Bestattungshaus ebenfalls um den Leichentransport. Voraussetzung ist, dass eine Einreisegenehmigung des Ziellandes vorliegt. Bei einem Transport mit dem Auto wird dieser vom Dienstleister übernommen. Wird der Verstorbene per Flugzeug überführt, erfolgt zunächst der Transport zum Flughafen, an dem der Sarg dann am Frachtgate von einem Mitarbeiter des Bestattungshauses übergeben wird. Die Angehörigen erhalten alle Flugdaten, sodass sie selbst mitfliegen und das Abholen des Sarges am Zielflughafen organisieren können.
Ein Transport per Schiff ist zwar möglich, allerdings nicht unbedingt empfehlenswert, da er zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Insbesondere dann, wenn der Sterbeort weit entfernt vom nächsten Hafen liegt, sollte hierauf verzichtet werden.
Regelungen beim Sterbefall im Ausland
Ereignet sich der Todesfall bereits in dem Land, in dem der Verstorbene beigesetzt werden möchte, reduziert sich der Aufwand auf das Beschaffen der nötigen Dokumente. Wichtig ist, dass der Verstorbene sich schon zuvor um eine Grabstätte im jeweiligen Land bemüht hat.
Darüber hinaus müssen die entsprechenden Dokumente den deutschen Behörden vorgelegt werden. Im Gegensatz zur zuvor genannten Liste beschränkt es sich in diesem Fall auf die Sterbeurkunde beziehungsweise eine Bescheinigung über den Tod sowie die Bestätigung der Einäscherung oder der Beisetzung. Die Dokumente sollten mindestens auf Englisch vorliegen.
Die richtige Bekleidung auf der Beerdigung
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