Mittlerweile gibt es ein Meer aus Versicherungen. Da ist es oftmals gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Was ist nun unbedingt nötig? Und welche Versicherungen braucht man vielleicht auch gar nicht unbedingt? Im ersten Schritt gilt es herauszufinden, welche der unzähligen Versicherungen tatsächlich unabdingbar sind. Aus diesem Grund haben wir hier die wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber zusammengestellt.

Für alle: Niemals ohne Kranken- und Haftpflichtversicherungen

Ganz gleich ob Arbeitgeber, Selbständiger oder Arbeitnehmer – Krankenversicherung und private Haftpflichtversicherung sind allgemein gesehen die wichtigsten überhaupt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtend. Das bedeutet, jeder Bürger, auch Selbständige, hat einen Anspruch auf eine solche Versicherung. Als Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis laufen die Beiträge über den Arbeitgeber, der einen Teil der Kosten übernimmt (Arbeitgeberzuschuss). Wer sich arbeitsuchend meldet, wird automatisch über die Agentur für Arbeit versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person bezugsberechtigt ist, also beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht oder nicht.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV) freiwillig. Hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, durch Zuzahlungen weitere Leistungen für die eigenen Mitarbeiter schaffen zu können.

Eine der Versicherungen die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant ist, ist die Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung

Beamte und nicht wenige Selbständige und Unternehmer sind privat krankenversichert. Ein wesentlicher Unterschied beider Versicherungsformen: die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. Die Prämien der Privaten werden primär nach dem Eintrittsalter und den individuell vereinbarten Versicherungsleistungen bemessen.

Beamte können sich auch gesetzlich krankenversichern lassen, müssen dann aber die vollen 14,5 Prozent vom Bruttolohn dafür zahlen und erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss.

Wichtig für Selbständige: Als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen sie in der Regel ermäßigte Beiträge. Damit sind sie aber leider auch vom Krankengeld ausgenommen. In so einem Fall kann man über eine Krankentagegeldversicherung nachdenken.

Pflegeversicherung

Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind pflegeversicherungspflichtig. Allerdings kann man sich in den ersten drei Monaten des Vertrags unter bestimmten Bedingungen davon auf Dauer befreien lassen. Privatversicherte müssen entweder bei ihrer Krankenkasse oder einer anderen privaten Versicherungsgesellschaft eine Pflegeversicherung abschließen.

Private Haftpflichtversicherung

Freiwillig aber unverzichtbar. Wer Schaden verursacht – absichtlich oder nicht – trägt immer Verantwortung dafür. Die Schadensabdeckung sollte mindestens 50 Millionen Euro abdecken. Ausgehend von 10 Millionen Euro für eine geschädigte Person. Vergleich: Einen Passanten versehentlich umrennen, der schlägt mit dem Kopf auf und schnell sind hohe Summen erreicht. Die beitragskosten für leistungsstarke Versicherungen liegen zwischen 50 und 100 Euro Jahresbeitrag, sogar wenn man Familienmitglieder mitversichert.

Für Arbeitgeber: Haftpflicht gegenüber Arbeitnehmern

Eine gesetzliche Unfallversicherung schließen Arbeitgeber ab, damit ihre Angestellten bei Unfällen am Arbeitsplatz versichert sind. Anbieter sind hier in der Regel die entsprechenden Berufsgenossenschaften.

Für Arbeitgeber: Betriebs- und Berufshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Betriebe – nicht Personen. So kann man sich den Unterschied zwischen den beiden gut merken. Sie sichert Schäden ab, die Dritte durch Arbeiten von Mitarbeitern des Betriebes erlitten haben. Eine solche Police ist beispielsweise in den Bereichen Handwerk, Industrie und Handel nicht selten sehr sinnvoll. Abgedeckt werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz für bestimmte Berufsgruppen, also einzelne Personen. Hierbei geht es im Wesentlichen um Menschen, die einen hohen Anteil an Beratung in ihrer Arbeit haben. Für einige ist diese Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, etwa Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte aber auch Architekten und Ingenieure.

Übrigens: Selbständige PR- und Kommunikationsberater müssen beispielsweise nicht sofort Sorge bekommen. Ein Schaden muss bezifferbar und als unmittelbare Folge einer Beratung eindeutig nachgewiesen werden. Einem Unternehmen etwa zu einem Facebook-Post zu raten, der anschließend einen massiven Shitstorm auslöst, wird weder zu beziffern, noch einfach zu beweisen sein. Anders kann es beispielsweise beim Rat zu einem neuen Warenwirtschaftssystem oder einer neuen IT sein, die sich später als ungeeignet herausstellen. Wir empfehlen, sich hier besonders umfassend beraten zu lassen.

Eine Erweiterung besonders für Berufsgruppen, die fremdes Vermögen verwalten ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Für Arbeitgeber: Anspruch der Mitarbeiter auf betriebliche Altersversorgung

Seit 2002 müssen Arbeitgeber ihren Angestellten eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Zusätzlich müssen Arbeitgeber seit Januar 2019 ihren Zuschuss dazu nochmal um 15 Prozent aufstocken. Ab 2022 gilt das für alle bestehenden, auch davor abgeschlossene Verträge – allerdings im Rahmen bestimmter Gehaltsgrenzen.

Für Selbständige: Rentenversicherung

Aufgrund von mangelnden finanziellen Absicherungen von Selbständigen für das Alter, sollten nach einem Plan des Bundesarbeitsministers alle verpflichtet werden, einer Rentenversicherung beizutreten oder alternativ eine Vorsorge nach dem Rürup-Modell abzuschließen. Die eigentlich für 2019 geplante Gesetzesvorlage scheint aber aktuell noch nicht endgültig vorzuliegen. Der Gedanke dahinter ist aber sicher empfehlenswert. Selbständige, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, zahlen bereits automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung.

Für Arbeitnehmer: Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Absicherung des Einkommens für den Fall, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist für Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung. Ob physische oder psychische Gründe dafür verantwortlich sind, macht keinen Unterschied. Fakt ist, nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht für den Lebensunterhalt nicht aus. Arbeitnehmer sollten sich deshalb über die private Berufsunfähigkeitsversicherung informieren.

Vorsicht ist geraten, wenn die monatlichen Raten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders günstig sind. Nicht selten steckt dahinter eine Altersbegrenzung, die nicht bis zur Rente, sondern beispielsweise nur bis zum 60. Lebensjahr reicht. Das Renteneinstiegsalter liegt für nach 1964 Geborene beim vollendeten 67. Lebensjahre. Manche Versicherer bieten schon für Menschen ab Anfang 50 kein einziges entsprechendes Vertragsmodell mehr an.

Vorsicht auch bei Kombinationen in Form einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz als Zusatzleistung. Stiftung Warentest und der Bund der Versicherten raten dazu, Kapitallebensversicherung und Berufsunfähigkeit zu trennen. Im Verbund mit einer Risikolebensversicherung kommt es beispielsweise auf die Lebensumstände an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit abfedern. Das ist auch schon für Berufseinsteiger relevant. Eine Risikolebensversicherung ist abhängig von der Familienplanung. Denn sie tritt erst mit dem Tod des Versicherungsnehmers in Kraft und soll Angehörige finanziell absichern.

Weitere Aspekte: Zwar bieten manche Versicherer bei Kombiprodukten Beitragsrabatte an. Allerdings steigen etwa bei Nachversicherungen für nur eine Versicherung die Gesamtbeiträge. Beispiel: Es kommen Kinder oder ein weiteres Kind hinzu und die Risiko-Versicherungssumme soll entsprechend erhöht werden. Trotzdem steigen dann auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeit. In dieser Hinsicht gerade bei älteren Kindern im Haushalt, die absehbar vor dem Auszug stehen, nicht von Vorteil.

Auch sind bei Kombinationen keine einzelnen Kündigungen möglich. Wenn etwa die Risikolebensversicherung im Rahmen persönlicher Lebensumstände nicht mehr sinnvoll ist, muss die Berufsunfähigkeitspolice ebenfalls gekündigt werden.

Unser Tipp: Wenn es eine Kombination sein soll, unbedingt sehr genau den individuellen Bedarf prüfen oder auch eine unabhängige Beratung hinzuziehen.

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Für später: Die private Rentenvorsorge

Mit einem Beitrag von 9,3 Prozent vom Bruttolohn sind angestellte Arbeitnehmer automatisch gesetzlich rentenversichert.

Ein besonders lohnender Weg zum notwendigen Ruhestandsvermögen zu kommen ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei wird ein Teil des Bruttogehaltes direkt in die Altersvorsorge eingezahlt. Das Besondere dabei: Die Einzahlung vermindert den Steuer- und Sozialversicherungsabzug. Das heißt, das Nettogehalt erhöht sich. Unterm Strich wird die Gehaltsüberweisung nur etwa um die Hälfte des Bruttobeitrag verringert. Und es lohnt sich noch mehr: Seit 2018 gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent. Es lohnt sich, beim Unternehmen nachzufragen, wie die betriebliche Altersvorsorge dort geregelt ist. Ob Sie bAV nutzen können, ist unabhängig von der Unternehmensgröße: Jedem sozialversicherungspflichtig Angestellten muss der Chef die bAV mit Zuschuss ermöglichen.

Die umfassenden Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für Arbeitnehmer können wir hier aus Platz- und anderen Gründen nicht abhandeln. Denn dazu zählen nicht nur Versicherungsmodelle, sondern gehören beispielsweise Konzepte für eigene Immobilien.

Für Arbeitnehmer weniger dringlich

Es gibt Berufsrechtschutzversicherungen – genau wie etwa Mietrechtschutzversicherungen und Verkehrsrechtschutzversicherungen. Einen pauschalen Rechtschutz gibt es nicht. Hier sollten vor allem junge Arbeitnehmer darüber nachdenken, welche der drei für sie wichtiger ist und sich nicht gleich überversichern.

Eine Unfallversicherung klingt per se nach einer guten Idee. Doch auch hier sollte man bedenken: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt nicht selten bereits wirtschaftliche Ausfälle durch Unfälle im Beruf weitgehend ab. Darüber hinaus weisen Verbraucherschutzverbände immer wieder darauf hin, dass schwere Beeinträchtigungen, die berufliche Auswirkungen haben, zu 90 Prozent durch Krankheiten verursacht werden.

Das bedeutet nicht, dass eine zusätzliche Unfallversicherung nicht sinnvoll sein kann. Auch hier können persönliche Lebensumstände, wie etwa private Interessen mit gewissem Gefahrenpotenzial den Unterschied ausmachen.
Immer gut: Die eigene Bedarfssituation sehr genau prüfen und abwägen.

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