Bei der ersten eigenen Wohnung sollten einige Dinge beachten werden. Die LV 1871 vermietet seit vielen Jahren Wohnungen in München. In der Abteilung für Grundbesitz werden diese Immobilien und alle dazugehörigen Mietverträge verwaltet. Wir haben bei den Experten nachgefragt und die wichtigsten Tipps zum Thema Mietvertrag aufgeschrieben.
Bin ich überhaupt schon bereit für eine feste Bindung?
Wer einen Mietvertrag für die erste eigene Wohnung unterschreibt, geht eine Bindung ein. Mit allen Rechten und Pflichten. Minderjährige müssen bei wichtigen Entscheidungen das Einverständnis ihrer Eltern einholen – so auch bei der Unterschrift des eigenen Mietvertrags.
Wer volljährig ist, muss zwar nicht auf den Rat der Eltern verzichten, trägt aber selbst die Verantwortung für die eigenen Taten. Nach dem Schulabschluss sind die Vorstellungen von der eigenen Zukunft noch eher vage. Ausbildung? Studium? Den Kindheitstraum von einer Karriere als Rockstar erfüllen, oder einige Monate als Backpacker um die Welt reisen? Die Möglichkeiten erscheinen unendlich und die Pläne können sich von einem Moment zum nächsten schlagartig ändern.
Bevor sich junge Leute also tatsächlich an eine Wohnung binden, sollten sie verschiedene Wohnformen in Erwägung ziehen. Am Anfang muss es nicht gleich eine eigene Dreizimmerwohnung sein. Vielleicht wäre ein Untermietvertrag die praktischere Lösung. Untermieter sind viel flexibler, wenn es beispielsweise um die Kündigung des Mietvertrags geht. Ein Untermietvertrag für ein einzelnes Zimmer kann übrigens auch in einer WG sinnvoll sein. Mit einem Hauptmietvertrag haften alle Bewohner für die komplette Wohnung. Außerdem müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete
Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags müssen einige Dinge erledigt werden. Allen voran die Wohnungssuche. Die Suche ist zwar meistens mühsam, kann aber eine gute Vorbereitung in Bezug auf den Mietvertrag sein. Um die Konditionen des Vertrags bewerten zu können, hilft es, die Marktpreise zu kennen. Ein Vergleich verschiedener Wohnungsanzeigen und der lokale Mietspiegel liefern einen guten Überblick. Die Stadt München bietet dafür zum Beispiel auf ihrer Website sogar ein Berechnungstool an.
Wenn es endlich zur Besichtigung der Traumwohnung geht, sollte sich Unterstützung gesucht werden. Davon abgesehen, dass die Besichtigung mit Freunden oder der Familie mehr Spaß macht, sehen vier Augen immer mehr als zwei. Wenn die Entscheidung für oder gegen ein Mietobjekt schwerfällt, kann man sich so noch einmal über die positiven und negativen Aspekte austauschen. Eine Entscheidungshilfe können auch die Vormieter sein. Sie kennen die Nachbarn, die Umgebung und den Vermieter. Wenn die Vorgänger bei der Besichtigung anwesend sind, unbedingt die Gelegenheit nutzen und möglichst viele Fragen stellen.
Den Vertragspartner kennen
Die Besichtigung ist geschafft. Die Wohnung hat einen guten Eindruck hinterlassen und der Vermieter hat bereits zugesagt. Höchste Zeit, um sich nötige Informationen über den Vertragspartner einzuholen.
In der Regel erfolgt nun eine Bonitätsprüfung. Bei Azubis und Studenten fordern viele Vermieter zusätzlich eine Bürgschaft der Eltern. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung sind sich viele Mieter unsicher, welche Informationen sie preisgeben müssen. Gewisse Auskünfte zum Einkommen und Gewohnheiten der Mieter sind legitim – beispielsweise fällt fast immer die Frage, ob ihr Raucher seid.
Umgekehrt stellt sich die Frage, wer eigentlich der Vermieter ist. Ihr solltet euch darüber informieren, ob die Wohnung privat oder von einer Firma vermietet wird. Privatpersonen bieten meistens mehr Gestaltungsspielraum. Es besteht aber immer das Risiko, dass die Immobilie verkauft oder Eigenbedarf angemeldet wird. Auch fehlt manchen Privatpersonen das nötige Wissen zum Thema Mietrecht. Der Einfachheit halber verwenden sie Standardmietverträge aus dem Internet. Der Vorteil bei Firmen besteht darin, dass die Mietverträge einen gewissen Standard erfüllen müssen. Die Ansprechpartner sind in der Regel besser geschult und kennen sich mit dem Mietrecht aus.
Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag
Nach einigen Wochen liegt endlich der Mietvertrag auf dem Tisch. Bevor der Vertrag unterschrieben wird, sollte er sorgfältig gelesen und geprüft werden. Vor allem, ob man mit den Konditionen einverstanden ist.
Gerade Studenten werden oftmals befristete Mietverträge oder auch Zeitmietverträge angeboten. Wie der Name schon sagt, gelten diese nur für einen befristeten Zeitraum. Da viele Studiengänge in der Regelstudienzeit beendet werden, macht ein Zeitmietvertrag in einigen Fällen durchaus Sinn. Durch ein Auslandssemester oder Pech bei der Vergabe von Seminarplätzen kann sich ein Studium aber auch schnell um ein oder zwei Semester verlängern. Studenten sollten im Voraus mit dem Vermieter abklären, ob dann auch eine Verlängerung des Mietvertrags möglich wäre.
In einigen Verträgen wird bereits zu Beginn eine spätere Mieterhöhung geregelt. Bei den sogenannten Indexmietverträgen passt sich die Miete an den Verbraucherindex an. Sie orientiert sich also an den aktuellen Lebenshaltungskosten. Auch Staffelmietverträge werden von Vermietern gerne gewählt. Dabei wird eine regelmäßige Mieterhöhung für die folgenden Jahre festgelegt.
Übrigens verlangen einige Vermieter sehr hohe Kautionen. Wer eine Wohnung unbedingt haben will, wird diese wahrscheinlich auch in Kauf nehmen. Gesetzlich festgelegt ist jedoch ein Betrag in Höhe von drei Kaltmieten.
Rechte und Pflichten im Mietverhältnis
Sobald ihr den Mietvertrag unterschrieben habt, stimmt ihr verschiedenen Rechten und Pflichten zu. Mit der Bezahlung der Miete erwerbt ihr das Nutzungsrecht an einer Wohnung. Das heißt, dass ihr die Räume bewohnen und nach euren Wünschen einrichten dürft. Auch kleinere Änderungen, wie z.B. eine neue Wandfarbe, dürfen fast immer vorgenommen werden. Größere Renovierungsarbeiten sollten vom Vermieter zuerst genehmigen werden. Der Vermieter hat auch ein Mitspracherecht, wenn einzelne Räume der Wohnung untervermietet werden sollen. Ohne Zustimmung kann eine Untermiete zur Kündigung des Mietvertrags führen.
Die Sorgfaltspflicht sollte den meisten Mietern ein Begriff sein. Sie besagt, dass man pfleglich mit dem Mietobjekt umgehen soll und Schäden melden muss. Ein beliebtes Beispiel ist Schimmel. Durch richtiges Lüften und Heizen soll die Schimmelbildung vermieden werden. Sollten doch schimmlige Stellen in der Wohnung auftauchen, müssen diese möglichst schnell dem Vermieter gemeldet werden, damit er den Schaden frühzeitig beheben kann. Größere Schäden können dem Mieter später von der Kaution abgezogen werden. Deshalb sollten bei der Schlüsselübergabe auch alle Mängel aufgeschrieben werden, die schon vor eurem Einzug vorhanden waren. So kann auch bei der Rückzahlung der Kaution nichts mehr schiefgehen.
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