Der 18. Geburtstag ist in vielerlei Hinsicht ein einschneidendes Erlebnis, auf das viele Jugendliche schon lange hinfiebern. Kein Wunder: Mit 18 wirst du per Gesetz volljährig, was bedeutet, dass du auch alle Rechtsgeschäfte eigenständig beschließen kannst. Dafür trägst du dann aber auch die volle Verantwortung. Was darf man mit 18? Fast alles. Der 18. Geburtstag bedeutet daher nicht nur mehr Rechte, sondern auch mehr Pflichten.

Einiges ändert sich mit der Volljährigkeit und was das genau ist bzw. worauf du achten solltest, das erfährst du hier.

Was darf man ab 18?

  • Das Jugendschutzgesetz entfällt
  • Filme und Computerspiele unbegrenzt
  • Unterschriften rechtskräftig setzen
  • Konten eröffnen
  • Berufswahl
  • Heiraten
  • Wählen gehen
  • Auto fahren

Die wichtigsten Fragen im Überblick

  • Was bedeutet das: Volljährigkeit? 
  • Wie ist die rechtliche Grundlage für die Volljährigkeit?
  • Was darf man ab 18?

Was bedeutet Volljährigkeit?

Vielleicht hast du dich ja schon mal gefragt, was es eigentlich mit der Volljährigkeit auf sich hat. Was darf man mit 18, wenn man endlich volljährig ist? Häufig wird dabei auch von Mündigkeit gesprochen. Wenn jemand 18 Jahre alt wird, bedeutet das, dass derjenige volljährig ist. Per Gesetz erlangt diese Person zu diesem Zeitpunkt die volle Geschäftsfähigkeit. In Deutschland ist dieser Zeitpunkt am Erreichen des 18. Geburtstags. In den USA beispielsweise sieht es anders aus, dort ist man nämlich erst zum 21. Geburtstag volljährig.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das übrigens so festgeschrieben und es bedeutet zugleich, dass das Sorgerecht der Eltern endet. Wenn du also salopp gesagt etwas ausgefressen hast, haften nicht mehr deine Eltern dafür, sondern ausschließlich du. Außerdem dürfen deine Eltern nicht mehr entscheiden, wo du dich aufhältst, dir keine Vorschriften mehr machen und sie müssen dich nicht mehr beaufsichtigen. Für deine Handlungen sind sie nicht mehr verantwortlich, dafür aber du alleine und in vollem Umfang.

Endlich erwachsen! Aber: Was darf man mit 18?

Wie ist die rechtliche Grundlage für die Volljährigkeit?

Wer volljährig ist, darf auch wählen gehen, er kann aber auch vor Gericht wie ein Erwachsener für seine Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Kurz gesagt, mit einem Alter von 18 Jahren bist du strafmündig.

Das war übrigens nicht immer so: Erst seit März 1974 sind 18-Jährige volljährig, davor hatte man die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren erreicht.

Was darf man ab 18?

Grundsätzlich darf man ab 18 alles, was man tun und lassen will, natürlich nur dann, wenn es per Gesetz auch erlaubt ist.

Das Jugendschutzgesetz entfällt

Zum Beispiel gilt jetzt das Jugendschutzgesetz mit all seinen Vorgaben nicht mehr. In diesem Gesetz steht unter anderem drin, wann Jugendliche nach Hause kommen müssen oder ab wann sie Alkohol trinken dürfen. Das Gesetz richtet sich aber nur an unter 18-Jährige und entfällt somit ab dem 18. Geburtstag. Wer volljährig ist, darf nach Hause kommen, wann er will, und Alkohol trinken, wann und wie viel er will. 

Filme und Computerspiele unbegrenzt

Mit 18 Jahren darfst du jeden Film anschauen, denn Altersgrenzen gibt es ab sofort nicht mehr. Du kannst alle Computerspiele spielen und kaufen, du kannst öffentliche Spielhallen besuchen, darfst in Nachtbars und Nachtclubs.

Unterschriften rechtskräftig setzen

Ab sofort darfst du jegliche Verträge selbst unterschreiben. Du brauchst dazu kein Einverständnis von gesetzlichen Vertretern, denn die gibt es in den meisten Fällen nicht mehr. Du kannst, wenn du noch in die Schule gehst, deine Zeugnisse, aber auch deine Entschuldigungen selbst unterschreiben.

Konten eröffnen

Mit 18 Jahren darfst du auch Konten eröffnen, Versicherungen abschließen und dergleichen mehr. Du kannst dir auch eine Kreditkarte zulegen und einen Dispokredit einräumen lassen, wenn gewünscht und wenn du ein regelmäßiges Einkommen hast.

Berufswahl

Selbstverständlich kannst du mit Erreichen der Volljährigkeit auch alleine entschieden, wohin die berufliche Reise geht. Du kannst Ausbildungs- oder Arbeitsverträge unterschreiben, kannst dich auf der Uni einschreiben etc.

Heiraten

Mit Erreichen der Volljährigkeit darfst du auch heiraten, wen du willst und wann du willst. Aber nur dann, wenn dein Partner auch volljährig ist. Du brauchst also keine Zustimmung deiner Eltern dazu.

Wählen gehen

Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Wenn du 18 Jahre alt bist, darfst du wählen gehen, egal, ob es sich um Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Europawahlen handelt. Das ist übrigens im aktiven Wahlrecht geregelt. Allerdings gibt es, um wählen zu dürfen, noch ein paar andere Vorgaben, zum Beispiel die, wie lange du schon in Deutschland lebst.

Laut passivem Wahlrecht darfst du nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden.

Was darf man mit 18? Auto fahren!

Was darf man mit 18? Auto fahren!

Auch das ist ein wichtiger Punkt: Endlich, endlich darfst du alleine Auto fahren. Dafür brauchst du aber natürlich den Führerschein. Mit der Ausbildung dazu kannst du bereits mit 16,5 Jahren beginnen und die Prüfung kurz vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Dann kannst du ein ganzes Jahr lang am begleiteten Fahren teilnehmen, vorausgesetzt, du meldest das an und hast jemanden, der mit dir zusammen fährt. Die Vorteile: Du kannst viel Fahrpraxis sammeln und von vielen Versicherungen wird das auch insofern belohnt, dass die Versicherungsrate dann günstiger ausfällt.

Achtung: Während der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot beim Fahren bis zu 21 Jahren.

Wie ist das mit der Schulpflicht?

Ist man mit 18 eigentlich noch schulpflichtig? Grundsätzlich nicht. Es besteht keine Pflicht, aber wenn du bis zum 18. Lebensjahr noch keinen Schulabschluss hast, kannst du natürlich weiterhin zur Schule gehen.

Falls du eine Ausbildung beginnst, hast du allerdings eine sogenannte Teilzeitschulpflicht. Du musst diese Pflicht erfüllen und keine Ganztagesschule besuchen, wohl aber am Unterricht im Rahmen der Ausbildung teilnehmen.

Du wohnst weiterhin zu Hause – musst du auch im Haushalt helfen?

Müssen tust du jetzt theoretisch gar nichts mehr. Du musst deinen Eltern auch nicht sagen, wohin du gehst und wann du nach Hause kommst.

Dennoch sollte es, wenn Menschen zusammen unterer einem Dach leben – egal, ob es sich dabei um eine Familie oder eine WG handelt – gewisse Regeln geben, die zu befolgen sind. Das ist also viel weniger eine rechtliche Frage als eine moralische. Denn natürlich muss der Haushalt ja irgendwie erledigt werden. Da sollte es sich also eigentlich von selbst verstehen, dass jeder so gut er kann, mal mit anpackt. Das gilt natürlich vor allem dann, wenn du keine Miete bezahlen musst.

Wenn du mal in eine WG ziehst, ist es auch nicht anders: Jeder wird an den Aufgaben beteiligt. Deine Eltern haben nicht die Aufgabe, dich zu bedienen und dir hinterher zu räumen. Aber letzten Endes ist das natürlich alles eine Frage der Beteiligten und individuell unterschiedlich.

Pflichten als Volljähriger

Die Frage: „Was darf man mit 18?“, sollte jetzt also weitgehend geklärt sein. So ziemlich alles. Jetzt kommt das große Aber: Mit 18 hat man nicht nur sehr viele Rechte, sondern auch Pflichten. Du bist voll und ganz für dein eigenes Handeln verantwortlich. Für alle deine Entscheidungen musst du im Zweifelsfall Konsequenzen tragen. Das hört sich zwar fürs Erste recht harmlos an, aber ein Beispiel: Du schließt aus Versehen eine Abofalle ab oder unterschreibst einen Vertrag, bei dem sich entpuppt, dass du über den Tisch gezogen wurdest. Dann kann dir keiner aus der Patsche helfen. Du alleine stehst dafür gerade.

Vor Gericht kannst du nach dem allgemeinen Strafrecht verurteilt werden, hast aber vielleicht Glück, weil in seltenen Fällen noch das Jugendstrafrecht angewandt wird. Personen zwischen 18 und 21 Jahren gelten nämlich vor Gericht als Heranwachsende. Wie die Strafe allerdings ausfällt, ist Sache des Richters.

Generell wird man, wenn du volljährig bist, andere Erwartungen an dich haben, als an einen Jugendlichen. Das heißt nicht, dass du von jetzt an rund um die Uhr „erwachsen“ auftreten musst, weil du von heute auf morgen volljährig geworden bist. Dennoch kann man einem volljährigen Menschen zutrauen, dass er gewisse Attribute wie Ehrlichkeit, Toleranz und das Halten an Regeln erfüllt.

Wie ist das eigentlich mit den Versicherungen?

Grundsätzlich darfst du ab 18 auch selber Versicherungen abschließen. Die gute Nachricht: Mit 18 bist du bei einigen Versicherungen noch bei deinen Eltern mitversichert. Reise- und Rechtsschutzversicherungen handhaben es häufig so, dass junge Erwachsene sogar bis zu einem Alter von 25 Jahren über die Eltern mitversichert sein können. Es kann aber auf keinen Fall schaden, das mal genauer nachzuprüfen.

Wer zum Beispiel unverheiratet ist und sich noch in der Ausbildung befindet, ist in der Regel über die Eltern mitversichert. Das betrifft auch die Krankenversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV 1871

Du hast einen neuen Job bekommen oder in Aussicht? Herzlichen Glückwunsch! Dann steht deiner beruflichen Laufbahn ja nichts mehr im Wege. Was viele Berufseinsteiger jedoch gerade in jungen Jahren vergessen oder verdrängen: Die volle Arbeitskraft und Gesundheit, sind beides keine Selbstverständlichkeit. Wer einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleidet – und das kann natürlich auch jungen Menschen passieren – kann, wenn es ganz dumm läuft, seinen Beruf nicht mehr im vollen Umfang ausüben. 

Das Geld, was dir dann vom Staat zusteht, reicht meistens nicht, um die Lebenshaltungskosten aufzufangen. In dem zugegeben schlimmen, aber nicht auszuschließenden Fall bist du gut dran, wenn du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU)  abgeschlossen hast. 

Gerade für berufstätige Menschen zählt die BU als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Lasse dich also besser heute als morgen ausführlich zum Thema BU beraten. Du sicherst damit im Fall der Fälle deine Existenz. 

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