Gerade als Student ist das Geld meistens eher knapp bemessen und der eine oder andere fragt sich zurecht, ob es nicht sinnvoll wäre, sich ein paar Euro dazuzuverdienen. Immerhin ist das Studentenleben ganz schön teuer: da ist die Miete zu bezahlen, es fallen Studien- oder Semestergebühren an, Lebensmittel müssen bezahlt werden und wohl jeder braucht auch ein wenig Geld, um auf Studentenpartys zu gehen oder mal einen Kaffee zu trinken, Hobbys zu betreiben etc. Wenn die elterliche Unterstützung oder das BAföG nicht ausreichen, kann ein Nebenjob prima die Finanzen aufbessern.
Nur: Wie ist das eigentlich mit den Studentenjobs – was muss man beachten, gibt es eine Verdienstgrenze?
Wie kommt man als Student an einen Nebenjob ran?
Dafür gibt es viele Möglichkeiten, denn Studentenjobs sind vielseitig – allerdings kommt es natürlich auch darauf an, wo man studiert, wie flexibel man ist und wie viel Freiraum einem das Studium überhaupt lässt.
Eine ziemlich einfache Möglichkeit ist Nachhilfe geben, denn Schüler, die in Mathe, Deutsch Englisch oder anderen Fächern Nachhilfe benötigen, gibt es immer. Entweder du machst dafür den klassischen Aushang im Supermarkt, du inserierst in einem regionalen Wochenblatt oder schaust dich im Internet auf entsprechenden Portalen um.
Es gibt aber auch zahlreiche Unternehmen, die Studentenjobs anbieten – von der Aushilfe im Café oder im Restaurant über den Pizzaboten bis hin zum Aushilfskassierer beim Supermarkt um die Ecke oder dem Job bei einem Callcenter ist fast alles dabei. Wer suchet, der findet!
Was sind die Voraussetzungen?
Studenten sind gern gesehene Arbeitskräfte, weil sie als zuverlässig und gut ausgebildet gelten. Immerhin haben Studenten ja in aller Regel das Abitur. Außerdem sind sie flexibel einsetzbar. Was aber viele Unternehmen besonders zu schätzen wissen, ist die Tatsache, dass Studenten in Bezug auf die Sozialversicherungen einen Sonderstatus haben.
Dennoch gibt es ein paar Voraussetzungen, die man mitbringen sollte:
- Du musst an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben sein, das bedeutet, dass du für den Job eine Immatrikulationsbescheinigung brauchst.
- Das Studium darf noch nicht beendet sein.
Das war es aber auch schon wieder an Voraussetzungen. Dein Hauptjob muss also das Studium sein und du arbeitest deshalb in einem Minijob. Wer mehr arbeiten will, der kann dies als Selbständiger, Freiberufler oder als Werkstudent tun, Voraussetzung hier: die Arbeitszeit pro Woche darf 20 Stunden nicht überschreiten – mit Ausnahme der Semesterferien, versteht sich.
Der Vorteil dabei: du musst weder in die Kranken- noch in die Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung einzahlen. Es fällt dann nur ein Beitrag in die Rentenversicherung an.
Was passiert mit dem BAföG?
Falls du BAföG bekommst, musst du ein paar Dinge beachten bei deinem Job. Dein Einkommen wird nämlich grundsätzlich auf den BAföG Bedarf angerechnet. Das wiederum bedeutet, dass du je nach Verdienst möglicherweise weniger BAföG bekommst.
Pro Jahr bleiben allerdings 5400 Euro, die nicht angerechnet werden, das entspricht auf den Monat umgerechnet ca. 450 Euro. Aufpassen musst du nur, wenn du bei deinem Studentenjob auch Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommst, da auch das in die Berechnung mit einfließt.
Die Krankenversicherung
Wie gesagt: bei einem Studentenjob, der 520 Euro im Monat nicht überschreitet, musst du keine Krankenversicherung bezahlen und bist, zumindest bis zu einem Alter von 25 Jahren, bei deinen Eltern mitversichert. Das erspart dir eine ganze Menge an Geld.
Wie ist das mit dem Arbeitsvertrag?
Auch als Neben- oder Minijobber hast du ein Recht auf einen Arbeitsvertrag, in dem ganz klar geregelt ist, was du verdienst und welche wöchentliche Arbeitszeit du hast. Falls dein Arbeitgeber dir so einen Vertrag nicht geben will, gelten immer die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Und wenn in den Semesterferien gearbeitet wird?
Manche Studenten entscheiden sich dafür, regelmäßig so zu arbeiten, dass sie auf einen Lohn von 450 Euro monatlich kommen. Andere wiederum arbeiten generell nur während der Semesterferien. Dann ist es möglich, 40 Stunden pro Woche zu jobben, aber nur deshalb, weil das nicht als regelmäßige Arbeitszeit gilt. Diese Zeit ist dann auch begrenzt: maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr darfst du Vollzeit arbeiten neben dem Studium, ohne dass du Versicherungen und Abgaben bezahlen musst.
Ausnahmeregelungen für Werkstudenten
Wenn du einen Werkstudentenvertrag hast, sieht das ein wenig anders aus. Bei einem Werkstudenten Job handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung von Studenten in einem Unternehmen. Die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden darf nicht überschritten werden, du bekommst außerdem einen Arbeitsvertrag, weil die Unternehmen meistens an einer längeren Zusammenarbeit interessiert sind.
Der Vorteil: du hast eine auf längere Zeit hin gesicherte Arbeitsstelle und einen regelmäßigen Verdienst. Mindestens genauso wichtig ist die Tatsache, dass du erste Kontakte knüpfst und praktische Erfahrungen sammelst, die dir bei späteren Bewerbungen zugutekommen.
Werkstudenten dürfen in der vorlesungsfreien Zeit ebenfalls bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten und müssen sich im Studententarif krankenversichern. Eine Familienversicherung ist in diesem Fall leider nicht mehr möglich.
Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV 1871
Du stehst gerade erst am Anfang deiner berufliche n Karriere und sollst dir jetzt schon Gedanken machen über eine spätere Berufsunfähigkeit? Ehrlich gesagt: ja, das solltest du tatsächlich. Auch wenn man es gerne weit von sich weg schiebt – das Thema Berufsunfähigkeit kann auch in jungen Jahren schon spruchreif werden. Keiner von uns ist gefeit vor einer schweren Erkrankung oder einem Unfall, die soweit führen können, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ohne Beruf keine Einkunft und ohne Einkunft wird es existenziell schwierig.
Daher ist es ratsam, auch in jungen Jahren schon über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Unabhängig vom Alter und der Lebenssituation hilft eine BU mit garantiert monatliche Zahlungen. Keine Sorge: Solltest du mal Zahlungsschwierigkeiten haben, lässt sich der Vertrag flexibel gestalten. Gerne beraten und betreuen wir dich persönlich zum Thema BU.
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