Nach Unfällen, bei längeren oder chronischen Krankheiten empfehlen Ärzte häufig eine Rehabilitation, um den Gesundheitszustand weiter zu verbessern. Umgangssprachlich spricht man häufig noch von „Kur“. Aber mit moderner medizinisch-technischer Diagnostik und geschultem Personal sind Reha-Maßnahmen ein wichtiger Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems.

Gerhard Diepenbroek ist Fachexperte für Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der LV 1871. Im Interview gibt er Antworten auf die häufigsten Fragen und erklärt, wer für die Kosten von Reha-Maßnahmen aufkommt und worauf man beim Antrag auf eine Reha-Maßnahme achten sollte.

Warum kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung häufig nicht für die Kosten einer Reha-Maßnahme auf?

Unter Reha verstehen wir in erster Linie die medizinische Rehabilitation. Sie hat zum Ziel, den Gesundheitszustand nach der Akutversorgung zu verbessern und das Heilungsergebnis zu stabilisieren. Später kann noch eine berufliche Rehabilitation zur beruflichen Wiedereingliederung notwendig werden.

Eine Reha soll verhindern, dass es überhaupt zu einer Berufsunfähigkeit kommt. Die Rehakliniken sind spezialisiert auf die verschiedenen Fachgebiete, wie zum Beispiel Psychiatrie, Psychosomatik, Orthopädie, Onkologie.

Wer kommt für die Kosten von Reha-Maßnahmen auf?

Wie schon gesagt, soll eine Reha verhindern, dass es zu einer Berufsunfähigkeit kommt, beziehungsweise den Eintritt verzögern. Unser Sozialversicherungsrecht regelt daher, wann und durch wen Reha-Maßnahmen zu finanzieren sind. Dies sind unter anderem: die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenkassen oder die gesetzlichen Unfallversicherungen.

Wenn bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt, sind die Behandlungsmöglichkeiten zumeist ausgeschöpft.

Was muss ich beim Ausfüllen eines Antrags für eine Reha-Maßnahme beachten?

Zunächst muss geklärt werden, wer Kostenträger für die Maßnahme ist. Vom Rehabilitationsträger erhält man dann einen Antrag, den man am besten zusammen mit seinem behandelnden Arzt ausfüllt.

Man hat das Recht die Rehabilitationseinrichtung zu benennen, in der man behandelt werden möchte. Auf jeden Fall ist es auch sinnvoll, sich beim Rehabilitationsträger persönlich beraten zu lassen.

Welche Leistungen für Rehabilitation übernimmt gegebenenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn wir im Versicherungsfall sehen, dass noch keine Reha durchgeführt wurde, prüfen wir, ob es sinnvoll ist, beim zuständigen Sozialversicherungsträger noch einen Antrag zu stellen. Gegebenenfalls. unterstützen wir unseren Kunden dabei.

Manchmal kommt es auch vor, dass ein Antrag auf eine Reha nicht bewilligt wurde, obwohl nach unserer Einschätzung die Maßnahme sinnvoll wäre. Dann übernehmen wir als außervertragliche Leistung die Kosten für eine Reha, sofern der Kunde dies wünscht. Aber das sind selten Einzelfälle, da unser Gesundheitssystem hier sehr gut funktioniert und der Grundsatz Reha vor Rente nach wie vor gilt.

Wie unterstützt die LV 1871 Versicherte bei ihrer Rehabilitation im Rahmen einer Berufsunfähigkeit?

Wir bieten als Sonderleistung eine Kapitalzahlung an. Wir nennen sie Reha-Beihilfe. Sie beträgt unabhängig von der Höhe einer versicherten Rente derzeit 550,00 Euro und wird nach einer Reha von mindestens drei Wochen gezahlt. Dies gilt unabhängig davon, ob auch Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend gemacht werden.

Welche konkreten Angebote gibt es von der LV 1871 noch?

Unser Ziel ist es natürlich, dass unsere Kunden gesund bleiben und eine Reha gar nicht erst notwendig wird. Wir bieten daher ab Mai 2020 als Präventionsangebot die Kostenübernahme für eine psychologische Onlineberatung an. Die überwiegende Ursache einer Berufsunfähigkeit sind seelische Erkrankungen und wir erhoffen uns von diesem Angebot, dass wir hier einen Beitrag zur Gesunderhaltung unserer Kunden leisten können.

Darüber hinaus steht unser Team der Leistungsprüfung jederzeit beratend zur Verfügung, unabhängig davon, ob eine Leistung beantragt wird.

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