Am Anfang einer Ehe denkt man verständlicherweise noch nicht darüber nach, was passiert, wenn die Beziehung mal in die Brüche gehen sollte. Falls es dann aber doch so weit kommt und eine Scheidung ansteht, gibt es einige Dinge zu beachten. Vor allem im finanziellen Bereich und auch in Bezug auf Versicherungen. Die Trennung bringt also zum einen eine große emotionale Belastung mit sich, zum anderen aber auch einen enormen administrativen Aufwand. Insbesondere gilt das bei Versicherungsverträgen, die gemeinsam abgeschlossen wurden. Aus diesem Grund geben wir dir hier ein paar wichtige Informationen, wie man mit Versicherungsverträgen bei einer Scheidung umgeht.
1. Überblick nach einer Scheidung verschaffen
Als erstes ist es wichtig, dass du dir einen Überblick verschaffst über alle laufenden Versicherungen und Verträge. Relevant können zum Beispiel Finanzverträge sein, aber auch Geldanlagen oder Versicherungsverträge.
Ein kleiner Leitfaden bei Versicherungen:
- Welche Verträge bestehen überhaupt?
- Wer ist der Versicherungsnehmer?
- Wer ist nach der Versicherung weiterhin versichert, wer nicht?
- Von welchem Konto werden die Beiträge abgebucht?
- Gibt es Konditionen, die vom Versicherungsgeber im Falle einer Trennung vorgesehen sind?
2. Wie ist die finanzielle Situation nach der Scheidung?
Bei einer Scheidung kommen auf beide Beteiligten hohe Kosten zu. Es kann also einem oder sogar beiden Parteien passieren, dass sie die Beiträge einer Versicherung nicht weiterbezahlen können. Dann hast du folgende Möglichkeiten:
- Lasse die Versicherungen eine Zeit lang beitragsfrei stellen, falls möglich
- Lasse die Versicherungen ruhen
- Kündige die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Verkaufe die Versicherung an den anderen Partner oder jemand Drittes, falls möglich
3. Alle Vertragspartner bei einer Scheidung informieren
Wenn die Trennung ansteht, solltest du alle Banken und Versicherungen darüber informieren und neue Adressen, Bankdaten etc. angeben. Auch Namensänderungen müssen bekanntgegeben werden.
4. Eigene Vorsorge nicht vergessen
Sind die Verträge gekündigt oder geändert, solltest du allerdings nicht vergessen, deinen eigenen Versicherungsschutz zu kontrollieren und zu aktualisieren. Ansonsten könnte es passieren, dass es zu Versicherungslücken kommt und es nicht vorgesorgt ist.
5. Von Experten bei einer Scheidung beraten lassen
Ohnehin wird bei einer Scheidung in der Regel ein Anwalt involviert. Diesen kannst du auch in Sachen Versicherungsschutz und Verträge fragen und seine Beratung in Anspruch nehmen. Alternativ ist auch der Versicherungsmakler der richtige Ansprechpartner, wenn es um das Ändern oder Kündigen von bestehenden Verträgen geht. Eine weitere Alternative für Ratsuchende sind entsprechende Foren im Internet, bei denen sich Betroffene austauschen können. Allerdings sind diese Ratschläge zwar interessant und manchmal hilfreich, aber eben nicht rechtsbindend. Für rechtlich bindende Auskünfte bleibt eigentlich nur der Anwalt oder eben die jeweilige Versicherung, mit der der Vertrag geschlossen wurde.
6. Welche Versicherungsverträge können bei einer Scheidung betroffen sein?
Es gibt eine ganze Menge an Versicherungen, die möglicherweise betroffen sind, wenn zwei Menschen sich trennen bzw. scheiden lassen.
Krankenversicherung
In einigen Partnerschaften ist ein Ehepartner kostenlos familienversichert. Während der Trennung kann dies so bleiben, allerdings erlischt der Anspruch einen Monat nach der Scheidung und der Partner muss sich dann selbst versichern. Das muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten passieren.
Sollte es sich um eine private Krankenversicherung handeln, muss der Unterhaltspflichtige die Kosten des Ex-Partners übernehmen. Eine private Krankenversicherung läuft also nach Trennung und Scheidung genauso weiter, orientiert sich aber am Unterhaltspflichtigen.
Privathaftpflicht
Der gemeinsame Versicherungsschutz bleibt bei einer Haftpflichtversicherung zumindest für die Zeitspanne der Trennung aufrechterhalten. Ist die Scheidung dann aber vollzogen, sind nur noch der Versicherungsnehmer und eventuell seine Kinder versichert. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen eigenen Versicherungsschutz zu kümmern.
Achtung: Wenn einer der beiden nach der Trennung schon einen neuen Partner hat, kann es bei manchen Versicherungen passieren, dass der Ex-Partner aus dem Vertrag herausfällt, ohne etwas davon zu wissen und der neue Partner an seine Stelle rückt. Da dies nicht überall gleich geregelt ist, sollte man sich hier genau über seinen Vertrag informieren.
Altersvorsorge
Hier sind die betriebliche Altersvorsorge, die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch die private Rentenversicherung ein Thema. Bei der Scheidung werden alle in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte festgehalten und jeder Partner erhält ein Rentenkonto beim Versorgungsträger des Partners. Danach erhält jeder der beiden die Hälfte der gesamten Summe. Aufgeteilt wird dies übrigens vom Familiengericht, es sein denn, in einem Ehevertrag wurden andere Regelungen festgehalten.
Bei der Riester-Rente hingegen passiert zumindest bei kinderlosen Paaren gar nichts. Beide können ihre Verträge behalten und weiterführen. Bei Kindern erhält derjenige die Zulage, der das Kindergeld bekommt.
Besteht eine Risikolebensversicherung, sollten die Verträge genau geprüft werden. Wichtig ist, wer im Vertrag als Begünstigter eingetragen ist, weil im Zweifelsfall der Anspruch für den anderen mit der Scheidung verloren geht. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn der Name des Partners eingetragen wurde.
Hausratversicherung
Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, gilt die Versicherung nur noch für den Versicherungsnehmer. Zieht dieser aus, muss das dem Versicherer gemeldet werden. In einer Übergangsfrist sind beide Haushalte versichert, zumeist für einen Zeitraum von 3 Monaten. Sprech hier aber mit deinem Versicherer, da das nicht überall gleich geregelt ist.
Weitere Versicherungen, die bei einer Scheidung betroffen sein könnten
Es gibt noch jede Menge weitere Versicherungen, bei denen du prüfen solltest, wie es weitergeht nach der Scheidung. Dazu zählen zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die Wohngebäudeversicherung und die private Unfallversicherung.
Kindervorsorge bei der LV 1871
Für Kinder brauchst du nicht nur wenn sie klein sind, ziemlich viel Geld, sondern auch in der Zukunft eine gute finanzielle Perspektive. Um nach einer Scheidung oder auch im normalen Familienalltag diese finanzielle Perspektive nicht zu vernachlässigen, bietet sich eine Kindervorsorge mit MeinPlan Kids an. Damit kann man vorsorgen, dass die Kinder sicher aufwachsen und damit später mal ihre Ausbildung bezahlt werden kann. Sogar Freunde und die ganze Familie können sich hier am Sparen beteiligen, so dass jeder genau das geben kann, was ihm möglich ist. Damit wird das Kind bis zur Volljährigkeit oder auch darüber hinaus begleitet. Außerdem ist bis zur Volljährigkeit ein ordentliches Sümmchen gespart, das finanzielle Mittel zu Ausbildung oder Studium sicherstellt.
Gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen ist MeinPlan Kids ein verlässlicher Plan für Eltern und Verwandte, die eine moderne und flexible Sparlösung suchen.
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