Die Hochzeit zählt zu den schönsten Ereignissen im Leben: An diesem Tag präsentiert sich das Liebespaar ihren besten Freunden und Familien – und unterstreicht die Zuneigung füreinander mit dem Eheschluss. Ein großer Tag, der viele zu organisatorischen Höchstleistungen treibt: Riesige Veranstaltungsräume werden gemietet, ein großes Buffet bestellt, Kleid und Anzug gekauft und dutzende, wenn nicht hunderte Einladungen verschickt. All das kostet viel Geld, Zeit und Energie – umso ärgerlicher, wenn dann die Hochzeit ins Wasser fallen muss.
Und daran müssen nicht unbedingt nur verlorene Gefühle verantwortlich sein: Auch Unfälle, überraschende Todesfälle im nächsten Freundeskreis oder wie aktuell die Corona-Pandemie kann die eigene Hochzeitsplanung empfindlich stören. Und dann müssen die Betroffenen schnell handeln.
Kommunikation ist der Schlüssel
Es mag ironisch klingen, aber was für eine Beziehung gilt, trifft ebenso auch auf die Absage einer Hochzeit zu: Kommunikation ist alles – in diesem Fall zuerst mit den eingeladenen Gästen, die womöglich bereits ihre Anreise gebucht und sich bei Hotels angemeldet haben. Auch wenn es weh tut: Jedem einzelnen Gast sollte abgesagt werden, sobald die Hochzeit definitiv ins Wasser gefallen ist. Das Geld für die bereits verschickten Einladungen lässt sich zwar nicht wieder zurückholen, doch ist es nur fair und wichtig, die Gäste über den neuesten Stand zu informieren.
Ist das geschafft, folgt der nächste, meist nicht minder schwere Schritt: Die Absagen für alle externen Organisatoren und Veranstalter, die bei der Planung der Hochzeit mitgeholfen haben. Dazu gehören nicht nur die Fotografen und Buffet-Küchen, sondern auch die Vermieter der Räumlichkeiten, in denen die Hochzeit geplant war. Die Liste ist lang. Die Betroffenen sollten sich am besten mit einer To-Do-Liste durch die Absagen arbeiten, die nun erteilt werden müssen. Für die Organisatoren ist das meist ebenso ärgerlich wie für das vermeintliche Brautpaar, immerhin müssen nun auf Einnahmen verzichtet und Planungen umgeworfen werden. Doch es gibt – leider – noch mehr Gründe für Sorgenfalten: Die Kosten, auf denen die einst Heiratswilligen nun möglicherweise sitzen bleiben.
Eine abgesagte Hochzeit wird teuer
Es lässt sich kaum beschönigen: Wer eine Hochzeit absagt, spart kein Geld, sondern bleibt in den meisten Fällen auf einem Berg Unkosten sitzen. Denn grundsätzlich gilt: Wer eine Hochzeit absagt, muss gebuchte Fotografen, Veranstaltungsräume, das Buffet und weitere Bestandteile der Feierlichkeiten voll bezahlen – außer mit den Vertragspartnern wurde im Vorfeld eine Absprache getroffen und vertraglich festgehalten.
Und das kann sich nun auszahlen: Wer an eine entsprechende Regelung gedacht hat, kann nun zumindest einen Teil des ursprünglich bezahlten Geldes zurückverlangen – den vollen Betrag gibt es aber leider nie erstattet. Ob diese Option verfügbar ist, hängt dabei ganz von den Vertragspartnern ab, die frei entscheiden können, ob sie entsprechende Klauseln zulassen oder ablehnen.
Unabhängig davon haben Heiratswillige, die für jeden Fall gewappnet sein wollen, die Möglichkeit, bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl eine sogenannte „Hochzeitrücktrittsversicherung“ abzuschließen. Die funktioniert genauso wie die namensverwandte Reiserücktrittsversicherung: Wer bis vor einem bestimmten Zeitraum vor dem eigentlichen Hochzeitstag die Feierlichkeiten absagen will, bekommt einen Mindestsatz zurückerstattet – je nach Versicherung und Vertrag ein beträchtlicher Teil des investierten Budgets. Das kann sich lohnen, aber nur, wenn die Gründe für die Absage bestimmte Bedingungen erfüllen.
Auf die Begründung kommt es an
Die Versicherungen schauen ganz genau hin, welche Begründung das Ex-Hochzeitspaar für ihre Absage angibt: Wer die Gefühle zueinander verloren hat, genießt in der Regel keinen Versicherungsschutz, anders hingegen ist es bei triftigen Gründen. Zu diesen zählen grundsätzlich ein plötzlicher Todesfall im engsten Familienkreis, eine überraschende Schwangerschaft der Braut, erheblicher Schaden am Privateigentum, plötzliche Arbeitslosigkeit, ein schwerer Unfall oder ähnliche Umstände, die massiv in das Zusammenleben des Paares eingegriffen haben. Wer einen solchen Grund angeben – und auch beweisen – kann, darf den vollen Versicherungsschutz genießen.
Ganz klar ist dennoch: Wer eine riesige Hochzeit plant, geht auch große Risiken ein, wenn die Veranstaltung schließlich doch unerwartet platzen sollte. Diesem Worst Case kann im Grunde nur auf eine Weise zuvorgekommen sein – und der liegt immerhin gerade im Trend: Mini-Hochzeiten im kleinen Kreis.
Die Hochzeit im engsten Kreis oder vielleicht sogar ganz ohne Familie und Freunde hat gleich mehrere Vorteile: Das Paar spart Kosten bei der Planung, riskiert weniger Geld bei einer eventuellen Absage oder Verschiebung – und hat nicht zuletzt den hoffentlich schönsten Tag des Lebens zu zweit, nur für sich. Und das ist etwas, worüber es sich lohnt, zumindest einmal nachzudenken.
Mehr Infos zum Thema Absicherung und Sparen
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