Worauf sollten Häuslebauer oder Immobilienkäufer eigentlich achten? Eines ist klar: in dem Moment, in dem es um den Immobilienkauf geht, denkt man an alles Mögliche, aber bestimmt nicht an den eigenen Tod. Es ist keinesfalls makaber, wenn man aber genau diesen Gedanken mit einbezieht. Denn wer vorzeitig verstirbt, sollte für eine ausreichende Absicherung der erworbenen Immobilie sorgen. Bis diese abbezahlt ist, vergehen Jahre, mitunter sogar Jahrzehnte. Wenn in dieser langen Zeit der Kreditnehmer verstirbt, dann kann das den Partner in eine finanziell problematische Situation bringen – und genau das gilt es zu vermeiden. Ein Problem ist das vor allem dann, wenn der Hauptverdiener verstirbt, also derjenige, der am meisten vom Kredit abbezahlt. Sind dann auch noch Kinder mit im Spiel, ist eine gute Vorsorge umso wichtiger, denn sonst stehen die Hinterbliebenen schnell ganz ohne Dach über dem Kopf da.

Was tun, um den Partner beim Immobilienkauf zu schützen?

Am besten eignet sich zum Schutz des Partners beim Immobilienkauf eine Risikolebensversicherung. Wenn einer der beiden Versicherungsnehmer bzw. versicherten Schuldner stirbt, muss die Versicherung an den bzw. die Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe auszahlen. Damit ist gewährleistet, dass der Kredit weiterhin bezahlt werden kann und die Immobilie nicht möglicherweise zwangsversteigert werden muss. Die Leistungen fließen hier allerdings ausschließlich im Falle des Todes, ganz im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung, bei der etwas extra gespart wird und der Zeitpunkt der Auszahlung selbst bestimmt werden kann.

Am besten schließt man mit seinem Partner eine Risikolebensversicherung ab.

Was sind die Faktoren für eine Risikolebensversicherung?

Jeder, der finanzielle Verpflichtungen hat, sollte über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Egal, ob es sich dabei um die Familiengründung handelt oder eine Risikolebensversicherung beim Hauskauf. Einfache Policen gibt es bereits für geringe Summen im Monat, etwa dann, wenn der Versicherungsnehmer noch jung und gesund ist. Meistens wird es noch günstiger, wenn die Versicherung einmal im Jahr anstatt einmal im Monat bezahlt wird.

Wer raucht oder eine schwere Vorerkrankung hat, aber auch wer einen sehr riskanten Beruf oder ein riskantes Hobby ausübt, wird möglicherweise von der Versicherung abgelehnt oder hat einen höheren Versicherungsbetrag.

Was sich also auf den Betrag auswirkt, sind vor allem das Alter und die Gesundheit des Versicherten. Je früher so eine Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie zu haben.

Wie ist die ideale Höhe einer Risikolebensversicherung?

Experten empfehlen eine Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung, die drei bis fünf Bruttojahreslöhne entspricht. Wer also pro Jahr 60.000 Euro verdient, sollte eine Summe von mindestens 180.000 Euro absichern. Die richtige Höhe hängt sehr von der jeweiligen Lebenssituation ab und kann individuell mit der Versicherungsgesellschaft berechnet werden.

Wer vor allem den Immobilienkredit absichern will, sollte die Darlehenssumme als Minimum abdecken.

Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung

Bei der Laufzeit der RLV ist vor allem wichtig zu beachten, was mit der Versicherung eigentlich bezweckt wird. Sollen vor allem die Ratenzahlungen versichert werden bis zum Zeitpunkt, zu dem das Darlehen abgelaufen ist, dann wird die Versicherung zeitlich entsprechend angepasst. Wenn einer der beiden Partner aber auch nach der Darlehenslaufzeit voraussichtlich den Unterhalt und die Ausbildungskosten für die Kinder nicht zahlen kann, ist es sinnvoll, den Vertrag dementsprechend weiter anzupassen. Dann empfiehlt es sich, den Vertrag mindestens bis zum Eintritt der Rente abzuschließen.

Was ist bei unverheirateten Paaren beim Immobilienkauf zu beachten?

Wer nicht verheiratet ist und zusammen eine Immobilie erwerben will, sollte sich unbedingt vor dem Kauf absichern. In einem Partnerschaftsvertrag oder durch die Gründung einer GbR lassen sich vorsorgende Regelungen treffen, aber auch ein Erbvertrag bietet sich an, wenn Immobilien vererbt werden sollen. Sollte es keine individuell vereinbarten Regelungen geben, gilt das, was im Gesetz steht – und das ist nicht unbedingt in beider Sinne.

Wer der Eigentümer der Immobilie ist, das wird gemäß dem Eintrag in das Grundbuch definiert. Nur wer hier eingetragen ist, gilt auch im Rechtsverkehr als Eigentümer der Immobilie.

Wenn sich ein nicht verheiratetes Paar eine Immobilie kauft, sollte geklärt werden, wer welchen Anteil an der Immobilie erhält. Das bedeutet dann aber auch, dass derjenige, der den größeren Anteil erhält, später auch höhere Tilgungsleistungen für das Darlehen zahlen muss und bei etwaigen Renovierungen mehr hineinstecken muss. Dafür kann man bei einem Notar einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen lassen. 

Alternativ lässt sich in einer GbR dies auch alles individuell vereinbaren. Es ist auch möglich, spezielle Regelungen einzubauen.

Beim Kauf einer Immobilie sollte man sich und seinen Partner absichern.

Was passiert bei einer Trennung?

Egal, ob Partnerschaftsvertrag oder GbR: Es sollte konkret geregelt sein, was im Falle einer Trennung oder Scheidung mit der Immobilie passiert. Es gibt hier ganz verschiedene Möglichkeiten. Entweder wird die Immobilie verkauft oder aber einer der beiden Partner darf darin wohnen bleiben, woraufhin der andere entschädigt werden muss. Wichtig auch hier: ganz exakte Regelungen. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, vorher alle Eventualitäten konkret zu vereinbaren.

Erfolgt die Finanzierung des Wohneigentums durch beide, kann festgehalten werden, dass einer der beiden gegen Auszahlung der Immobilie den Kredit übernimmt.

Zugleich sollte geregelt werden, welche Summe dann ausbezahlt werden muss, zum Beispiel wenn die Immobilie schon zum Teil oder sogar ganz abbezahlt ist.

Es ist außerdem zu berücksichtigen, wie vorgegangen wird, wenn es Kinder in der Partnerschaft gibt – hier könnte festgehalten werden, dass das Kind bei einem der Partner in besagter Immobilie wohnen bleibt.

Ein Todesfall kann dazu führen, dass dein Partner eure Immobilie verlassen sollte.

Verheiratet oder unverheiratet beim Immobilienkauf

Fest steht, dass ein Immobilienkauf deutlich vereinfacht wird, wenn die beiden Partner verheiratet sind. Sollte also eine GbR Vereinbarung zu kompliziert erscheinen, ist vielleicht doch eine Eheschließung eine Option. Sollte es dann zu einer Scheidung kommen, gelten die Regelungen einer Zugewinngemeinschaft. Denn auch steuerlich stehen unverheiratete Paare deutlich schlechter da als Verheiratete.

Risikolebensversicherung bei der LV 1871

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