Wenn ein nahestehender Mensch pflegebedürftig ist, stellt sich schnell die Frage, wie das am besten bewerkstelligt werden kann. Das Pflegeheim ist zwar generell eine Option, viele wollen diese Möglichkeit aber gerne vermeiden. In diesem Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten es gibt, die Pflege von alten oder kranken Angehörigen finanziell zu bewerkstelligen.

Wenn der Pflegefall eintritt, besteht entweder die Möglichkeit, sich für Pflegesachdienstleistungen zu entscheiden, die von der Pflegekasse für den Einsatz ambulanter Pflegedienste bezahlt werden. Alternativ kann auch eine Geldleistung in Anspruch genommen werden, welche dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse ausgezahlt wird. Es handelt sich dabei etwa um den halben Betrag der Pflegesachdienstleistungen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine Absicherung, die im Pflegefall finanziell einspringt. Diese kann zum Teil auch als Zusatzbaustein zur Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Für die pflegende Person stellt es in jedem Fall eine enorme Erleichterung dar, wenn finanziell ein Rückhalt besteht.

Bleibt die Frage, welche Unterstützungsangebote und Gelder es gibt, wenn die Pflege zuhause erfolgt und wie dann diese Pflege mit dem Beruf unter einen Hut gebracht werden kann.

Welche Regelungen gibt es bei der Pflege von Angehörigen?

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person. Daher muss bei der zuständigen Krankenkasse sofort nach Eintreten der Pflegebedürftigkeit ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft dann vor Ort, welcher Grad vorliegt. Es ist sinnvoll, sich auf dieses Gespräch gut vorzubereiten, damit das bestmögliche Ergebnis herauskommt.

Wer eine Pflegezeit in Anspruch nehmen will, muss mit seinem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung treffen. Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber gegenüber zehn Arbeitstage im Voraus bekanntgegeben werden. Darin muss auch der Zeitraum und der Umfang der Pflegezeit festgelegt werden. Falls keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, muss der Arbeitgeber dem zustimmen.

Dass eine Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen besteht, muss dem Arbeitgeber allerdings durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder der Krankenversicherung nachgewiesen werden.

junge und alte Hand halten sich

Welche Rechte haben Pflegende?

Damit die Pflege und die liebevolle Betreuung naher Angehöriger nicht zur extremen Belastung werden, gibt es zahlreiche Gesetze, die zur Entlastung beitragen.

Arbeitnehmer, welche sich entscheiden, Angehörige zu pflegen und sich daher für eine bis zu sechs Monate teilweise oder vollständige Freistellung entscheiden, haben Anspruch auf eine Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Dieses kann bei www.bafza.de beantragt werden.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer individuellen Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Hierfür stehen ausgebildete Pflegeberater zur Verfügung, die zu Leistungen und Ansprüchen umfangreich beraten können.

Interessant ist auch die Option, an einem unentgeltlichen Pflegekurs teilzunehmen, hier gibt es Hinweise zu verschiedene Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden, darüber hinaus aber auch Informationen zum Thema Ernährung, Vorbeugung, Hilfsmittel, Versicherung und Recht bekommen.

Die Pflege von Angehörigen ist nicht nur anstrengend und zeitintensiv, sie kostet auch eine Menge Geld. Mitunter muss die Wohnung umgebaut werden oder es werden Hilfsmittel benötigt wie ein Pflegebett oder ein Treppenlift. Für diesen Zweck gibt es von der Pflegekasse Zuschüsse für Umbauten oder Pflegehilfsmittel.

Generell haben Pflegende ein Recht darauf, sich an 28 Tagen im Jahr zu erholen und von der Pflege zu pausieren.

Während der Zeit der Pflege darf der Arbeitgeber in aller Regel das Beschäftigungsverhältnis nicht kündigen.

Pflegeunterstützergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden.

Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflegegeld

Weitere Gelder, die bei einer Pflegebedürftigkeit ausbezahlt werden, sind das Kurzzeitpflege- und das Verhinderungspflegegeld.

Kurzzeitpflegegeld wird ausgezahlt, wenn der Angehörige über einen Zeitraum von maximal acht Wochen in Kurzzeitpflege gehen muss. Bezahlt werden dafür 1.612 Euro jährlich ab Pflegegrad 2.

Verhinderungspflegegeld wird dann ausgezahlt, wenn der Pfleger beispielsweise aufgrund eines Urlaubs verhindert ist, die Pflege zu übernehmen. Die Verhinderungspflege übernimmt ebenfalls ab Pflegegrad 2 die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens sechs Wochen, allerdings erst dann, wenn der pflegebedürftige Mensch bereits sechs Monate zuhause gepflegt wurde.

Welche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme von Leistungen erfüllt sein ?

Wer berufstätig ist, hat einen Anspruch darauf, bis zu sechs Monate lang von seinem Beruf entweder ganz oder teilweise freigestellt zu werden. Für diese Zeit kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Es gibt für die Pflegezeit aber ein paar Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Es muss sich um einen nahen Angehörigen handeln, dazu zählen:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger
  • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Kinder des Partners, Enkelkinder, Schwiegersohn und -tochter

Es muss eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit der Angehörigen vorliegen.

Die Pflegezeit muss schriftlich beim Arbeitnehmer angekündigt werden.

Seniorin in Rollstuhl mit fröhlicher Pflegerin

Wer zahlt das Gehalt während der Pflegezeit?

Wer den Beruf aufgrund der Pflege aufgeben muss, hat finanzielle Nachteile. Damit sich die berufsbedingte Pause nicht negativ auf die Rente auswirkt, übernimmt die Pflegeversicherung teilweise die Beiträge der Rentenversicherung.

Doch wie sieht es mit dem Gehalt aus? Seit dem Jahr 2015 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bezahlte Pflegezeit, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Hierfür kommt nicht der Arbeitgeber auf, sondern die gesetzliche Pflegeversicherung des zu Pflegenden. Diese zahlt 90 Prozent des ausbleibenden Nettoeinkommens aus.

Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist das Pflegeunterstützungsgeld. Es bezieht sich auf die ersten zehn Tage der Pflege, wenn der Pflegefall eingetreten ist. Angehörige müssen dann der Arbeit fernbleiben, um alles Weitere zu organisieren.

Die Voraussetzungen für das Pflegeunterstützungsgeld sind die folgenden:

  • Die Situation muss akut und unvorhergesehen eingetreten sein.
  • Der Angehörige wurde bereits als pflegebedürftig eingestuft oder der Eintritt einer baldigen Pflegebedürftigkeit ist absehbar.
  • Der Antragsteller des Geldes ist naher Angehöriger.
  • Der Angehörige beantragt eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung.
  • Der Angehörige hat bei der Pflegekasse oder bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld beantragt.

Während dieser Zeit enthält der Arbeitnehmer allerdings keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitnehmer.

Finanzielle Unterstützung durch Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Arbeitnehmer wichtig. Sie bezahlt nämlich eine Rente falls der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent und für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, nicht mehr ausüben kann. Wer also von seinem Arbeitseinkommen lebt, sollte wenn möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – im Idealfall so gesund und so früh wie möglich.

Gerne berät die LV 1871 zu den Möglichkeiten einer Berufsunfähigkeitsversicherung wie beispielsweis der Golden BU.

Fazit

Wer sich dafür entscheidet, seinen Angehörigen zuhause zu pflegen, um es ihm oder ihr zu ermöglichen, in der gewohnten Umgebung zu bleiben, statt ins Pflegeheim zu gehen, bekommt dafür seit dem Jahr 2015 diverse finanzielle und andere Hilfen. Zweifelsohne ist die Pflege eines Angehörigen eine anstrengende Aufgabe, die es gut zu organisieren gilt, um zum einen die volle finanzielle Unterstützung auszuschöpfen und zum anderen, um zu wissen, wie eine Pflege überhaupt durchgeführt wird. Wer auf dem Gebiet Laie ist, kann sich durch unentgeltlich angebotene Kurse schulen lassen.

Wichtig ist, dass alle zur Verfügung stehenden Gelder in Anspruch genommen werden. Leider ist es nicht ganz einfach, hier genau durchzublicken. Das Beantragen von Pflegegeldern, Kurzzeitpflegegeld, Verhinderungspflege, Pflegeübergangsleistung etc. ist ein ziemlich komplexes Thema. Manche Gelder können miteinander kombiniert, andere in das nächste Jahr übernommen werden. Deshalb bietet es sich immer an, sich umfassend bei der Pflegekasse über die bestehenden Ansprüche zu informieren und beraten zu lassen.

Wer eine private Versicherung abgeschlossen hat, beispielsweise eine Pflegeversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, hat unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Ansprüche auf Gelder, die die finanzielle Belastung mildern und die Situation verbessern und erleichtern.

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