Eine Ehe schließt man normalerweise aus Liebe, weil man es sich vorstellen kann, mit dem Partner an seiner Seite alt zu werden. Klingt in der Theorie gut, in der Praxis jedoch werden schon nach einigen Jahren viele Ehen wieder aufgelöst.

Jeder, der beabsichtigt, zu heiraten, sollte es sich also vorher wirklich gut überlegen. Eine Ehe schließen kostet viel Geld, eine Ehe zu annullieren bzw. eine Scheidung meistens noch viel mehr. Auch Versicherungen müssen bei einer Scheidung angepasst werden. 

Die Ehe hat also, wie viele Dinge im Leben, Vor- aber auch Nachteile. Was Unverheiratete wissen sollten, bevor sie endgültig den Bund des Lebens schließen, das erfährst du hier.

Heiraten Vorteile – Rechte und Pflichten

Tatsächlich sprechen einige Argumente für eine Hochzeit. Wer ohnehin zusammenlebt und auch beabsichtigt, zusammen zu bleiben, vor allem aber, weil er Kinder haben will, ist in der Regel gut damit beraten, zu heiraten. Die Vorteile einer Hochzeit zeigen sich schon im täglichen Leben, nämlich ganz einfach auf der Gehaltsabrechnung. Die wohl allermeisten Paare haben unterm Strich mehr Nettogehalt zur Verfügung, wenn sie sich für eine Heirat entscheiden.

Stirbt einer der beiden Partner, gibt es ein gesetzliches Erbrecht, welches greift, wohingegen Unverheiratete leer ausgehen.

Ehegattensplitting

Aufgrund des Ehegattensplittings können Verheiratete richtig viel Geld sparen, weil sie sich bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen können.

Das bringt vor allem dann viel, wenn einer der beiden Partner mehr verdient als der andere oder wenn es gerade eine Familienphase gibt, in der einer der beiden Teilzeit arbeitet.

Dadurch lassen sich beide Grundfreibeträge voll ausnutzen.

Eine Ausnahme gibt es: Verdienen beide Ehepartner quasi gleich viel, dann lohnt sich eine Hochzeit aus Gründen der Einkommensteuer nicht.

Paar hält sich an den Händen

Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer

Wenn Eheleute sich gegenseitig etwas schenken oder vererben, dann greift der höchstmögliche Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer kommt also nur dann zum Tragen, wenn dieser Betrag überschritten wird. Und selbst dann noch haben Verheiratete Vorteile, weil der Steuersatz für sie niedriger ist als bei Unverheirateten.

Hinterbliebenenschutz im Todesfall

Wenn einer der beiden Partner verstirbt, bekommt der andere möglicherweise eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente. Wer nicht verheiratet ist, hat diesen Anspruch leider nicht.

Unterhaltsverpflichtung

Wer einen Ehepartner hat, ist im Zweifelsfall zum Unterhalt verpflichtet, zum Beispiel bei einer Scheidung, aber auch im Ehealltag. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn einer der beiden arbeitslos ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht als Selbständiger arbeiten kann. Der andere Partner muss ihn dann beim täglichen Leben finanziell unterstützen.

Bei einem unverheirateten Paar ist das anders: Wenn sich die beiden Parteien trennen, hat der Partner keinerlei Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Eine Ausnahme wäre es, wenn das Paar gemeinsam ein Kleinkind hat und einer der beiden sich zu Hause darum kümmert und daher kein Geld verdient.

Um sich hier abzusichern, sollten Unverheiratete für den Fall einer Trennung Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags vereinbaren.

Gesetzlicher Vormund

Wer verheiratet ist, bei dem ist der Ehepartner im Falle eines schlimmen Unfalls oder schwerer Krankheit der gesetzliche Vormund. Wer nicht verheiratet ist, muss den Vormund in einer Patientenverfügung festlegen, da sonst ein gesetzlicher – möglicherweise fremder – Vormund das Sagen hat und entscheiden darf, wie im Falle eines Unfalls oder einer Notoperation etc. vorgegangen wird.

Außerdem erhält der unverheiratete Partner im Krankenhaus meistens nicht so einfach Auskunft, wie wenn es sich um den Ehepartner handelt, denn grundsätzlich unterliegt der Arzt der Schweigepflicht und darf nur die nächsten Angehörigen informieren. Ein unverheirateter Partner gilt nicht als Angehöriger.

Es könnte also passieren, dass einer der beiden Partner schwer verunfallt, wichtige Entscheidungen zu treffen sind. Wenn Partner nicht verheiratet sind, muss diese Entscheidungen im schlimmsten Fall eine fremde Person übernehmen, da kein anderer Vormund vorhanden ist. Keine schöne Vorstellung, oder?

Erbfolge

Wenn einer der beiden Ehepartner verstirbt, ist der andere erbberechtigt. Hier springt die gesetzliche Erbfolge ein, falls es kein Testament gibt.

Wer also nicht verheiratet ist und im Fall der Fälle gerne seinem Partner alles vererben will, muss dies in einem Testament so festhalten.

Die Vorteile, wenn Kinder im Spiel sind

Wer verheiratet ist, hat in jedem Fall bei einer Ehe die besseren Karten. Der Ehemann gilt, wenn die Frau ein Kind bekommt – selbst wenn dieses biologisch gar nicht von ihm sein sollte – als der Vater. Das kann natürlich auf der anderen Seite auch ein Nachteil sein.

Wer verheiratet ist, hat in jedem Fall automatisch das Sorgerecht. Wer nicht verheiratet ist, hat nur als Mutter das Sorgerecht, alles andere müsste gesondert festgehalten werden.

Ehepaar mit ihrem Baby

Zudem muss der Vater für sein eigenes Kind, sollte er nicht mit der Mutter verheiratet sein, zuerst einmal die Vaterschaft anerkennen. Er gilt nämlich vor Gesetz nicht automatisch als Vater. Möglich ist das übrigens schon während der Schwangerschaft, zum Beispiel beim Jugendamt.

Falls einer der beiden Partner Kinder in die Ehe mitbringt, dann kann der andere diese adoptieren. Das ist zwar grundsätzlich auch bei Unverheirateten möglich, allerdings muss das Paar dann mindestens 4 Jahre zusammenleben oder ein gemeinsames, im Haushalt lebendes Kind haben.

Heiraten – Nachteile

Zu bedenken ist, dass verschiedene Hochzeitsbräuche ziemlich viel Geld kosten. Klar, man kann auch im ganz kleinen Rahmen heiraten, wer sich aber für ein großes, rauschendes Fest entscheidet, der muss ganz schön tief in die Tasche greifen, ein fünfstelliger Betrag ist hier keine Ausnahme.

Viele verheiratete Paare klagen zudem über eine hohe emotionale Belastung. Das liegt daran, dass sie sich plötzlich eingeengt und in gewisser Weise verpflichtet fühlen. Darüber hinaus wird manch einem erst jetzt so richtig bewusst, dass diese Entscheidung ziemlich endgültig war. Kommt es dann zur Scheidung, wird es noch mal richtig teuer und oft auch unschön. Die wenigsten Paare schaffen es, anständig miteinander umzugehen, bei den meisten endet es früher oder später im Rosenkrieg. Will man sich das antun? Das alles sind Fragen, die sich jeder selber ehrlich stellen und beantworten sollte.

Jetzt schon an Scheidung denken?

Ist es nicht irgendwie pessimistisch, schon vor der Heirat an Scheidung zu denken? Lohnt es sich wirklich, über Dinge wie einen Ehevertrag nachzudenken? Theoretisch ja, in der Praxis sprechen die Zahlen aber für sich: mindestens jede 3. Ehe wird geschieden. So unrealistisch ist er also nicht, der Gedanke an eine Scheidung.

An Vorsorge denken!

Unverheiratete Paare sollten sich überlegen, was zum Beispiel bei einer Trennung mit den gemeinsamen Fahrzeugen und Immobilien passiert. Denn bei ihnen ist dies eben nicht gesetzlich geregelt. Derlei Dinge solltet ihr also, wenn ihr nicht heiraten wollt, in einem Partnerschaftsvertrag festhalten. Wenn gewisse Dinge wie Schenkungen geregelt werden sollen, dann müsst ihr einen Notar hinzuziehen.

Egal, ob mit oder ohne Bund des Lebens: Es ist in beiden Fällen sinnvoll, zusätzliche Versicherungen abzuschließen, um für den Ernstfall vorzusorgen. 

In jedem Fall lohnt es sich also, sich gegenseitig abzusichern – auch dann, wenn du dich für eine Ehe entscheidest.

BU und Risikolebensversicherung bei der LV 1871

Wichtig sind gerade für Paare und Familien eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung. Denn wenn einer der beiden Partner schwer erkrankt oder verstirbt, bleibt der andere nicht nur mit der emotionalen Belastung, sondern meist auch mit einer finanziellen Belastung zurück. Das Gehalt fällt weg, was beispielsweise bei einer Immobilie oder wenn Kinder im Spiel sind, existenzgefährdend sein kann.

Wer also seine Liebsten absichern will, der kommt um eine BU und um eine Risikolebensversicherung nicht herum. 

Gerne beraten wir dich umfassend und zeigen dir die Unterschiede für Ehepaare und Unverheiratete auf. In beiden Fällen gibt es Aspekte, die du beachten solltest.

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