Die einen sehnen den Zeitpunkt geradezu herbei, wenn die Kinder ausziehen, die anderen fallen in ein Loch, denn eins steht fest: Jetzt wird alles anders. So oder so ist der natürliche Lauf der Dinge, dass der Nachwuchs irgendwann mal seine Siebensachen packt und in ein eigenes Heim zieht. In jedem Fall eine Umstellung, immerhin hat man zumeist mindestens zwei Jahrzehnte zusammen unter einem Dach gelebt. Was sollten Eltern beachten, wenn die Kinder ausziehen? Wie bleibt man mit dem Nachwuchs in Kontakt und was ändert sich in Sachen Finanzen?
Wenn Kinder ausziehen – wie ist das eigentlich für die Eltern?
Erstaunlich viele Eltern tun sich schwer damit, wenn die Kinder flügge werden und zuhause ausziehen. Und das, obwohl es absehbar ist und man eigentlich auch stolz darauf sein kann, dass der Nachwuchs jetzt auf eigenen Beinen steht. Aber verständlich ist es allemal: Eltern richten jahrelang ihr komplettes Leben nach ihren Kindern aus, sie planen Urlaube entsprechend, haben einen anderen Tagesrhythmus, es wird anders eingekauft und gekocht und nicht zuletzt: Es ist Leben in der Bude, wenn Kinder oder Jugendliche noch im Elternhaus wohnen. Zugeben, es ist nicht immer alles eitel Sonnenschein, ganz im Gegenteil. Mit Teenagern unter einem Dach gibt es sicherlich genügend Reibungspunkte. Dennoch gibt dieser Einschnitt vielen Eltern das Gefühl, in ein Loch zu fallen – man nennt dies auch das „Empty Nest Syndrom“. Die jahrelange Lebensaufgabe Kinder großziehen ist abgeschlossen. Nur: Was kommt jetzt? Betroffene Eltern fragen sich: Wie wird es ablaufen, wenn wir wieder „nur“ zu zweit sind?
Aber natürlich hat der Auszug der Kinder bei allen Ängsten und Traurigkeit auch positive Aspekte: Das Paar hat wieder mehr Zeit füreinander, Frauen können spätestens jetzt beruflich voll durchstarten und mehr Platz in der Wohnung oder im Haus gibt es ebenfalls. Zeit also für Hobbys, Platz fürs Hobbyzimmer, Lese-, Bügel- oder Bastelzimmer. Ganz klar: Jetzt beginnt nicht nur für den Nachwuchs ein neuer Lebensabschnitt und somit auch in gewisser Weise ein Neubeginn.
Bei manchen ist das schon mit 40 der Fall, bei anderen erst mit 60, je nachdem, wann die Kinder flügge werden, wie viele Kinder du hast und ob du jung oder nicht ganz so jung Vater oder Mutter geworden bist. Es ist eine Herausforderung und tatsächlich zeigt sich, dass die Trennungsgefahr mit dem Auszug der Kinder steigt. Nicht wenige Paare haben, wenn die lieben Kleinen nicht mehr zuhause wohnen, keine gemeinsamen Gesprächsthemen mehr.
Neben der mal mehr, mal weniger positiven Gefühlslage gibt es aber auch ein paar rechtliche Dinge, die sich ändern, wenn Kinder von zuhause ausziehen. Eines aber sollte klar sein: Eine gute Beziehung zu den Kindern definiert sich nicht darüber, ob sie mit ihren Eltern unter einem Dach wohnen oder nicht.
Praktische Aspekte, wenn Kinder ausziehen
Was machen wir nur mit den leeren Kinderzimmern? Wie sieht die ideale Raumaufteilung ab sofort aus? Soll ein Raum für den Nachwuchs als Kinderzimmer beibehalten werden, der möglicherweise am Wochenende zu Besuch kommt? Viele Eltern entscheiden sich dafür, jetzt endlich ein Büro, einen Sport- oder Hobbyraum einzurichten. Oder ist es vielleicht jetzt an der Zeit, in eine kleinere Wohnung umzuziehen, weil der viele Platz gar nicht mehr notwendig ist? Letzten Endes ist das natürlich alles nicht nur eine Platz-, sondern auch eine Geldfrage.
Den Umzug richtig planen und anpacken
Im Durchschnitt ziehen Töchter mit 22,9 Jahren zuhause aus und sind somit etwas jünger als der durchschnittliche Sohn, der mit 24,5 Jahren das Elternhaus verlässt. In diesem Alter haben die jungen Menschen durchaus einiges an Lebenserfahrung sammeln können. Dennoch ist es nicht nur für die Eltern, sondern auch für den Nachwuchs eine Umstellung, wenn sie von heute auf morgen ihr Leben alleine stemmen müssen. Aber das ist überhaupt nicht schlimm, ganz im Gegenteil – es ist der Lauf der Dinge. Und meistens freuen sich die jungen Menschen auf diesen wichtigen Schritt in die Unabhängigkeit, manchmal sehen sie dem auch mit einem lachenden und weinendem Auge entgegen. Aller Anfang ist bekanntlich schwer.
Für die Eltern geht die Zeit, in der sie „am längeren Hebel“ saßen, jetzt vorbei. Die Kinder starten in ihr eigenes Leben und es empfiehlt sich in jedem Fall, auf Verständnis zu setzen und auf Augenhöhe miteinander zu kommunizieren. Dass die Wünsche von Kindern und Eltern das eine oder andere Mal differieren, gerade wenn es um die erste eigene Wohnung oder WG geht, ist völlig normal. Mal ehrlich: War das bei dir früher anders, als du von zuhause ausgezogen bist? Wahrscheinlich nicht.
Statt sich darüber zu ärgern, sollten Eltern versuchen, ihre Kinder einfach machen zu lassen und Lösungen zu finden.
Rechte und Pflichten für den jungen Erwachsenen
Zuhause ausziehen, das bedeutet eine Menge neuer Rechte, auf der anderen Seite aber auch Pflichten. Eltern tun gut daran, mit ihrem Nachwuchs darüber zu sprechen, wie es mit den Finanzen aussieht. Ein Finanzplan kann hier hilfreich sein. Bezahlt werden muss alles für die Wohnung von Möbeln über Geschirr bis hin zu Verbrauchsartikeln wie Toilettenpapier. In einer WG ist es in der Regel anders gelöst. Wie viel und was bezahlen die Eltern, was muss der Nachwuchs selbst beisteuern? Geht das vielleicht mit einem Ferienjob? Wie lässt sich die finanzielle Belastung stemmen?
Welche Verträge und Anmeldungen sind wichtig?
Die Mietverträge müssen sorgfältig gelesen und, falls Minderjährige umziehen, von den Eltern unterschrieben werden. Innerhalb von 14 Tagen muss die Gemeinde oder das Einwohnermeldeamt über den Umzug informiert werden. Ebenfalls muss ggf. das Auto umgemeldet werden. Zudem sind die bestehenden Versicherungsverträge zu prüfen.
Wenn Kinder ausziehen: So gelingt der Auszug für beide Seiten
Das Kinderzimmer ist jetzt leer? Das heißt deshalb aber noch lange nicht, dass die Eltern für ihren Nachwuchs jetzt nutzlos oder unwichtig sind, ganz im Gegenteil. Die elterliche Hilfe ist immer mal wieder gefragt, nur sollten Eltern sich davor hüten, ungefragt im neuen Heim aufzutauchen oder ständig ihre Hilfe aufzudrängen. Besser wäre es, sich zu erkundigen, wobei der Nachwuchs Hilfe braucht und zu signalisieren, dass sie immer im Hintergrund für ihren Nachwuchs da sind. Und dann gilt: Einfach mal machen lassen. Genau jetzt haben Tochter oder Sohn die Chance, das eigene Leben in den Griff zu bekommen. Besser also nicht nach dem Umzug als Helikopter, sondern vielmehr als verlässlicher Freund zeigen, denn das legt den Grundstein für eine harmonische Eltern-Kind-Beziehung auch nach dem Auszug.
Dürfen Kinder eigentlich schon mit 16 ausziehen?
Ja, das dürfen sie, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Für den einen Jugendlichen ist es ein Traum, für den anderen eine berufliche Notwendigkeit, häufig dann, wenn man auf dem Land wohnt. Die Ausbildungsstätte oder die weiterführende Schule ist dann möglicherweise nicht mehr einfach so erreichbar und dann ist es sinnvoll, den Wohnort zu wechseln. Laut Gesetz müssen Jugendliche nicht zuhause wohnen, bis sie volljährig sind, sondern dürfen schon ab 16 Jahren alleine leben. Voraussetzung: Die Sorgeberechtigten sind damit einverstanden. Bis zur Volljährigkeit dürfen das also die Eltern entscheiden und haben hier Mitspracherecht. Umgekehrt gilt: Den Nachwuchs einfach vor die Türe setzen, obwohl er noch nicht volljährig ist, wenn dieser nicht damit einverstanden ist, ist rechtlich ebenfalls nicht erlaubt.
Finanzielle Änderungen, wenn die Kinder ausziehen
In jedem Fall sind mit einem Auszug Sonderausgaben verbunden. Auf der einen Seite steht da ein Zimmer leer, auf der anderen Seite muss das Geld für extra Miete aufgebracht werden. Gerade beim Beginn eines Studiums ist das mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Ein Zimmer im Wohnheim oder in einer WG kostet je nach Region und Stadt mindestens 300 Euro, häufig auch deutlich mehr. Wenn die Eltern dieses Geld nicht aufbringen können, gibt es teilweise Hilfen vonseiten des Staats: Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Während der Erstausbildung oder des Erststudiums haben Kinder einen Unterhaltsanspruch. Lebt das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt, liegt dieser Anspruch bei 930 Euro im Monat. Wenn die Unterhaltspflichtigen dies nicht aufbringen können, dann kann das Kindergeld von der Familienkasse an das Kind direkt abgezweigt werden.
Unterschieden wird außerdem in Naturalunterhalt und Barunterhalt. Ein 17-Jähriger hat Recht auf Unterkunft und Verpflegung im Elternhaus, aber nicht noch zusätzlich auf ein Budget in den eigenen vier Wänden. Ein 18-Jähriger, der auszieht und studiert und sein Leben komplett alleine finanzieren muss, hat Anspruch auf Kindergeld und Kindesunterhalt.
Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes steht Eltern der Kinderfreibetrag als Steuerentlastung zu. Unter bestimmten Voraussetzungen wird er sogar bis zum 25. Lebensjahr gewährt, unter anderem dann, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert. Der Kinderfreibetrag kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Das Kindergeld wird sogar dann weitergezahlt, wenn das Kind ein Studium aufnimmt oder eine Berufsausbildung mit Gehalt macht.
In welchen Versicherungen ist das Kind während der Ausbildung oder Studium noch mitversichert?
Während des Studiums oder der Ausbildung sind Kinder bei der Haftpflichtversicherung noch mitversichert. In der Krankenversicherung ist der Nachwuchs bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, es sei denn, das Kind macht eine Berufsausbildung und verdient eigenes Geld. Dann muss es selbst seine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
In der Hausratversicherung ist das Kind während der Erstausbildung inkludiert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen muss der Nachwuchs selbst abschließen. Das macht übrigens auch Sinn, denn gerade in jungen Jahren lohnt sich der Abschluss einer BU ganz besonders.
BU bei der LV 1871 – so früh wie möglich!
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht man noch nicht als junger Erwachsener, sondern erst viel später – leider ist das die landläufige Meinung, aber eben schlichtweg falsch. Ganz im Gegenteil: Wer schon in jungen Jahren eine BU abschließt, profitiert von günstigen Beiträgen. Wer jung ist, hat zumeist noch keine Erkrankungen, die Zuschläge oder Ausschlüsse zur Folge haben. Mit nur geringen monatlichen Beiträgen kannst du eine BU abschließen, die dir im Zweifelsfall Kopf und Kragen rettet, wenn es zum schlimmsten Fall – einer Berufsunfähigkeit – kommt. Und die ist auch in jungen Jahren laut BU-Statistik gar nicht mal so selten.
Lass dich also am besten mal unverbindlich bei der LV 1871 zum Thema BU beraten – du wirst erstaunt sein, welche individuellen und vielfältigen Möglichkeiten es gibt.
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