Versicherungen

Obliegenheiten Definition

Als Obliegenheiten bezeichnet man bloße Verhaltensnormen, die von Gläubigern nicht eingeklagt oder erzwungen werden können. Es liegt jedoch im Eigeninteresse der Schuldner, diese Verhaltensnormen bzw. deren Voraussetzungen zu erfüllen, da sich anderenfalls Nachteile ergeben. Im Versicherungswesen spielen die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers eine zentrale Rolle für die Vertragserfüllung.

Was sind Obliegenheiten in der Versicherung

Bei Versicherungen ergeben sich die vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie aus den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen. Es handelt sich um vertragliche Vereinbarungen, die eingehalten werden müssen, damit die Versicherungsgesellschaft vorab ihr Risiko kalkulieren und im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung erbringen kann. Unterschieden wird hierbei zwischen Obliegenheiten vor Vertragsschluss sowie Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit.

Obliegenheiten vor Vertragsschluss

Es gibt verschiedene vorvertragliche Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, damit der Vertrag in Kraft treten kann. Dazu zählt die sogenannte Anzeigepflicht: Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse zu machen. Die Versicherungsgesellschaft benötigt diese Informationen, um zu errechnen, wie wahrscheinlich es ist, dass das abgesicherte Ereignis eintritt. Davon wiederum hängt die Höhe der Versicherungsprämie ab, die der Versicherungsnehmer zu entrichten hat – oder ob der Vertragsschluss überhaupt zustande kommt.

Zwei Beispiele für die vorvertraglichen Obliegenheiten bei verschiedenen Versicherungen: Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) gibt es eine Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsnehmer muss verschiedene Fragen zu seinen Lebensgewohnheiten und seinem Gesundheitszustand beantworten. Anhand seiner Antworten wägt das Versicherungsunternehmen ab, wie hoch das Risiko ist, dass der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt und die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme fällig wird.

Auch bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) muss jeder Interessent Gesundheitsfragen beantworten, bevor er den Vertrag unterzeichnen kann. Hierbei gehört es ebenfalls zu den vorvertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, Auskunft über seine Gesundheit zu geben. Vorerkrankungen wie Depressionen oder Bluthochdruck können das Risiko erhöhen, dass eine Berufsunfähigkeit früher oder später tatsächlich eintritt. Diese können daher zu erhöhten Beiträgen, bestimmten Ausschlussklauseln oder gar zu einer Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft führen.

Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit

Zu den Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit gehört die pünktliche und vollständige Beitragszahlung. Sollte sich Name oder Anschrift des Versicherungsnehmers ändern, muss dies der Versicherung umgehend mitgeteilt werden.

Die Anzeigepflicht gilt auch im Versicherungsfall. Tritt das abgesicherte Ereignis ein – also beispielsweise die Berufsunfähigkeit oder der Tod der versicherten Person – muss dies der Versicherung sofort gemeldet werden. Darüber hinaus müssen dem Versicherungsunternehmen alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, die für die Überprüfung des Leistungsfalls benötigt werden. Diese Obliegenheit wird Mitwirkungspflicht genannt. Die erforderlichen Dokumente können bei der Berufsunfähigkeitsversicherung medizinische Gutachten sein, bei der Risikolebensversicherung der Totenschein und die Sterbeurkunde.

Was passiert im Falle einer Obliegenheitsverletzung mit der Versicherung? Kommt der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht oder nicht ausreichend nach, wirkt sich dies auf seinen Versicherungsschutz aus. Abhängig davon, ob die Pflichtverletzung schuldlos, einfach fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich oder aus Gründen der arglistigen Täuschung geschehen ist, kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen oder im Leistungsfall die Versicherungsleistung kürzen oder ggf. verweigern. Vereinfacht gesagt: Die Konsequenzen für den Versicherungsnehmer sind im Falle einer Obliegenheitsverletzung umso drastischer, je höher der Grad des Eigenverschuldens ist.

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