Steuerliche Behandlung der Sterbegeldversicherung
Im Todesfall eines Angehörigen können hohe finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen entstehen, wenn nicht durch Ersparnisse vorgesorgt wurde. Bestattung, Sarg und Trauerfeier können die Beträge in vier- bis fünfstellige Summen treiben. Zusätzlich zur Trauer und Organisation der Beerdigung müssen sich die Angehörigen in einem solchen Fall auch mit den finanziellen Aspekten beschäftigen. Aus diesem Grund schließen viele Menschen eine Sterbegeldversicherung ab, mit der man für diese Kosten vorsorgen kann.
Für viele Versicherungsnehmer stellt sich hierbei die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge sowie nach der etwaigen Versteuerung im Leistungsfall. Die Regelungen hierzu sind nicht immer eindeutig und hängen von unterschiedlichen Kriterien ab. Unter anderem von dem jeweiligen Produkt des Versicherers.
Die Meinung der Experten:
Wann sind die Beiträge der Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?
Die Sterbegeldversicherung gilt vor dem Finanzamt als Lebensversicherung, weswegen sie steuerlich auch so behandelt wird.
Das bedeutet für Verträge, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden, dass sie bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können. In der Einkommensteuererklärung ist dafür das Formular „Vorsorgeaufwand“ vorgesehen.
Für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Verträge gilt, dass diese nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Sterbegeldversicherungen keine reinen Vorsorgeaufwendungen sein müssen. Sie werden dementsprechend nicht als Risikoversicherungen betrachtet. Oft enthalten sie auch einen zusätzlichen Sparanteil.
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Einkommensteuer
Bei der Versteuerung der ausgezahlten Summen kommt es auf den Einzelfall an – vor allem darauf, ob die Sterbegeldversicherung privat oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurde.
Schenkungsteuer
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung können unter das Schenkungsteuergesetz (Schenkung auf den Todesfall) fallen. Damit wird die Versicherungssumme nach Überschreiten des jeweiligen Freibetrags besteuert. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der steuerpflichtige Anteil um die Kosten für eine angemessene Bestattung als Nachlassverbindlichkeiten gekürzt werden kann.
Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich
Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium
Leistungen |
Bestattungsvorsorge Basis |
Bestattungsvorsorge Comfort PlusUnsere Empfehlung |
Bestattungsvorsorge Premium |
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Eintrittsalter bei laufendem Beitrag i | 40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
Beitragszahlung i | bis 85/ lebenslang |
bis 85/ lebenslang |
bis 95/ lebenslang |
Lebenslange Absicherung | |||
Mögliche Versicherungssumme i | 1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
Ohne Gesundheitsprüfung | |||
Volle Leistung nach i | 24-36 Monaten |
12-36 Monaten |
12-36 Monaten |
Vorläufiger Versicherungsschutz i | |||
Beitragsdynamik (3 Prozent) i | optional | optional | |
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme) i | |||
Erbrechtsberatung i | |||
Kinder- und Enkelmitversicherung i | |||
Kostenübernahme für Auslandsüberführung i | |||
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Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.