Sterbegeldversicherung

Sterbegeld – steuerliche Absetzbarkeit

  • Steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge und die Versteuerung im Leistungsfall

  • Regelung für Verträge, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden

  • Behandlung in der Einkommen- und Schenkungsteuer

Steuerliche Behandlung der Sterbegeldversicherung

Im Todesfall eines Angehörigen können hohe finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen entstehen, wenn nicht durch Ersparnisse vorgesorgt wurde. Bestattung, Sarg und Trauerfeier können die Beträge in vier- bis fünfstellige Summen treiben. Zusätzlich zur Trauer und Organisation der Beerdigung müssen sich die Angehörigen in einem solchen Fall auch mit den finanziellen Aspekten beschäftigen. Aus diesem Grund schließen viele Menschen eine Sterbegeldversicherung ab, mit der man für diese Kosten vorsorgen kann.

Für viele Versicherungsnehmer stellt sich hierbei die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge sowie nach der etwaigen Versteuerung im Leistungsfall. Die Regelungen hierzu sind nicht immer eindeutig und hängen von unterschiedlichen Kriterien ab. Unter anderem von dem jeweiligen Produkt des Versicherers.

Die Meinung der Experten:

Wann sind die Beiträge der Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?

Die Sterbegeldversicherung gilt vor dem Finanzamt als Lebensversicherung, weswegen sie steuerlich auch so behandelt wird.
Das bedeutet für Verträge, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden, dass sie bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können. In der Einkommensteuererklärung ist dafür das Formular „Vorsorgeaufwand“ vorgesehen.

Für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Verträge gilt, dass diese nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Sterbegeldversicherungen keine reinen Vorsorgeaufwendungen sein müssen. Sie werden dementsprechend nicht als Risikoversicherungen betrachtet. Oft enthalten sie auch einen zusätzlichen Sparanteil.

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Einkommensteuer

Bei der Versteuerung der ausgezahlten Summen kommt es auf den Einzelfall an – vor allem darauf, ob die Sterbegeldversicherung privat oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurde.

Bei einer privaten Sterbegeldversicherung ist die Auszahlung an die Hinterbliebenen als Todesfallleistung steuerfrei.

Entschließt sich der Versicherungsnehmer, die Versicherung vorzeitig zu kündigen, muss der Ertrag (Versicherungsleistung abzüglich darauf eingezahlter Beiträge) versteuert werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Allerdings sind bei einer Auszahlung nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und nach Vollendung des 62. Lebensjahres, nur noch 50 Prozent des Ertrages zu versteuern.

Sterbegelder, die im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden, sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Leistungen aus einer Unterstützungskasse werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG) angesehen, für die eine entsprechende Lohnversteuerung vorzunehmen ist.
Leistungen aus einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse hingegen zählen zu den Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 5 EStG). Um die Besteuerung der Sonstigen Einkünfte sicherzustellen, wird eine entsprechende Rentenbezugsmitteilung erstellt wird.

Bei einer betrieblichen oder beruflichen Sterbegeldversicherung, bei der die Auszahlung durch den Arbeitgeber erfolgt, wird die Leistung als Arbeitslohn (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG) angesehen. Die Leistung unterliegt somit dem Lohnsteuerabzug.
Auch bei der Beamtenversorgung ist ein Sterbegeld vorgesehen, dessen Besteuerung allerdings uneinheitlich gehandhabt wird.

Schenkungsteuer

Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung können unter das Schenkungsteuergesetz (Schenkung auf den Todesfall) fallen. Damit wird die Versicherungssumme nach Überschreiten des jeweiligen Freibetrags besteuert. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der steuerpflichtige Anteil um die Kosten für eine angemessene Bestattung als Nachlassverbindlichkeiten gekürzt werden kann.

Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich

Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium

Leistungen

Bestattungsvorsorge Basis

Bestattungsvorsorge Comfort Plus

Unsere Empfehlung

Bestattungsvorsorge Premium

Eintrittsalter bei laufendem Beitrag i
40 Jahre bis 90 Jahre

40 Jahre bis 90 Jahre

40 Jahre bis 90 Jahre
Beitragszahlung i
bis 85/ lebenslang

bis 85/ lebenslang

bis 95/ lebenslang
Lebenslange Absicherung
Mögliche Versicherungssumme i
1.500€ bis 12.500€

1.500€ bis 12.500€

1.500€ bis 12.500€
Ohne Gesundheitsprüfung
Volle Leistung nach i
24-36 Monaten

12-36 Monaten

12-36 Monaten
Vorläufiger Versicherungsschutz i
Beitragsdynamik (3 Prozent) i optional optional
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme) i
Erbrechtsberatung i
Kinder- und Enkelmitversicherung i
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Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.