Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Wie sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung?
Der eigene Tod ist ein Thema, mit dem sich nur wenige Menschen beschäftigen wollen. Über eine Absicherung der Beerdigungskosten sollte man sich jedoch frühzeitig informieren. Bestattungen sind in Deutschland mit vielen Kosten verbunden. Früher erhielten alle krankenversicherten Bürger Unterstützung in Form eines gesetzlichen Sterbegeldes. Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, deshalb ist der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung in vielen Fällen sinnvoll.
Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder direkt an einen Bestatter aus – je nachdem, welche Bezugsberechtigten im Vertrag festgelegt sind. Mit dieser Summe kann dem Verstorbenen ein würdevoller Abschied bereitet werden.
In Familien dient das private Sterbegeld auch als Absicherung für die Hinterbliebenen. Im Trauerfall können die Bestattungskosten zur Belastung werden. Denn in Deutschland kostet eine einfache Bestattung im Durchschnitt rund 4500 Euro. Die spätere Grabpflege ist dabei meistens noch nicht einmal berücksichtigt. Im Todesfall muss diese Summe in der Regel zeitnah aufgebracht werden. Eine Sterbegeldversicherung kann den Hinterbliebenen zumindest diese finanzielle Last von den Schultern nehmen.
Informiert man sich über die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen, taucht früher oder später der Begriff Risikolebensversicherung auf. Auch bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausbezahlt. Braucht man also zusätzlich eine Sterbegeldversicherung?
Um diese Frage zu beantworten, sollte man sich die beiden Produkte genauer ansehen. Die Sterbegeldversicherung und die Risikolebensversicherung verfolgen verschiedene Zwecke. Eine Risikolebensversicherung wird häufig dazu genutzt, um im Todesfall des Versicherten die Hinterbliebenen oder auch Geschäftspartner finanziell abzusichern. Die Versicherungssumme kann zwar für die Beerdigungskosten verwendet werden, ist aber nicht speziell darauf ausgelegt. Ein Leistungsanspruch besteht bei der Risikolebensversicherung außerdem nur, wenn der Versicherte vor Ablauf der Versicherungsdauer stirbt. Mit Ablauf der Versicherungsdauer endet auch der Versicherungsschutz.
Gut zu wissen:
Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung kann die Sterbegeldversicherung meist ohne Risikoprüfung, dafür mit Wartezeit abgeschlossen werden. Somit steht die Sterbegeldversicherung auch Menschen mit Vorerkrankungen offen. Außerdem gibt es bei der Risikolebensversicherung normalerweise ein Höchstendalter. Die Sterbegeldversicherung hingegen bietet lebenslangen Versicherungsschutz. Mit dem Tod des Versicherten entsteht also in jedem Fall ein Leistungsanspruch. Zur Absicherung der Bestattungskosten ist eine Sterbegeldversicherung somit die sinnvollere Wahl.