Wann sollte man eine Risikolebensversicherung abschließen?

Eine Risikolebensversicherung (RLV) wird immer dann abgeschlossen, wenn man Hinterbliebene im Falle des eigenen Todes finanziell absichern möchte. Die Ausgestaltung der Risikoversicherung ist abhängig von der eigenen persönlichen Situation sowie den Wünschen und Vorstellungen. Sinnvoll ist die Risikolebensversicherung beispielsweise, um die Familie, Kinder sowie mögliche Geschäftspartner für den Ernstfall finanziell abzusichern. Es stellt sich dabei jedoch oft die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Abschluss einer Versicherung.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Wann Risikolebensversicherung abschließen: Der richtige Zeitpunkt

Wer sich mit dem Thema Risikolebensversicherung beschäftigt, fragt sich meist, wann der richtige Zeitpunkt für den Versicherungsabschluss ist. Grundsätzlich kann diese immer abgeschlossen werden – bei der LV 1871 mit einem Eintrittsalter von mindestens 5 bis maximal 75 Jahre. Der passende Zeitpunkt hängt mitunter von der individuellen Lebenssituation ab. Nachfolgend findet sich ein Überblick, zu welchen Zeitpunkten der Abschluss einer RLV sinnvoll sein kann.

Absicherung beim Immobilienkauf

Ein guter Anlass, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken, ist der Kauf einer Immobilie. Denn wenn das Haus oder die Wohnung einmal gekauft ist, sollte die Finanzierung auch für den Ernstfall abgesichert sein. Eine Risikolebensversicherung eignet sich an dieser Stelle sehr gut. Sie ist übrigens auch bei anderen größeren Finanzierungen zu empfehlen. Denn sie bietet finanzielle Unterstützung, wenn durch einen Todesfall ein Einkommen wegfällt. In diesem Fall stehen Hinterbliebene meist vor der Herausforderung, dass die Raten für die Immobilienfinanzierung nicht mehr beglichen werden können. Besonders schwerwiegend wird dies insbesondere dann, wenn der Hauptverdiener verstirbt. Ein Immobilienkredit kann eine enorme finanzielle Herausforderung darstellen. Eine Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung nimmt im Todesfall die finanzielle Last von den Hinterbliebenen.

Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung kann auch bei einer bevorstehenden Hochzeit interessant sein. Sie bietet einen dauerhaften Schutz zur finanziellen Absicherung der Familie. Für Paare gibt es eine Partner-Risikolebensversicherung, welche oft auch als “verbundene Risikolebensversicherung” bezeichnet wird. Alternativ kann auch eine Risikolebensversicherung über Kreuz in Frage kommen.

Familiengründung

Mit der Gründung einer Familie steigt auch die finanzielle Verantwortung. Kinder und Partner sollten finanziell abgesichert sein, wenn ein Todesfall eintritt. So kann sichergestellt werden, dass die Lebenshaltungskosten auch weiterhin gedeckt sind. Eine Risikolebensversicherung für Familien schafft an dieser Stelle ein finanzielles Sicherheitsnetz im Todesfall. Auf diese Weise kann der bisherige Lebensstandard der Familie aufrechterhalten werden und die Kinder können in ihrer gewohnten Umgebung aufwachsen.

Alleinerziehende: Scheidung oder Tod des Partners

Noch wichtiger erscheint eine Risikolebensversicherung bei Alleinerziehenden. Oft sind sie primär für die finanzielle Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich und ein frühzeitiger Tod des alleinerziehenden Elternteils hat schwerwiegende Folgen für die finanzielle Zukunft des Nachwuchses. Der Staat unterstützt die Kinder zwar mindestens bis zum 18. Geburtstag weiterhin mit Kindergeld und manchmal haben Kinder Anspruch auf eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber der finanzielle Bedarf kann damit oft nicht vollständig gedeckt werden. Eine Risikolebensversicherung mit den Kindern als eingetragene Begünstigte bietet hier sinnvollen zusätzlichen Schutz. Ist der Nachwuchs bereits volljährig wird die Versicherungssumme direkt an die Kinder ausbezahlt und kann für laufende Kosten wie zum Beispiel Mietzahlungen oder Ausbildung verwendet werden. Bei minderjährigen Kindern erfolgt die Auszahlung an einen Vormund, der das Geld treuhänderisch verwaltet und anfallende Kosten für die Kinder damit begleichen kann. Es ist wichtig einen Vormund seines Vertrauens bereits im Vorfeld zu bestimmen, da ansonsten die Wahl durch ein Vormundschaftsgericht getroffen wird.

Unternehmensgründung

Weiterhin kann eine Risikolebensversicherung für Unternehmer und Geschäftspartner empfehlenswert sein. Insbesondere bei der Unternehmensgründung ist es wichtig, sich und mögliche Geschäftspartner für den Ernstfall finanziell abzusichern. Durch die nach dem Todesfall gezahlten Leistungen kann beispielsweise das Fortbestehen eines Unternehmens sichergestellt werden, bis eine geeignete Nachfolgeregelung greift oder die Ansprüche der Hinterbliebenen bedient wurden.

Risikolebensversicherung im Alter noch sinnvoll?

Viele Versicherungen werden im Alter sehr teuer und sind kaum noch sinnvoll. Es stellt sich daher die Frage, ob dies auch für die Risikolebensversicherung gilt. Je älter Versicherte werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie während der Laufzeit versterben und die Versicherungsleistung ausgezahlt werden muss. Aus diesem Grund können die Beiträge zur RLV für Senioren durchaus höher ausfallen. Grundsätzlich kann sich eine Risikolebensversicherung jedoch auch für Senioren noch lohnen. Zum Beispiel, wenn der hinterbliebene Partner nur eine sehr geringe Rente erhält und über geringe finanzielle Mittel verfügt.

Weitere Themen zur Risikolebensversicherung

  • Versicherungen

    Risikolebensversicherung

    Individueller Schutz durch drei frei wählbare Tarifvarianten

  • Versicherungen

    Risikolebensversicherung: Vergleich und Test

    Mit welchen Kriterien kann man Risikolebensversicherungen vergleichen und welche unabhängigen Testergebnisse und Testsieger gibt es?

  • Versicherungen

    Risikolebensversicherung Erbschaftssteuer

    Erben geht mit Pflichten einher. Liegt das Erbe nämlich über dem gesetzlichen Steuerfreibetrag- fallen Steuern an.

  • Versicherungen

    LV 1871 Darlehensschutz Plus

    Risiko-Versicherung mit BU-Schutz bei Immobilienkauf, -Sanierung oder -Renovierung und Praxis-, Kanzlei- oder Existenzgründung.