Wird die Riester-Rente auf die Rente angerechnet?

Riester-Rente und gesetzliche Rente

Das deutsche Rentensystem fußt auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge. Die Riester-Rente fällt in den Bereich der privaten Altersvorsorge und ist ein beliebtes Modell, um staatlich gefördert für den Ruhestand vorzusorgen.

Hat der Sparer das Rentenalter erreicht, wird das angesparte Kapital aus der Riester-Rente als lebenslange Altersrente ausbezahlt – auf Wunsch mit einer Einmalzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtkapitals, welche allerdings die folgenden monatlichen Zahlungen entsprechend reduziert.

Das private Vorsorgemodell der Riester-Rente richtet sich in erster Linie an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie zum Beispiel Angestellte. Wer einen Riester-Vertrag hat, hat während seines Berufslebens in der Regel auch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt und bekommt im Rentenalter zwei Renten ausbezahlt – eine gesetzliche und eine private. Nun stellt sich die Frage: Wird die Riester-Rente von der gesetzlichen Rente abgezogen?

Private Renten werden zusätzlich zur gesetzlichen ausbezahlt

Die Antwort lautet ganz einfach: Nein. Eine private Rente wird nicht auf die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Sinn und Zweck der privaten Altersvorsorge ist ja, die Versorgungslücke zu schließen, die durch das sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenkasse entsteht. Durch die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung, den demografischen Wandel und die anhaltend niedrige Geburtenrate in Deutschland stehen immer mehr Rentnerinnen und Rentner immer weniger Beitragszahlenden gegenüber. Deshalb ist schon jetzt absehbar, dass die gesetzliche Rente in den kommenden Jahrzehnten langsamer wachsen wird als die Löhne.

Um die drohende Versorgungslücke im Alter zu schließen und Altersarmut vorzubeugen, gibt es private Vorsorgemodelle wie die Riester-Rente. Zahlungen aus der Riester-Rente werden zur gesetzlichen Rente addiert, nicht von dieser abgezogen. Und wie sieht es bei Staatsdienern aus: Wird die Riester-Rente auf die Pension angerechnet? Auch hier lautet die Antwort: Nein, die Riester-Rente wird nicht auf die Pension angerechnet. Allerdings sind Altersbezüge nicht steuerfrei. Das bedeutet, dass auf Pensionen, gesetzliche und private Renten Steuern gezahlt werden müssen. Auch die Zahlungen aus der Riester-Rente sind zum individuellen Steuersatz voll steuerpflichtig.

Riester-Rente und Grundsicherung

Bleibt die Frage, ob die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird. Hierzu trat 2018 eine Neuregelung in Kraft, die mit dem Betriebsrenten-Stärkungsgesetz verabschiedet wurde: Seither gibt es in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen Freibetrag von 100 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Zahlungen aus der Riester-Rente bei der Ermittlung der Grundsicherungsleistungen nun nicht mehr voll angerechnet werden. Übersteigt die monatliche Riester-Rente die Freigrenze von 100 Euro, bleibt der restliche Betrag zu 30 Prozent anrechnungsfrei.

Der neue Anrechnungsfreibetrag soll die private Altersvorsorge auch für diejenigen interessant machen, die lediglich ein geringes Einkommen erwirtschaften und fürchten müssen, im Alter auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Gut zu wissen: Der Freibetrag gilt nicht nur für die Riester-Rente, sondern auch für Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sowie für die Basisrente, die auch unter dem Namen Rürup-Rente bekannt ist.

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Die LV 1871 bietet das Modell “Performer Riestar” seit dem 01.01.2022 nicht mehr für neue Verträge an. Auf bestehende Verträge hat dies keine Auswirkung.

Kunden, die chancenorientiert für das Alter vorsorgen möchten, finden in unserer Produktpalette interessante Alternativen; beispielsweise in unseren Produkten MeinPlan Fondsrente oder MeinPlan Basisrente.

Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.

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    Dank der Kinderzulage bei der Riester-Rente können sich gerade Eltern für ihren Ruhestand finanziell absichern und vorsorgen.

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