Was ist die Frührente?

Frührente kurz erklärt

Der Begriff Frührente wird in den meisten Fällen genutzt, um eine vorgezogene Altersrente zu beschreiben. Meist ist dabei die Rede von einem frühzeitigen Rentenbeginn vor dem regulären Renteneintrittsalter mit oder ohne Abschläge bzw. der „Rente mit 63“. Beispielsweise kann, wer sehr lange gearbeitet hat, bereits mit 63 bis 65 Jahren in Rente gehen und muss keine Einbußen hinnehmen. Dies bezieht sich meistens auf die sogenannten „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“.

Arten von Altersrenten nach der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet prinzipiell zwischen folgenden Altersrenten:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährige Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährige Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (nur für die Jahrgänge 1951 und älter)
  • Altersrente für Frauen (nur für die Jahrgänge 1951 und älter)
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Aktuell wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ab Jahrgang 1964 gilt dann ein reguläres Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Zur Ermittlung des individuellen Rentenbeginns bietet die Deutsche Rentenversicherung einen Rentenbeginnrechner.

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Ausnahmen von der Rente mit 67

Ausnahmen von der Rente mit 67 ermöglichen hiervon die Altersrente für besonders langjährige Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Der Begriff Frührente bezieht sich im allgemeinen Sprachgebrauch meist auf die Altersrente für langjährige und besonders langjährige Versicherte, weshalb sich der nachfolgende Inhalt auf diese Möglichkeiten fokussiert.

Voraussetzungen für die Frührente

Interessant ist die Frührente, für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, die unabhängig von Krankheit oder Behinderung das Leben noch einmal so richtig genießen möchten.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollte man sich zwei besondere Formen der Altersrente genauer anschauen:

  1. Rente für besonders langjährige Versicherte
  2. Rente für langjährig Versicherte

 

1. Rente für besonders langjährig Versicherte: „Rente mit 63“

Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Rente für besonders langjährige Versicherte wird häufig auch „Rente mit 63 genannt“. Dabei trifft diese Bezeichnung auf Grund der Anhebung des Renteneintrittsalters nicht mehr für alle Fälle zu.

Alle, die vor 1953 geboren sind, können ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, gilt das nicht mehr. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, erhöht sich das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr. So können alle, die 1964 oder später geboren sind, ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.

Voraussetzung

Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Zeiten zählen zum Beispiel: Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, Sozialleistungen und Beiträge für Minijobs. Eine Übersicht zu allen anrechenbaren Zeiten gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr Rentenbeginn mit
1958 64
1959 64 + 2 Monate
1960 64 + 4 Monate
1961 64 + 4 Monate
1962 64 + 8 Monate
1963 64 + 10 Monate
Ab 1964 65

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Die richtige Altersrente für Sie (Stand 01.07.2022 / Auflage 17)

2. Rente für langjährige Versicherte

Weniger Hürden gibt es bei der Altersrente für langjährige Versicherte. Hier bleibt das frühestmöglich Rentenalter konstant bei 63 Jahren, allerdings mit Abschlägen.

Für alle, die nach 1948 und vor 1964 geboren wurden, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Für ab 1964 Geborene liegt sie bei 67 Jahren. Dennoch können Versicherte auch hier mit 63 vorzeitig in Rente gehen. Dabei muss jedoch mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent auf die monatliche Bruttorente gerechnet werden. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen – und das dauerhaft bei jeder Rentenzahlung. Durch die stufenweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 hängt die Höhe des Abschlags für die Rente mit 63 vom Geburtsjahr ab.

Voraussetzung

Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Zeiten zählen beispielsweise: Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege. Eine Übersicht zu allen anrechenbaren Zeiten gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Tabelle: Abschlag bei Rentenbeginn mit 63
Geburtsjahr Regulärer Rentenbeginn Abschlag bei Rente mit 63 Jahren
1956 65 Jahre + 10 Monate 10,2%
1957 65 Jahre + 11 Monate 10,5%
1958 66 Jahre 10,8%
1959 66 Jahre + 2 Monate 11,4%
1960 66 Jahre + 4 Monate 12,0%
1961 66 Jahre + 6 Monate 12,6%
1962 66 Jahre + 8 Monate 13,2%
1963 66 Jahre + 10 Monate 13,8%
Ab 1964 67 14,4%

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Die richtige Altersrente für Sie (Stand 01.07.2022 / Auflage 17)

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Privat für den frühen Ruhestand vorsorgen

Der Ruhestand und besonders die Frührente sollten gut geplant werden, um finanziell abgesichert zu sein. Damit der Traum von der aktiven Rente mit Reisen, Aktivitäten und gemeinsamer Zeit mit der Familie auch realisiert werden kann, muss meist privat vorgesorgt werden. Denn die gesetzliche Altersvorsorge reicht oft nichts aus – selbst wenn man die Rente aufstockt. Eine private Rentenversicherung ergänzt die gesetzliche Rente, damit nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichtet werden muss.

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