Siegel Finanztest sehr gut von Stiftung Warentest

Golden BU – Passgenau, Ausgezeichnet, ein Klassiker

Berufsunfähigkeitsversicherung „Golden BU“

  • Verlässlicher Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit
  • Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit

  • Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten

Vorteile unserer Golden BU

Was zeichnet uns aus?

Laut Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung (2014) wird jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland aufgrund gesundheitlicher Probleme berufsunfähig - egal ob Zimmermann, Bankkaufmann oder Ingenieur.

Unsere Golden BU schützt Ihre Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsrente, die im Fall der Fälle monatlich ausgezahlt wird und Ihren Lebensstandard sichert.

Die LV 1871 zeichnet sich durch eine flexible und sinnvolle Risikoprüfung aus. Eine Vorerkrankung muss noch lange keine Ablehnung bedeuten. Außerdem helfen wir bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit beim Weg zurück ins Berufsleben. Finanzielle Unterstützung bei Umschulungsmaßnahmen oder bei ärztlich verordneten stationären Reha-Maßnahmen gehören bei uns zum Standard.

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Golden BU - Leistungen

Sie erhalten von uns eine monatliche Rente und werden von der Beitragszahlungspflicht befreit, wenn Sie berufsunfähig sind. Als berufsunfähig gelten Sie dann, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich sechs Monate nicht ausüben können oder diesen bereits sechs Monate nicht ausüben konnten.

Sollten Sie vor Vertragsende zehn Jahre lang dauerhaft pflegebedürftig werden, zahlen wir Ihre vereinbarte BU-Rente ein Leben lang weiter. Dafür muss lediglich eine Vertragsdauer bis mindestens Endalter 60 vereinbart sein. So erhalten Sie – ganz ohne Mehrbeitrag* – eine lebenslange Pflegerente.

* Diese Leistung ist bei Wahl der Golden BU mit Pflegepaket nicht enthalten.

Im Leistungsfall sind wir nicht nur finanziell für Sie da. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und bieten Hilfestellung bei:

  • der Beschreibung der bisherigen Berufstätigkeit;
  • Nachweisen der gesundheitlichen Beeinträchtigung, wenn unklar ist, durch wen die erforderlichen medizinischen Auskünfte zu erteilen sind;
  • Berufsfindungsmaßnahmen, zum Beispiel durch die Benennung der jeweils zuständigen Stellen;
  • Fragen zu einer betrieblichen Umorganisation, soweit Sie selbstständig sind.

Erkranken Sie an einer schweren Krankheit, muss lediglich ein vereinfachter Nachweis in Form eines Facharztberichtes eingereicht werden, um die schnelle Leistung zu erhalten. Diese zahlen wir in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für bis zu 18 Monate. Die Leistung endet nicht, wenn sich die Gesundheit des Kunden vor Ablauf der 18 Monate verbessern sollte.

Ob wir eine schnelle Leistung bei schwerer Krankheit erbringen, entscheiden wir nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Dies gilt für folgende schwere Krankheiten:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Querschnittslähmung
  • Sprach-/Seh-/Hör-Verlust

Möglichst schnell wieder in den Beruf finden: Dafür stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine finanzielle Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten erhalten Sie, wenn Sie zum Beispiel nach einer Umschulung eine neue berufliche Tätigkeit aufnehmen.

Unterstützung für eine bessere Genesung: Bei ärztlich verordneten Rehabilitationsmaßnahmen beteiligt sich die LV 1871 an Ihren Kosten. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist, zahlen wir bis zu dreimal jeweils 550 Euro.

Berufsunfähigkeit trifft Selbstständige besonders stark. Sie möchte die LV 1871 auf besondere Weise finanziell unterstützen: mit einer einmaligen Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten.

Nicht immer ist man gleich berufsunfähig, wenn man länger erkrankt. Eine finanzielle Notlage kann sich dennoch ergeben. Mit der Option „Gelber Schein“ (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt) können Sie sich für diesen Fall absichern. Die LV 1871 zahlt dann die Berufsunfähigkeitsrente, auch wenn bei Krankheit keine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von voraussichtlich sechs Monaten leisten wir rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für bis zu 24 Monate die vereinbarte Rente. Ein Anspruch auf AU-Rente besteht auch bereits dann, wenn die versicherte Person seit sechs Wochen arbeitsunfähig ist und ein Facharzt prognostiziert, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.

Von den Beiträgen ist man immer nach sechswöchiger ununterbrochener Krankschreibung befreit. Die Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit kann bis zu 24 Monate betragen. Wenn spätestens drei Monate vor Ablauf der AU-Leistungsdauer ein Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit gestellt wird, verlängert sich die maximale Leistungsdauer bis zur Entscheidung über unsere BU-Leistungspflicht, maximal jedoch auf insgesamt 36 Monate.

In jedem Fall eine gute Option: Mit dem Eintritt ins Rentenalter endet in der Regel die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Bei uns können sich Kunden und deren Angehörige auch darüber hinaus absichern – und zwar lebenslang.

Sie können die Golden BU Start um eine Pflegeversicherung erweitern. Diese beinhaltet das Pflegepaket, das aus folgenden Komponenten besteht:

Pflegebasisschutz: Zusätzlich zur BU-Rente leisten wir die vereinbarte Pflegerente – ein Leben lang.

Pflege-Plus-Option: Sie können eine eigenständige Anschluss-Pflegerentenversicherung abschließen. Das ist frühestens zehn Jahre nach Versicherungsbeginn und ohne erneute Risikoprüfung möglich. Versicherbar sind bis zu 2.000 Euro Monatsrente, maximal die bisher versicherte Pflegerente im Rahmen des Pflegebasisschutzes.

Pflegebeitragsbefreiung: Im Fall der Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung der Pflegeversicherung bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.

Golden BU - Gestaltungsmöglichkeiten

Ändert sich die Lebenssituation, wollen Sie vielleicht auch die Höhe des Schutzes anpassen - etwa bei einer Gehaltserhöhung. Mit der Nachversicherungsgarantie können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz an Ihre persönlichen Lebensumstände anpassen. Aber auch ohne besonderen Anlass können Sie Ihre vereinbarte Rente erhöhen. Das ist bei der LV 1871 in allen Fällen ohne erneute Risikoprüfung möglich.

Sie haben das ganze Leben noch vor sich? Schülern, Studenten und Auszubildenden räumen wir mit der Zukunftsgarantie noch mehr Flexibilität ein, um auf alles, was noch kommt, optimal vorbereitet zu sein. Dabei erfolgt keine erneute Risikoprüfung.

Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für die Nachversicherung
Studenten und Auszubildende können ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie bei erstmaligem Beginn einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums sowie bei Berufseintritt* überprüfen lassen.

Schüler haben zusätzlich die Möglichkeit, die Überprüfung der Berufseinstufung und Festlegung der Obergrenze für die Nachversicherung bei einem Schulwechsel oder bei einer Versetzung in die gymnasiale Oberstufe in Anspruch zu nehmen. Eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen haben sie dabei nicht zu befürchten.

Erhöhung der BU-Rente in der Zeit vor dem Berufseintritt

Junge Leute können ihre BU-Rente zu verschiedenen Anlässen um maximal 50% erhöhen. Beispielsweise bei einem Wechsel der Schulform, einer Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, dem Eintritt in die Volljährigkeit, dem erstmaligen Beginn eines Hochschulstudiums und dem Berufseintritt*.

Erhöhung der BU-Rente anlässlich des Berufseintritts

Zum Berufseintritt* – also nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums – kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente sogar um 150% erhöht werden. Auf diese Weise kann die BU-Rente optimal an das Einkommen angepasst werden. Voraussetzung ist, dass der dann ausgeübte Beruf eine solche Ausbildung oder ein solches Studium typischerweise voraussetzt.

Einschluss/Erhöhung der Beitragsdynamik
Schüler, Studenten oder Auszubildende können zusätzlich eine Beitragsdynamik einschließen oder eine bestehende Dynamik erhöhen. Das ist zwölf Monate nach Berufseintritt* möglich.,

Nachträglicher Einschluss eines AU-Bausteins

Junge Kunden haben zudem die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten nach Berufseintritt* eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen. Dabei erfolgt keine erneute Risikoprüfung.

Nachträglicher Einschluss des Pflegepakets

Zudem haben junge Leute die Möglichkeit innerhalb von zwölf Monaten nach Berufseintritt* das Pflegepaket zum bestehenden Vertrag hinzuzunehmen – ohne erneute Risikoprüfung.

Überprüfung bestehender Ausschlussklauseln

Sofern der Vertrag mit einer der folgenden medizinischen Ausschlussklauseln

  • Gelenke
  • Fußdeformitäten
  • Sehnen
  • Wirbelsäule
  • Frakturen ohne Gelenkbeteiligung
  • Allergien
  • Sehstörungen unter 8 Dioptrien

zustande gekommen ist, kann der Kunde die Klausel innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berufseintritt überprüfen lassen.

*Erstmalige Aufnahme einer unbefristeten oder mindestens auf sechs Monate befristeten Erwerbstätigkeit (angestellt oder selbstständig) der versicherten Person).

Wir begleiten Kunden auf ihrem Weg nach oben: Eine Gehaltserhöhung ist für Angestellte immer ein Grund zur Freude. Selbstständige freuen sich über eine Gewinnsteigerung. Beide Anlässe sind ein Grund den BU-Schutz anzupassen. Ist die Obergrenze* für die Nachversicherung schon ausgeschöpft? Kein Problem: Die Golden BU geht den Weg nach oben mit. Denn die Karrieregarantie erlaubt es dem Kunden seinen BU-Schutz weiter zu erhöhen – selbst dann, wenn die Obergrenze für die Nachversicherung eigentlich erreicht ist.  Angestellte haben bei Gehaltserhöhungen von mehr als fünf Prozent die Möglichkeit, ihren BU-Schutz bis zu dem Prozentsatz zu erhöhen, um den auch ihr Gehalt gestiegen ist. Selbstständige können ihre BU-Rente mit der Karrieregarantie um bis zu zehn Prozent erhöhen. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens sechs Jahren hauptberuflich selbstständig tätig sind und eine stabile Gewinnsteigerung erzielt haben. Eine stabile Gewinnsteigerung liegt vor, wenn der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Geschäftsjahre um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davorliegenden Geschäftsjahre gestiegen ist. Im Rahmen der Karrieregarantie findet keine erneute Risikoprüfung statt und Erhöhungen sind bis zur doppelten Obergrenze der Nachversicherung möglich.

*Die Obergrenze für die BU-Rente, bis zu der eine Erhöhung der BU-Rente über die Nachversicherung möglich ist, wird für jeden Kunden individuell ermittelt.

Sie haben die Möglichkeit, die Beitragsfreistellung von vornherein für einen selbst festgelegten Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu befristen. Nach Ablauf dieser Frist setzt die Beitragszahlung automatisch wieder ein, ohne dass Sie aktiv werden müssen. Außerdem können Sie auch ohne Angabe von Gründen eine Stundung von bis zu 24 Monaten verlangen – und das bei vollem Versicherungsschutz sowie flexiblen Rückzahlungsbedingungen.

Unsere Verlängerungsgarantie kann nun von allen Kunden in Anspruch genommen werden, die unsere Golden BU mindestens bis zum Endalter 60 abgeschlossen haben. Innerhalb von zwölf Monaten nach einer Erhöhung der Regelaltersgrenze können dann die Versicherungs- und Leistungsdauer um die Anzahl Jahre angepasst werden, um die sich die Regelaltersgrenze verschiebt – und das ohne erneute Risikoprüfung.

Vereinbaren Sie zu Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik, steigt der jährliche Beitrag um den vereinbarten Prozentsatz zwischen drei und fünf Prozent. Sie können entscheiden, ob Ihr Beitrag im Verhältnis zum Anfangsbeitrag, zum Vorjahresbeitrag, zur Anfangssumme oder zur Vorjahressumme steigt. Alternativ können Sie sich auch für einen Anstieg des Beitrags in Relation zur Rentenversicherung entscheiden. In diesem Fall erhöht sich der Beitrag jährlich um den gleichen Prozentsatz wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, mindestens jedoch um fünf Prozent des Anfangsbeitrags.

Handwerkern, industriellen Fachkräften sowie Meistern und Technikern bietet die LV 1871 mit der Meister- und Technikergarantie noch mehr Flexibilität zur Gestaltung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Besondere Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten: Handwerker und industrielle Fachkräfte können ihre Versicherungsbeiträge für die Dauer einer Weiterqualifikation zum Techniker oder Meister für maximal 48 Monate stunden.
  • Spezielle Nachversicherungsmöglichkeit: Neben der Nachversicherungsgarantie, die wir allen Angestellten einräumen, haben Handwerker und industrielle Fachkräfte bei der LV 1871 darüberhinausgehende Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer BU-Rente. So können sie ihre BU-Rente nach Abschluss der Weiterqualifikation zum Meister/Techniker oder technischen Fach-/Betriebswirt, bei Aufnahme einer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit sowie bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Meister und Techniker profitieren zudem von einer besonderen Erhöhungsmöglichkeit nach Abschluss einer akademischen Weiterqualifikation zum Bachelor und bei Übertragung einer leitenden Funktion als angestellter Meister oder Techniker.
  • Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für die Nachversicherung: Handwerker und industrielle Fachkräfte können ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherung bei der LV 1871 innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss einer anerkannten Weiterqualifikation zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Techniker überprüfen lassen. Meister und Techniker können von der Überprüfungsmöglichkeit auch bei Erhöhung des durchschnittlichen Anteils an Bürotätigkeit und aufsichtsführender Tätigkeit und/oder Erhöhung der Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbeiter Gebrauch machen.

Schließt man die BU bereits in jungen Jahren ab, dann schenkt man dem Thema Pflege meist keine große Aufmerksamkeit. Kunden der LV 1871 können sich deshalb auch noch nach Vertragsschluss für das Pflegepaket entscheiden. Mit der Pflegegarantie kann das Pflegepaket innerhalb von zwölf Monaten nach Vollendung des 40. Lebensjahres in den bestehenden Vertrag eingeschlossen werden (ohne erneute Risikoprüfung).

Golden BU - weitere Produktvorteile

Sollten Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten Sie mit der Golden BU der LV 1871 finanzielle Sicherheit. Wir verpflichten Sie nicht, eine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen als die bisherige.

Liegt die wöchentliche Arbeitszeit arbeitsvertraglich oder auf selbstständiger Basis unter 30 Stunden, berücksichtigen wir in der Leistungsprüfung mit der Teilzeitklausel bei der Feststellung des beruflichen Tätigkeitsbildes zur Ermittlung des BU-Grades neben der Erwerbstätigkeit auch folgende Tätigkeiten, falls diese ausgeübt werden:

  • die Tätigkeit als Hausfrau / Hausmann
  • die Tätigkeit im Rahmen der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen, die im gleichen Haushalt leben

Vielleicht haben Sie Ihre BU-Versicherung schon während des Studiums abgeschlossen und üben später einen risikoreicheren Beruf aus als gedacht. Oder Sie wechseln im Lauf des Berufslebens vom Schreibtisch auf die Bohrinsel. Bei der LV 1871 ist das alles kein Problem: Es gibt keine nachträgliche Beitragserhöhung. Trotzdem bieten wir Ihnen die volle Leistung.

Bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren können Sie von unserer vereinfachten Risikoprüfung profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit nur wenigen Risikofragen möglich, die direkt online beantwortet werden können. Dies gilt für eine Vielzahl von Berufen aus dem kaufmännischen Bereich, aber auch für Akademiker und Gymnasialschüler.

Eine frühzeitige Absicherung ist meist empfehlenswert. Mit der Golden BU haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind bereits ab sechs Jahren absichern. Ihr Vorteil: Sie steigen günstig ein und Ihr Kind profitiert sein Berufsleben lang weiterhin von niedrigen Beiträgen und einer günstigen Berufseinstufung.

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