Was sind Strafzinsen?
Die Entwicklung der Zinsen kennt seit langem nur eine Richtung: nach unten. Noch vor wenigen Jahren hätte sich kaum jemand vorstellen können, dass die Zinsen für Ersparnisse derart gering beziehungsweise sogar negativ ausfallen können.
Strafzinsen sind das Gegenteil von Guthabenzinsen. Bis vor kurzem galt der einfache Zusammenhang: Verleiht man Geld, bekommt man dafür Zinsen, und leiht man sich Geld, muss man dafür Zinsen bezahlen. Das ureigene Bankgeschäft funktioniert seit Jahrhunderten nach genau diesem Muster. Geschäftsbanken nehmen Einlagen entgegen, verzinsen sie und reichen diese in Form von Krediten aus, für die wiederum Zinsen vereinnahmt werden.
In der Niedrigzinswelt hat sich jedoch die Vergütung bezüglich der Einlagenseite dramatisch verändert. Nehmen heute Geschäftsbanken Einlagen entgegen, vergüten sie dafür kaum mehr bzw. keine Zinsen. Zunehmend verlangen sie sogar Zinsen für die Lagerung von Kundengeldern. Dafür werden Begriffe wie Strafzins, Negativzins, Verwahrentgelt oder Guthabengebühr verwendet.
Negativzins trifft direkt oder indirekt inzwischen fast alle Sparer. Man kann es nennen wie man will, Sparer – inzwischen auch viele Kleinsparer – werden für ihr Kontoguthaben mit Kosten belastet. Neben einer möglichen direkten Kostenbelastung entstehen indirekte Kostenbelastungen zunehmend auch durch neue Gebührenmodelle für die Kontoführung oder zum Beispiel durch Gebühren für Bargeldabhebungen an Geldautomaten.
Warum gibt es Strafzinsen für Erspartes?
Die Europäische Zentralbank, EZB, und zahlreiche Geschäftsbanken bilden in Europa die zwei Stufen des Bankensystems. In diesem Rahmen setzt die EZB ihre übergreifenden Ziele mit Hilfe von Maßnahmen der Geldpolitik durch. Vor allem den Erhalt des Euro hat die EZB in und nach der Finanzkrise im Jahr 2008 als wesentliches Ziel definiert.
Ein Bereich ihrer Geldpolitik ist die Zinspolitik. Mit deren Hilfe möchte die EZB die Wirtschaft der Eurozone – und damit den Euro – stärken. Nach den Vorstellungen der EZB sollen Geschäftsbanken verstärkt günstige Kredite an Unternehmen ausreichen und durch damit verringerte Kapitalkosten deren Investitionsbereitschaft erhöhen. Höhere Investitionen sollen im Ergebnis zu höherem Wirtschaftswachstum führen.
Wenn Geschäftsbanken ihre Kundeneinlagen stattdessen bei der EZB lagern, dann ist das dem Ziel der verstärkten Kreditausreichung nicht dienlich. Am 11. Juni 2014 beschloss die EZB deswegen erstmals negative Zinsen für Geldeinlagen der Geschäftsbanken. Einige Zeit war lediglich das Verhältnis von Zentralbank und Geschäftsbanken von diesen Strafzinsen betroffen. Dann wurden erste Firmenguthaben durch Geschäftsbanken ebenfalls mit Strafzinsen belegt. Und seit geraumer Zeit gibt es Strafzinsen auf Geldeinlagen bei einigen Geschäftsbanken auch für Privatkunden.
Zudem wurde der Strafzins inzwischen mehrmals verschärft. Aktuell ist ein Niveau von -0,5% erreicht. Immer mehr Geschäftsbanken reichen Strafzins in genau dieser Höhe an ihre Kunden durch.
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Wie lassen sich Strafzinsen am besten vermeiden?
Die Frage nach der Vermeidung von Strafzinsen stellen sich in erster Linie alle Banken. Geschäftsbanken führen ein Konto bei der EZB, auf welches sie – gegen Stellung von Sicherheiten – Zentralbankgeld gebucht bekommen können. Das so entstandene Kontoguthaben dient der Kreditausreichung an private und unternehmerische Geschäftsbankkunden. Für die Lagerung von nicht ausgereichtem Kreditvolumen bleiben Geschäftsbanken lediglich drei Möglichkeiten:
- Verleihen dieses Geldbetrags an andere Geschäftsbanken,
- Verwahrung in Form von Bargeld,
- Belassen auf dem Zentralbankkonto.
Benötigen andere Geschäftsbanken keine weiteren Geldbeträge und ist die Bargeldhaltung auf Grund von sogenannten „Tresorkosten“ zu hoch, bleibt nur die Lagerung bei der Zentralbank.
Und auch Privatkunden stellen oftmals sehr ähnliche Überlegungen an. Das Verleihen von Kontoguthaben an Banken bringt keine Zinsen und Kreditvergabe an Freunde und Bekannte erscheint vielen als zu riskant.
Kontoguthaben abzuheben und in Form von Bargeld zu verwahren sollte gut durchdacht sein und die Kosten dafür genau kalkuliert. Sowohl ein Bankschließfach als auch ein Tresor kosten Geld. Und das Aufbewahren von Bargeld „unter der Matratze“ ist fahrlässig! Bedenken sollte man beim Abheben von Kontoguthaben, also bei der Umwandlung von Buchgeld in Bargeld, dass für eine Wiedereinzahlung auf ein Girokonto – also die Umwandlung von Bargeld in Buchgeld – eventuell zukünftig Kosten entstehen könnten.
Damit bleibt als letzte Möglichkeit die Verwahrung von Guthaben auf Bankkonten. Bei kurzfristigen Bankeinlagen lassen sich Strafzinsen wohl auch zukünftig kaum vermeiden. Mit dem Begriff Strafzins verbindet man natürlich negative Assoziationen. Bevor man deswegen jedoch emotional handelt, lohnt es sich, Fakten zu beleuchten. Für 10.000 Euro Guthaben bedeuten -0,5% Strafzins eine Belastung in Höhe von 50 Euro pro Jahr. Pro Monat sind das etwas mehr als 4 Euro. Das ist unangenehm, eine panikartige Reaktion sollte es jedoch nicht hervorrufen.
Strafzins: Chance auf eine gesunde Vermögensstruktur
Rationaler als das Abheben größerer Geldbeträge sind Überlegungen in Richtung einer gezielten Vermögensstreuung. Ein Teil des Guthabens verbleibt auf dem Giro-, Tagesgeldkonto oder Sparbuch. Ein (kleiner) Teil kann als Bargeld verwahrt werden. Ein weiterer Teil des Guthabens kann in andere Anlageklassen investiert werden. Beispielsweise können hierzu Sachwerte wie Aktienfonds herangezogen werden, über die zum einen langfristig attraktive Gewinne möglich sind, und die andererseits Strafzinsen vermeiden. Man muss jedoch beachten, dass Anlagen in Aktien- und Aktienfonds immer auch das Risiko eines Totalverlusts bergen können.
Von besonderer Bedeutung bei diesem Vorgehen ist die Gewichtung der einzelnen Anlageklassen im Anlageportfolio, die auf Basis der individuellen Risiko-Rendite-Neigung und des möglichen Anlagehorizontes sorgfältig entschieden werden muss. Welchen Anteil seines Guthabens möchte man auf Bankkonten belassen, weil man es kurz- oder mittelfristig benötigt? Welcher Teil steht langfristig zur Verfügung, um beispielsweise in schwankende Sachwerte, wie Aktienfonds investiert zu werden?
Ein altes Geldanleger Sprichwort besagt: „Wenn der Wind weht, dann bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.“ Nutzen Sie den rauen Gegenwind des Strafzinses doch am besten zum Bau von Windmühlen und denken Sie über eine für Sie passende Vermögensstruktur nach.
Autor & Experte im Bereich Wertpapiere
Dr. Klaus Mühlbauer
Dr. Klaus Mühlbauer ist seit 35 Jahren ein sehr renommierter Wertpapierexperte. In seinen Seminaren und Texten legt er besonderen Wert auf die einfache und kompakte Darstellung komplexer Finanzmarkt-Themen.