Berufsunfähigkeitsversicherung
Schulunfähigkeitsversicherung
Erklärung Schulunfähigkeitsversicherung
Was ist eigentlich eine Schulunfähigkeitsversicherung (SU)? Eine SU-Versicherung springt ein, wenn Kinder krankheitsbedingt oder auf Grund eines Unfalls die Schule über einen längeren Zeitraum hinweg nicht besuchen können oder ihre Ausbildung abbrechen müssen. Können Schüler krankheitsbedingt für längere Zeit nicht am Schulunterricht teilnehmen, zahlt die Versicherung die zuvor vereinbarte Rente aus. Mit Hilfe dieser zusätzlichen finanziellen Mittel kann beispielsweise ein Privatlehrer angestellt werden oder Eltern können einen etwaigen Verdienstausfall auf Grund des gestiegenen Betreuungsaufwands ausgleichen.
Wann sind Kinder schulunfähig?
Kinder gelten in der Regel als schulunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate am Stück und zu mindestens 50 Prozent nicht mehr am regulären Schulunterricht teilnehmen können. In den meisten Fällen betrachten Versicherungen bei der Feststellung der Schulunfähigkeit den zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung besuchten Unterricht. Hierbei wird nicht nur die reine Unterrichtsteilnahme miteinbezogen, sondern auch Themen wie Hausaufgaben, der Schulweg oder die Ausstattung des Schulgebäudes.
Ist eine Schulunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Eine Schulunfähigkeitsversicherung bietet keinen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz, da sie mit dem Schulabschluss endet bzw. meist nur noch sehr geringe Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit möglich sind. Allerdings bieten einige Versicherungen die Option auf einen Wechsel oder eine Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an, damit Kinder auch über die Schulzeit hinaus im Erwerbsleben abgesichert sind. Auf diese Weise kann man sich bereits in jungen Jahren günstige Beiträge sichern und die Gesundheitsprüfung absolvieren. Denn je niedriger das Eintrittsalter desto geringer sind meist auch die Kosten für die Schulunfähigkeitsversicherung und ggf. nachfolgende BU. Zum Zeitpunkt des Abschlusses liegen in den wenigsten Fällen Vorerkrankungen oder Risikohobbys vor, welche zu Risikozuschlägen oder Leistungssauschlüssen führen könnten. Je älter die Kinder werden, desto höher ist das Risiko, dass Vorerkrankungen oder Unfälle eine normale Absicherung unmöglich machen oder mit hohen Kosten verbunden ist.
Jedoch erfolgt die Umwandlung in eine vollwertige BU-Versicherung nicht automatisch. Hierfür müssen Fristen beachtet, Anträge gestellt und teilweise auch Voraussetzungen erfüllt werden. Insbesondere muss der Versicherungsvertrag eine spezielle Option für den Wechsel in die BU beinhalten. Beim Wechsel ist zwar meist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, allerdings wird teilweise nach dem aktuellen Beruf gefragt oder die Beiträge werden nicht basierend auf dem Alter zum Abschluss der SU, sondern basierend auf dem Alter zum Wechselzeitpunkt berechnet. Wenn es sich dabei beispielsweise um eine handwerkliche oder körperlich herausfordernde Tätigkeit handelt, können die Beiträge für die nachfolgende Berufsunfähigkeitsversicherung schnell in die Höhe schießen. Hinzu kommt, dass Eltern beim heutigen Abschluss einer SU die Konditionen, die für die künftige BU-Versicherung, wenn die Umwandlungs- bzw. Wechseloption gezogen wird, nicht bekannt sind.
Vollwertiger Schutz bereits ab sechs Jahren mit der BU für Schüler der LV 1871
Die Umwandlung einer SU-Versicherung in eine BU bringt einige Stolpersteine mit sich. Deshalb ist es empfehlenswert direkt mit einer vollwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu starten. So können Sie sicherstellen, dass sie keine Fristen verpassen oder die Konditionen der BU nicht zu ihren Vorstellungen und den Lebensumständen ihres Kindes passen.
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler der LV 1871 können Kinder bereits ab sechs Jahren abgesichert werden. Hier können Sie sich schon frühzeitig günstige Konditionen sichern. Zudem werden Schüler auch später im Berufsleben nie schlechter eingestuft als die Schulform in welcher sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befanden.
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