Zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit?
Versorgungswerk kurz erklärt
Verschiedene freie Berufsgruppen sind in sogenannten Versorgungswerken organisiert. Für sie gilt meist eine Versicherungspflicht im zuständigen Versorgungswerk. Welche Risiken sichert das Versorgungswerk ab? Wie sieht es im Falle einer Berufsunfähigkeit aus: Wird die Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk gezahlt?
Versorgungswerke sind berufsständische Versorgungseinrichtungen, die die Mitglieder der jeweiligen Berufskammern absichern. Zu den kammerfähigen Berufen zählen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sowie Architekten, Apotheker, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure und psychologische Psychotherapeuten.
Wer frei in einem der genannten Berufe arbeitet, muss beginnend mit dem Eintritt in die Kammer Beiträge an das zuständige Versorgungswerk leisten. Als Angestellter in einem kammerfähigen Beruf kann man sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, um nicht doppelt Beiträge zu leisten.
Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk
Zu den Leistungen eines Versorgungswerks gehören in der Regel neben der Altersrente auch Sterbegeld, eine Hinterbliebenenrente sowie eine Berufsunfähigkeitsrente. Anders als andere Berufstätige erhalten die Mitglieder eines Versorgungswerks also eine BU-Rente ausbezahlt, wenn sie ihrem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können. Allerdings können sich die Leistungen abhängig vom jeweiligen Versorgungswerk unterscheiden und sollten immer individuell geprüft werden.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist durch die Beiträge an das zuständige Versorgungswerk also direkt mitversichert – und das ohne Gesundheitsprüfung. Es gibt allerdings gravierende Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeitsrente eines Versorgungswerks und den Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unterschiede Versorgungswerk und private BU
Eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk gibt es nur bei vollständiger, also hundertprozentiger Berufsunfähigkeit. Für Ärzte ist dies an die Rückgabe ihrer Approbation geknüpft, Rechtsanwälte verlieren ihre Zulassung. Darüber hinaus kann das Versorgungswerk prüfen, ob Berufsunfähige eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben können, etwa bei einem Verband oder als Gutachter. Eine solche „abstrakte Verweisung“ gibt es bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im Regelfall nicht. Auch die Definition der Berufsunfähigkeit und damit die Voraussetzungen, wann das Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt, sollten im Einzelfall geprüft werden. Verschiedene Versorgungswerke definieren die Berufsunfähigkeit zum Teil anhand unterschiedlicher Voraussetzungen.
Zudem leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schon bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Betroffene können also sogar einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen, die nicht der früheren sozialen Stellung entspricht. Dies hat keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers und die Einkünfte werden auch nicht auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet. Der Leistungsanspruch auf die BU-Rente endet erst, wenn eine Tätigkeit ausgeführt wird, die der sozialen Stellung vor der Berufsunfähigkeit entspricht (konkrete Verweisung). . Und auch bei der Höhe der BU-Rente gibt es deutliche Unterschiede. Während das Versorgungswerk im Schnitt monatlich 2.500 Euro absichert, ist die Absicherungshöhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente frei wählbar. Gut zu wissen: Bei Versorgungswerken ist die Höhe der BU-Rente in der Regel an das Eintrittsalter der Versicherten geknüpft.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass lediglich ein geringer Prozentsatz der Versorgungswerksmitglieder die Bedingungen erfüllt, um eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk zu erhalten. Nur etwa 0,4 Prozent bis 0,8 Prozent der Beitragszahlenden sind leistungsberechtigt. Zudem gibt es keinen sicheren Inflationsausgleich, sodass bezweifelt werden kann, dass die BU-Rente vom Versorgungswerk ausreichend ist, um den aktuellen Lebensstandard zu halten. Bei der privaten BU-Versicherung gibt es mehrere Möglichkeiten zum Inflationsausgleich.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Aus diesen Gründen kann es auch für die Angehörigen der Kammerberufe sinnvoll sein, eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung wie die „Golden BU“ der LV 1871 abzuschließen. Denn hier besteht oftmals früher Versicherungsschutz, da die BU-Rente bereits ausgezahlt wird, wenn die bisherige Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann.