Berufsunfähigkeitsversicherung im Pflegefall
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei Pflegebedürftigkeit?
Unfälle oder Krankheiten können nicht nur zur Berufsunfähigkeit führen, sondern auch eine Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen. Beides sind existentielle Risiken, die auch schon in jungen Jahren eintreten können. In der Regel kann im Pflegefall auch der Job nicht weiter ausgeübt werden. Deshalb leisten die meisten BU-Versicherungen nicht nur bei Berufsunfähigkeit, sondern auch bei Pflegebedürftigkeit. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Pflegefall also auch die monatlich vereinbarte BU-Rente ausgezahlt.
Voraussetzungen für die BU-Rente im Pflegefall
Wenn Sie auf Grund einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos sind, dass Sie die Hilfe einer anderen Person benötigen, dann liegt abhängig vom Umfang der Unterstützung Pflegebedürftigkeit vor. Den Umfang der benötigten Unterstützung bestimmen Versicherungen beispielsweise mit Hilfe der Pflegegrade oder der Activities of Daily Living ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens). Für die BU-Versicherung gelten Sie also als pflegebedürftig, wenn zum Beispiel eine gewisse Anzahl von Einschränkungen bei den ADL vorliegt.
Bei der Golden BU der LV 1871 liegt Pflegebedürftigkeit beispielsweise unter anderem dann vor, wenn bei mindestens drei der nachfolgend aufgezählten Activities of Daily Living täglich für mindestens sechs Monate am Stück Unterstützung benötigt wird:
- Fortbewegen im Zimmer
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
- Waschen, Kämmen oder Rasieren
- Verrichten der Notdurft
Sind die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt, können Versicherte die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente beantragen. In besonderen Fällen leistet die Versicherung im Pflegefall auch unabhängig von der Bewertung anhand der ADL. Beispielsweise bei einer seelischen Erkrankung, bei der die Versicherten sich oder andere gefährden und tägliche Aufsicht nötig ist.
Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit
In bestimmten Fällen sorgt die Versicherung außerdem für eine lebenslange finanzielle Absicherung über das Rentenalter hinaus. Dabei wird die Berufsunfähigkeitsrente für den Rest des Lebens weiterausbezahlt – ohne zusätzliche Kosten. Bei der Golden BU der LV 1871 ist dies der Fall, wenn Sie in den letzten zehn Jahren vor Vertragsende ununterbrochen pflegebedürftig waren*. Die Versicherungsdauer muss hierfür bis zu einem Endalter von mindestens 60 Jahren vereinbart sein.
*Diese Leistung ist bei Wahl der Golden BU mit Pflegepaket nicht enthalten.
Zusatzoption: BU-Versicherung mit Pflegepaket
Mit steigender Lebenserwartung wird das Thema Pflegevorsorge immer wichtiger. Hierbei sollte beachtet werden, dass die BU im Pflegefall zwar die vereinbarte Unterstützung leistet, aber zusätzliche Kosten, die durch die Pflege entstehen, nicht abgedeckt sind. Im Pflegefall leistet außerdem die gesetzliche Pflegeversicherung, wobei diese nur einen Teil der Kosten trägt. Der Rest muss privat gestemmt werden. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, kann zusätzlich eine private Pflegeversicherung helfen. Alternativ kann die Berufsunfähigkeitsversicherung auch um eine Pflegeoption ergänzt werden.
LV 1871 bietet Pflegepaket und Pflegegarantie für lebenslange Pflegevorsorge
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 kann durch einen geringen Mehrbeitrag mit einem Pflegepaket kombiniert werden. Das Pflegepaket umfasst folgende Komponenten:
- Pflegebasisschutz: Bei einer Pflegebedürftigkeit wird zusätzlich zur BU-Rente eine vereinbarte Pflegerente ausgezahlt – ein Leben lang.
- Pflegebeitragsbefreiung: Im Falle einer Berufsunfähigkeit werden die Beiträge zur Pflegeversicherung bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer übernommen.
- Pflege-Plus-Option: Eine eigenständige Anschluss-Pflegerentenversicherung kann ohne erneute Risikoprüfung abgeschlossen werden.
Wer sich in jungen Jahren bei Vertragsschluss der BU-Versicherung noch nicht sicher ist, ob das Pflegepaket die richtige Wahl ist, kann bei der LV 1871 die Pflegegarantie wählen. Mit der Pflegegarantie können sich Versicherte auch noch später – innerhalb von zwölf Monaten nach Vollendung des 40. Lebensjahres – für das Pflegepaket entscheiden und müssen dafür keine erneute Risikoprüfung durchlaufen.