Basisrente Auszeichnung Handelsblatt

Flexibel und steueroptimiert

MeinPlan Basisrente (Rürup-Rente)

  • Attraktive Altersvorsorge

  • Steuervorteile während der Ansparphase

  • Flexibilität bei der Beitragszahlung

  • Kombination mit umfassendem Berufsunfähigkeitsschutz

Was ist eine Basisrente bzw. Rürup-Rente?

Definition und Erklärung

Das Konzept der Basisrente stammt von Ihrem Initiator, dem Ökonom Bert Rürup. Daher wird sie umgangssprachlich auch als Rürup-Rente bezeichnet . Doch was genau ist eine Basisrente konkret und welche Varianten gibt es?

Eingeführt wurde die Rürup-Rente im Jahr 2005 als Teil der privaten Altersvorsorge. Sie ist hauptsächlich als Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige gedacht, die keiner Pflichtversicherung angehören. Ihnen fehlte oft die Möglichkeit, die Förderung in anderen Vorsorgeformen in Anspruch zu nehmen, wie z.B. die Riester-Rente, die wegen der personenbezogenen Förderung besonders sinnvoll für Geringverdiener ist.

Daher ist die Basisrente häufig die sinnvollste Option für Selbstständige, um steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Aber auch geschäftsführende Gesellschafter sowie gutverdienende Angestellte und Beamte können beispielsweise von der Basisrente profitieren.

Es gibt im Rahmen der Rürup- bzw. Basisrente generell verschiedene Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung:

  • Basisrente ohne Hinterbliebenenschutz: Im Todesfall wird an die Hinterbliebenen keine Leistung gezahlt.

  • Basisrente mit Hinterbliebenenschutz: Durch Zusatzvereinbarungen können Hinterbliebene abgesichert werden.

  • Basisrente als Sofortrente: Wer bereits im rentennahen Alter ist, kann in manchen Vertragsmodellen statt fortlaufender Einzahlungen eine hohe Einmalzahlung leisten, aus der dann unmittelbar eine lebenslange Rente fließt.

  • Fondsgebundene Basisrente: Wer chancenorientiert vorsorgen möchte, für den ist eine fondsgebundene Lösung, wie die MeinPlan Basisrente der LV 1871, oft das Richtige.

Staatlich gefördert Vermögen aufbauen

Interessant wird die Rürup-Rente durch Steuervorteile in der Ansparphase, da ab Januar 2023 im Rahmen des Höchstbetrags für Altersvorsorgeaufwendungen 100% der eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden können (Quelle: Jahressteuergesetz 2022). Dadurch wird es möglich, die persönliche Steuerlast zu reduzieren.

Weniger Steuern auf Rente

Bis zum Jahr 2040 sind Ihre ausgezahlten Rentenleistungen zum Teil steuerbefreit. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. 2024 beträgt der steuerfreie Anteil zum Beispiel 17 Prozent, 2030 sind es noch 14 Prozent. Erst ab 2058 wird Ihre Rente komplett besteuert.

Die Basisrente wird als lebenslange Leibrente abgeschlossen. Auf diese Weise erhält die versicherte Person im Alter eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt. Die Auszahlung des angesparten Kapitals als einmalige Leistung ist hingegen nicht möglich.

Infografik zum steuerlichen Abzug der Beiträge zur Basisrente als Sonderausgabe im Jahr 2024

Wie funktioniert MeinPlan Basisrente?

MeinPlan Basisrente kombiniert flexible Vorsorge mit einer staatlichen Förderung. Sie lässt sich jederzeit an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen und bietet gleichzeitig attraktive Wachstumschancen. Während der gesamten Vertragslaufzeit können moderne Beitrags- sowie intelligente Sicherungsoptionen gewählt werden. Im Rentenalter besteht die Möglichkeit der eXtra-Rente beziehungsweise die Wahl der Pflege-Option. So ist zum Beispiel ein garantierter Rentenfaktor auf hohem Niveau und für das gesamte Guthaben möglich.

Das Fondsvermögen lässt sich flexibel und individuell absichern mit:

  • dem flexiblen Garantiekonzept

  • der Lock-In-Funktion

  • dem Anlauf- und Ablaufmanagement

Starke Gründe für MeinPlan Basisrente

  • steueroptimiert: Sowohl Ihre Beiträge als auch Ihre ausgezahlte Rente bieten Steuervorteile.
  • günstig: schon ab 25 Euro monatlich sparen
  • flexibel: Beitragsanpassungen kostenfrei möglich
  • nachhaltig: wahlweise „Strategie Nachhaltigkeit“ mit fünf FNG-zertifizierten Fonds für eine besonders umweltgerechte und sozial ausgewogene Geldanlage wählen
  • chancenreich: insgesamt eines von vier professionell verwalteten Fonds- und ETF-Portfolios wählen oder individuelles Portfolio aus rund 100 Fonds zusammenstellen
  • abgesichert: Mit der BU-Beitragsbefreiung werden Ihre Beiträge bei Berufsunfähigkeit weiterbezahlt

Die Meinung der Experten:

Möchten Sie kompetent beraten werden?

Wir helfen Ihnen gerne:

Christiane Ginkel Visitenkarte

Markus Pohlschröder
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb

Maximiliansplatz 5
80333 München

Christiane Ginkel Visitenkarte

Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb

Maximiliansplatz 5
80333 München

Christiane Ginkel Visitenkarte

Tobias Lanzinger
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb

Maximiliansplatz 5
80333 München

Infos zur Basisrente / Rürup-Rente im Allgemeinen

Der Staat fördert die Altersvorsorge bei Selbstständigen. Mit der Rürup-Rente profitieren Sie von einer attraktiven Vorsorgelösung. Besonders interessant wird diese Form der Altersvorsorge durch die damit verbundenen Steuervorteile.

Steuervorteile während der Ansparphase

Mit der Basisrente nutzen Sie eine jährlich steigende Steuerersparnis. Sie können Ihre Beiträge größtenteils steuerlich geltend machen. Der steuerfreie Anteil erhöht sich dann jedes Jahr um zwei Prozent. Damit setzen Sie Ihre Beiträge im Jahr 2025 vollständig von der Steuer ab.

Steuervorteile während des Rentenbezugs

Auch wenn Sie im verdienten Ruhestand sind, profitieren Sie mit der Basisrente von steuerlichen Vergünstigungen. Die Höhe der Versteuerung wird im ersten Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt Ihnen lebenslang erhalten. Bis zum Jahr 2040 sind Auszahlungen nur teilweise zu versteuern – abhängig davon, wann Sie in Rente gehen.

Die LV 1871 bietet Ihnen viel Freiheit bei der Beitragszahlung. Sie haben die Wahl zwischen festen monatlichen Sparbeiträgen und flexiblen Einmalbeiträgen. Damit erhöhen Sie Ihre Rente und schöpfen gleichzeitig die gewährten Steuervorteile optimal aus.

Ihre eingezahlten Beiträge sind in der Ansparphase Hartz-IV-sicher. Sie werden bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet. Bei einer Insolvenz bleibt Ihnen das im Rahmen der Basisrente angesparte Kapital garantiert.

Freiheit ist ein hohes Gut. Das gilt auch für den Zeitpunkt, zu dem Sie den Rentenbezug beginnen möchten. Bei der Basisrente haben Sie hier großen Spielraum. Sie entscheiden flexibel, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der Rentenbeginn ist individuell zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr wählbar.

Mit einer Basisrente haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angehörigen von Anfang an optimal abzusichern. Sollte Ihnen vor Rentenbeginn etwas zustoßen, können die eingezahlten Beiträge oder das Vertragsguthaben als Rente an Familie, Ehepartner und Lebenspartner ausbezahlt werden. Darüber hinaus können Sie sicherstellen, dass Ihr angespartes Kapital im Todesfall nach Rentenbeginn nicht verloren geht.

Sie wollen nicht nur in eine Altersvorsorge investieren, sondern auch für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) vorsorgen? Wir bieten Ihnen beides in Kombination. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Rente bei Berufsunfähigkeit und einer Beitragsfreistellung. Dann müssen Sie bei Berufsunfähigkeit keine Beiträge zur Basisrente mehr zahlen. Auch hier profitieren Sie von Steuervorteilen: Die Beiträge zur BU-Zusatzversicherung sind steuerlich begünstigt. Das gilt, wenn der Beitragsteil für den BU-Schutz bei maximal 49,9 Prozent liegt.

Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier.

Sie wollen sich noch genauer informieren?

Downloaden Sie hier hilfreiche PDFs mit weiteren Infos

Merkmale der Rürup-Rente

Beim Abschluss des Rürup-Vertrags sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Rürup-Vertrag kann zwar gekündigt werden, jedoch wird kein Rückkaufswert ausgezahlt sondern die Versicherung wandelt sich in eine beitragsfreie Versicherung um. Auch eine teilweise Kündigung ist möglich, was dann wiederum in einer teilweise beitragsfreien Versicherung mündet. Die Auszahlung des Kapitals als einmalige Leistung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Der Rürup-Sparer erhält die Auszahlung ausschließlich nach Rentenbeginn in Form einer lebenslangen Rente.

Das Rürup-Sparguthaben ist nicht vererbbar oder übertragbar. Es ist aber möglich, individuell eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren. Im Todesfall des Versicherten kann damit eine Rente an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie waisenrenten- oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Ehepartner erhalten eine lebenslange, Kinder eine befristete Rentenauszahlung.

Gesetzlich ist der Wechsel zu anderen Produkten der Rürup-Rente nicht geregelt. Daher erheben manche Anbieter eine Gebühr für die Übertragung des Kapitals oder lehnen den Wechsel vollständig ab.

Vogelperspektive: zwei Rentner auf Schwimmreifen im Wasser

Jetzt unverbindliche Anfrage stellen

Datenschutz *
Bitte bestätigen
Hinweise zum Datenschutz anzeigen

Weitere Informationen

  • Versicherungen

    Basisrente für Angestellte

    Die Basisrente (Rürup Rente) als Altersvorsorge für Angestellte

  • Versicherungen

    Basisrente mit BU

    Wer nicht nur fürs Alter vorsorgen will, sondern auch seine Arbeitskraft absichern möchte, kann die Basisrente mit einer BU verbinden.

  • Versicherungen

    Basisrente für Selbständige

    Die Basisrente (Rürup Rente) als Altersvorsorge für Selbständige

  • Versicherungen

    Basisrente für Beamte

    Die Basisrente (Rürup Rente) als Altersvorsorge für Beamte

  • Versicherungen

    Basisrente Fragen

    Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Basisrente (Rürup-Rente)

  • Magazin

    Was kostet das Leben?

    Wir wollen abseits von Wirtschaftstheorien verständliche Antworten geben und den Blickwinkel erweitern.