Was ist eine Basisrente bzw. Rürup-Rente?
Definition und Erklärung
Das Konzept der Basisrente stammt von Ihrem Initiator, dem Ökonom Bert Rürup. Daher wird sie umgangssprachlich auch als Rürup-Rente bezeichnet . Doch was genau ist eine Basisrente konkret und welche Varianten gibt es?
Eingeführt wurde die Rürup-Rente im Jahr 2005 als Teil der privaten Altersvorsorge. Sie ist hauptsächlich als Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige gedacht, die keiner Pflichtversicherung angehören. Ihnen fehlte oft die Möglichkeit, die Förderung in anderen Vorsorgeformen in Anspruch zu nehmen, wie z.B. die Riester-Rente, die wegen der personenbezogenen Förderung besonders sinnvoll für Geringverdiener ist.
Daher ist die Basisrente häufig die sinnvollste Option für Selbstständige, um steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Aber auch geschäftsführende Gesellschafter sowie gutverdienende Angestellte und Beamte können beispielsweise von der Basisrente profitieren.
Es gibt im Rahmen der Rürup- bzw. Basisrente generell verschiedene Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung:
Staatlich gefördert Vermögen aufbauen
Interessant wird die Rürup-Rente durch Steuervorteile in der Ansparphase, da ab Januar 2023 im Rahmen des Höchstbetrags für Altersvorsorgeaufwendungen 100% der eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden können (Quelle: Jahressteuergesetz 2022). Dadurch wird es möglich, die persönliche Steuerlast zu reduzieren.
Weniger Steuern auf Rente
Bis zum Jahr 2040 sind Ihre ausgezahlten Rentenleistungen zum Teil steuerbefreit. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. 2024 beträgt der steuerfreie Anteil zum Beispiel 17 Prozent, 2030 sind es noch 14 Prozent. Erst ab 2058 wird Ihre Rente komplett besteuert.
Die Basisrente wird als lebenslange Leibrente abgeschlossen. Auf diese Weise erhält die versicherte Person im Alter eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt. Die Auszahlung des angesparten Kapitals als einmalige Leistung ist hingegen nicht möglich.
Wie funktioniert MeinPlan Basisrente?
MeinPlan Basisrente kombiniert flexible Vorsorge mit einer staatlichen Förderung. Sie lässt sich jederzeit an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen und bietet gleichzeitig attraktive Wachstumschancen. Während der gesamten Vertragslaufzeit können moderne Beitrags- sowie intelligente Sicherungsoptionen gewählt werden. Im Rentenalter besteht die Möglichkeit der eXtra-Rente beziehungsweise die Wahl der Pflege-Option. So ist zum Beispiel ein garantierter Rentenfaktor auf hohem Niveau und für das gesamte Guthaben möglich.
Das Fondsvermögen lässt sich flexibel und individuell absichern mit:
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Infos zur Basisrente / Rürup-Rente im Allgemeinen
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Merkmale der Rürup-Rente
Beim Abschluss des Rürup-Vertrags sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Rürup-Vertrag kann zwar gekündigt werden, jedoch wird kein Rückkaufswert ausgezahlt sondern die Versicherung wandelt sich in eine beitragsfreie Versicherung um. Auch eine teilweise Kündigung ist möglich, was dann wiederum in einer teilweise beitragsfreien Versicherung mündet. Die Auszahlung des Kapitals als einmalige Leistung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Der Rürup-Sparer erhält die Auszahlung ausschließlich nach Rentenbeginn in Form einer lebenslangen Rente.
Das Rürup-Sparguthaben ist nicht vererbbar oder übertragbar. Es ist aber möglich, individuell eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren. Im Todesfall des Versicherten kann damit eine Rente an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie waisenrenten- oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Ehepartner erhalten eine lebenslange, Kinder eine befristete Rentenauszahlung.
Gesetzlich ist der Wechsel zu anderen Produkten der Rürup-Rente nicht geregelt. Daher erheben manche Anbieter eine Gebühr für die Übertragung des Kapitals oder lehnen den Wechsel vollständig ab.