21. November 2024
In der Versicherungswelt sind Risikofragen ein entscheidender Faktor – doch was steckt eigentlich dahinter? In diesem Artikel klären wir die Frage, warum Risikofragen so wichtig sind, wie sie die Auswahl des passenden Tarifs beeinflussen und was bei der Formulierung idealerweise zu beachten ist. Wir geben zudem Einblicke in die Unterschiede zwischen verschiedenen Versicherern und beantwortet die Frage, ob die Risikoprüfung der LV 1871 strenger ist als bei anderen Anbietern.
Die Wichtigkeit einer guten Risikoprüfung und mögliche Gefahren bei unpräzisen Formulierungen
Welche Bedeutung und Zweck erfüllen Risikofragen aus Unternehmenssicht?
Die Risikoprüfung muss gewährleisten, dass die Beiträge, die ein Versicherer für die Absicherung des Todesfall- oder BU-Risikos erhebt, auch dauerhaft ausreichend sind. Wäre dies nicht der Fall, müssten diese Beiträge später erhöht werden.
Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass solche Versicherungsprodukte tendenziell für Personen interessanter sind, die ein höheres Todesfall-Risiko oder ein höheres Risiko für den Verlust der Arbeitskraft mitbringen, z. B. aufgrund bereits vor Vertragsabschluss bestehender Erkrankungen. Das bedeutet zwar nicht, dass ein Versicherungsschutz dann nicht dennoch möglich wäre, aber der Versicherer muss die risikorelevanten Erkrankungen seiner Versicherten kennen und bewerten können. Dies ist die Aufgabe der Risikoprüfung. Die Gesundheitsfragen erfüllen somit den Zweck der „Risikosuche“ und ermöglichen eine Bewertung erhöhter Risiken.
Die Rolle der Risikofragen bei der Tarifauswahl
Wieso sind Risikofragen bei der Auswahl eines Tarifs überhaupt wichtig?
Gerade beim Abschluss einer Risikolebensversicherung spielt nicht nur der Preis die entscheidende Rolle, da dieser im Vergleich zu BU-Produkten niedrig ist. Vielmehr kommt hier dem Abschlussprozess aus mehreren Gründen eine wichtige Bedeutung zu.
Zum einen können nur sorgfältig, also wahrheitsgemäß und vollständig beantwortete Risikofragen garantieren, dass die erwartete Leistung im „Fall der Fälle“ auch wirklich ausgezahlt wird und der Versicherer nicht wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die Auszahlung verweigert. Zum anderen kann die vereinbarte Beitragshöhe aus Sicht des Versicherers nur dann ausreichend sein, wenn er durch eine effektive Risikoprüfung gewährleisten kann, dass das tatsächliche Risiko der Versicherten, dem erwarteten und in den Beiträgen einkalkulierten Risiko entspricht.
Die Risikofragen müssen also so formuliert sein, dass sie dem Versicherten möglichst problemlos eine sorgfältige Beantwortung der Fragen ermöglichen und dem Versicherer eine ausreichende Risikoselektion ermöglichen. Einige Angebote im Markt suggerieren zwar aufgrund wenig umfangreicher Risikofragen einen einfachen Abschluss für den Kunden, sind aber so lückenhaft gestellt, dass sie für den Versicherer eigentlich durchaus relevante Erkrankungen nicht abfragen. Oder sie sind so unpräzise gestellt, dass die vom Kunden nicht ohne weiteres sorgfältig beantwortet werden können, ohne die Gefahr einer Falschbeantwortung zu riskieren.
Unterschiede in der Risikoprüfung
Wie sollten Risikofragen idealerweise formuliert sein? Wie unterscheiden sich Unternehmen bei der Formulierung von Risikofragen?
Dem Kunden muss beim Lesen der Risikofragen eindeutig klar sein, was angegeben werden muss und was nicht. Dies kann man unterstützen durch das Nennen von bespielhaften Erkrankungen, die erläutern, welche Angaben der Versicherer vom Kunden erwartet. Ebenso wichtig ist zu betonen, was bei den Risikofragen nicht angegeben werden muss. Da die meisten Risikofragen auch Bagatellerkrankungen miteinschließen, die der Versicherer eigentlich nicht wissen muss, sollte er dies auch so darlegen. So kann er dem Kunden die Sorge nehmen, bei der Beantwortung der Fragen möglicherweise wichtige Informationen zu verschweigen.
Am wichtigsten ist aber, dass Fragen keine unscharfen Begriffe enthalten, sondern genau erkennbar ist, welche Informationen in der Antwort erwartet werden.
Hierzu gerne einige Beispiele:
Die Frage „nehmen Sie oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Medikamente ein“, lässt sich in mehrfacher Hinsicht schwer beantworten. Der Begriff regelmäßig ist zu unpräzise. Besser wäre z. B. „länger als 20 Tage fortdauernd.“ Auch die Frage nach Medikamenten müssten präzisiert werden dahingehend, ob hier nur verschreibungspflichtige oder jegliche Medikamente angegeben werden müssen.
Es existieren aber auch Fragen im Markt, die so viele Informationen in einer Risikofrage zusammenfassen wollen, dass der Kunde eigentlich den Überblick verlieren muss. So hat der Kunde zwar den scheinbaren Vorteil von wenigen Risikofragen, benötigt aber für die sorgfältige Beantwortung mehr Zeit oder gibt sogar auf. Wenn etwa in einer Frage nach der Einnahme von Medikamenten, AU-Zeiten und dem Vorliegen bestimmter Erkrankungen gefragt wird und das noch mit unterschiedlichen Abfragezeiträumen ist die Gefahr groß, dass der Kunde hier den Überblick verliert und unbewusst eine Anzeigepflichtverletzung begeht.
Ist die Risikoprüfung der LV 1871 strenger als bei anderen Gesellschaften?
Letztlich müssen alle Versicherer das gleiche Ziel verfolgen, nämlich eine effektive Risikoprüfung anzubieten, damit die versprochenen Leistungen auch nach vielen Jahren wirklich erbracht werden können und das zu einem stabilen Beitrag.
Meines Erachtens liegt der Unterschied also eher darin, ob die Versicherer dieser Aufgabe mit der gleichen Nachhaltigkeit und Sorgfältigkeit nachkommen. Wir sehen etwa bei unseren Risikovoranfragen Votierungen von anderen Gesellschaften, bei denen es entweder an der nötigen Expertise fehlt, oder eine nachhaltige Risikoprüfung bewusst zu Gunsten kurzfristiger vertrieblicher Ziele hintenangestellt wird.
Was ist das Fazit zur Risikoprüfung?
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine hohe Sorgfalt bei der Risikoprüfung nicht nur für den Versicherer, sondern besonders für den Kunden letztlich nur von Vorteil ist. Speziell die Risikofragen sollten so formuliert sein, dass sie dem Kunden eine vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung so einfach wie möglich machen und so vor einer Anzeigepflichtverletzung bewahren. Möglichst wenige aber schlecht gestellte Fragen gefährden nicht nur die Risikoselektion und damit die Beitragsstabilität, sondern erschweren auch dem Kunden den Antragsprozess und gefährden möglicherweise seinen Versicherungsschutz.
Dr. Ralf Woltmann
Gesellschaftsarzt der LV 1871
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