Kindervorsorge

Sorgerechtsverfügung

  • Warum ist eine Sorgerechtsverfügung wichtig?

  • Was gibt es bei der Erstellung zu beachten?

  • Voraussetzungen und formelle Anforderungen

Mutter, Vater und Tochter gemeinsam auf der Couch

Vormund für die Kinder bei Tod der Eltern bestimmen

Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Thema, das viele Eltern gerne vermeiden würden. Für die Zukunft und Sicherheit des eigenen Kindes ist sie jedoch von unschätzbarem Wert. Tritt der tragische Fall ein, dass beide Elternteile versterben, muss die Vormundschaft für Minderjährige rasch geregelt werden. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern zu Lebzeiten festlegen, wem sie im Sterbefall die Erziehung ihrer Kinder anvertrauen würden. Diese Vorsorge ist von großer Bedeutung, um das Wohlergehen der Kinder über das eigene Leben hinaus zu sichern. Wir erklären Ihnen, wie Sie eine solche Verfügung treffen können und welche Formalitäten dabei zu beachten sind.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung und warum ist sie wichtig?

Jährlich verlieren knapp 1.000 Kinder beide Elternteile. Handelt es sich dabei um Minderjährige, bestellt das Familiengericht einen gesetzlichen Vormund. Findet sich im näheren Familienkreis keine geeignete Person für diese verantwortungsvolle Aufgabe, kann das Kind in staatliche Obhut gegeben werden und das Jugendamt wird zum Amtsvormund ernannt.

Niemand möchte seinen Kindern diese belastende Situation zumuten. Denn neben Trauer und Zukunftsängsten stellt auch ein ungeeigneter Vormund ein Risiko für das Kindeswohl dar. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern bereits im Vorfeld festlegen, welche Person die Erziehung der Kinder übernehmen soll.

Bei einer Sorgerechtsverfügung handelt es sich um einen Rechtsakt, der – ähnlich wie bei einem Testament – auf einer schriftlichen Willenserklärung beruht. Darin legen Sie fest, welche Person nach Ihrem Tod Ihr minderjähriges Kind in Obhut nehmen soll. In der Verfügung können Sie auch Personen von der Vormundschaft ausschließen. Tritt der Ernstfall ein, dient die Sorgerechtsverfügung dem Gericht als Orientierungshilfe bei der Entscheidungsfindung.

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Unterschied Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht

Während eine Sorgerechtsverfügung ausschließlich im Todesfall greift, wird eine Sorgerechtsvollmacht unabhängig vom Tod der Eltern wirksam. Diese Vollmacht tritt beispielsweise dann in Kraft, wenn die Eltern aufgrund eines Unfalls oder anderer unerwarteter Probleme nicht mehr in der Lage sind, sich ausreichend um ihre Kinder zu kümmern. Idealerweise verfassen Sie sowohl eine Sorgerechtsverfügung als auch eine Sorgerechtsvollmacht, um für alle Eventualitäten vorzusorgen und Ihr Kind in Krisenzeiten abzusichern.

Wirksame Sorgerechtsverfügung verfassen

Grundvoraussetzung für eine wirksame Sorgerechtsverfügung ist das Benennungsrecht. Dies ist an das elterliche Sorgerecht geknüpft. Ausschließlich Eltern mit Sorgerecht können eine Vertrauensperson bestimmen, der das Sorgerecht im Todesfall beider Eltern übertragen werden soll.

Die Verfügung sollte alle wichtigen persönlichen Informationen über die Eltern und Kinder, den bevorzugten Vormund und ausgeschlossene Personen beinhalten. Benennen Sie in dem Schriftstück eindeutig die Person, die das Sorgerecht erhalten soll. Je ausführlicher Sie die Eignung begründen, desto besser kann das Familiengericht Ihre Entscheidung nachvollziehen. Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich an Ihren schriftlichen Willen zu halten, wird aber im Normalfall alles tun, um Ihren Wünschen zu entsprechen.

Nur in Ausnahmesituationen kommt das Gericht dem Elternwunsch nicht nach, etwa wenn Zweifel bestehen, ob die genannte Person die Fürsorgepflicht wirklich ausüben kann. Die Sorgerechtsverfügung ist nicht wirksam, wenn nur ein Elternteil verstirbt oder die angegebenen Formalitäten nicht eingehalten wurden.

Familie mit Eltern, Kindern und Großeltern beim Spaziergang

1. Das sollten Sie bei der Erstellung der Sorgerechtsverfügung beachten

Bei der Anfertigung einer Sorgerechtsverfügung sollten Sie daher folgende Punkte beachten:

  • Formelle Voraussetzungen: Sie müssen die Sorgerechtsverfügung persönlich in handschriftlicher Form verfassen. Gültig wird das Schriftstück, sobald Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Dabei sind Sonderregelungen für nicht-verheiratete Eltern und Alleinerziehende zu beachten.

  • Geeigneten Vormund wählen: Benennen Sie nur Personen, die die nötigen Voraussetzungen mitbringen, ein minderjähriges Kind zu versorgen.

  • Eindeutige Nennung des Vormundes: Formulieren Sie Ihren Wunsch präzise aus und nennen Sie die Person namentlich. Vage Formulierungen wie „meine Geschwister“ oder „die Pateneltern“ können vor Gericht zu Unklarheiten führen.

  • Formelle Voraussetzungen: Sie müssen die Sorgerechtsverfügung persönlich in handschriftlicher Form verfassen. Gültig wird das Schriftstück, sobald Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Dabei sind Sonderregelungen für nicht-verheiratete Eltern und Alleinerziehende zu beachten.

  • Geeigneten Vormund wählen: Benennen Sie nur Personen, die die nötigen Voraussetzungen mitbringen, ein minderjähriges Kind zu versorgen.

  • Eindeutige Nennung des Vormundes: Formulieren Sie Ihren Wunsch präzise aus und nennen Sie die Person namentlich. Vage Formulierungen wie „meine Geschwister“ oder „die Pateneltern“ können vor Gericht zu Unklarheiten führen.

2. Geeigneten Vormund bestimmen

Das Kernstück einer Sorgerechtsverfügung ist die Angabe eines Vormunds. Bei Ihrer Entscheidungsfindung helfen Ihnen folgende Punkte.

  • Vertrauensbasis: Sie sollten zu der Person ein hohes Maß an Vertrauen haben und an ihre Erziehungskompetenz glauben. Zudem brauchen Sie die Gewissheit, dass die Person nach Ihrem Ableben Ihre Wünsche respektiert. Auch gemeinsame Wertevorstellungen und die religiöse Überzeugung spielen eine Rolle.

  • Persönliche Nähe zum Kind: Machen Sie Ihre Wahl nicht vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Die persönliche Nähe zwischen dem Kind und der Vertrauensperson ist ein wichtiges Kriterium. So können enge Familienfreunde oder Paten eine tiefere emotionale Bindung zum Kind haben als Angehörige.

  • Kein aufgeteiltes Sorgerecht bei mehreren Kindern: Wenn Sie für mehrere Kinder eine Sorgerechtsverfügung erstellen, sollte eine Person die Vormundschaft für alle Kinder haben. Der Verlust der Eltern ist schmerzlich genug, die Trennung von den Geschwistern wäre eine unzumutbare emotionale Belastung. Das Zusammenleben mit den Geschwistern bietet Stabilität, Sicherheit und eine Form der Geborgenheit.

  • Ersatzperson ernennen: Legen Sie eine Ersatzperson fest. Denn ist der potenzielle Vormund zum Zeitpunkt Ihres Todes noch minderjährig oder nicht für die Aufgabe geeignet, kann das Gericht Ihre Wahl nicht akzeptieren.

  • Gemeinsam entscheiden: Sie müssen nicht das Einverständnis des potenziellen Vormunds einholen, aber Sie sollten offen über Ihr Vorhaben kommunizieren. So können Zweifel, Bedenken, das Erziehungskonzept und individuelle Wünsche gemeinsam besprochen werden.

  • Das Kind einbeziehen: Ab dem 14. Lebensjahr hat auch Ihr Kind ein Mitspracherecht, wo es im Todesfall seiner Eltern aufwachsen möchte. Beziehen Sie Ihr Kind beim Entscheidungsprozess mit ein und berücksichtigen Sie dessen Wünsche.

3. Voraussetzungen

Der Vormund muss volljährig und geschäftsfähig sein und darf nicht selbst unter Betreuung stehen. Auch das Alter ist von Bedeutung. Die Person sollte jung genug sein, um das Kind bis zur Volljährigkeit versorgen zu können.

Bedenken Sie, dass die festgelegte Person die Fürsorgepflicht ablehnen kann. Wenn der bestellte Vormund etwa zwei oder mehr schulpflichtige Kinder betreut, älter als 60 Jahre ist oder unter gesundheitlichen Problemen leidet, kann er von der Verpflichtung zurücktreten.

4. Personen ausschließen

In der Sorgerechtsverfügung kann auch bestimmt werden, welche Personen als Vormund nicht in Frage kommen. Komplizierte, belastete Verwandtschaftsverhältnisse oder die Trennung vom Kindesvater oder der Kindesmutter können Anlass geben, an der Erziehungsfähigkeit zu zweifeln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich der getrenntlebende Elternteil nicht um die Belange und Bedürfnisse des Kindes gekümmert hat. Begründen Sie dies ausführlich in der Verfügung.

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Sorgerechtsverfügung bei unverheirateten Paaren

Das gemeinsame Sorgerecht ist nicht an eine bestehende Ehe gebunden. Für die Sorgerechtsverfügung unverheirateter Paare gilt allerdings eine besondere Bedingung. Sie müssen jeweils eine eigene Verfügung aufsetzen. Es ist nicht zwingend notwendig, dass beide Elternteile denselben Vormund festlegen, da jede Verfügung unabhängig von der anderen betrachtet wird. Versterben beide Elternteile, so gilt die Verfügung des Letztverstorbenen.

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Sorgerechtsverfügung bei Alleinerziehenden besonders wichtig

Wer sich allein um seinen Nachwuchs kümmert, sollte unbedingt eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Denn trotz alleinigem Sorgerecht spricht das Gericht meist dem noch lebenden Elternteil die Vormundschaft zu, wenn der Erziehungsberechtigte verstirbt. Besteht kein enger Kontakt zwischen dem Kind und dem getrenntlebenden Elternteil oder ist die Beziehung vorbelastet, kann sich die richterliche Entscheidung negativ auf das Kindeswohl auswirken. Wenn Sie an der Fähigkeit des Vaters bzw. der Mutter zweifeln, können Sie die Person als möglichen Vormund ausschließen.

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Formelle Anforderungen

Die wichtigste Anforderung ist die handschriftliche Ausfertigung der Sorgerechtsverfügung. Computerausdrucke sind trotz einer Unterschrift ungültig. Das Dokument muss ausdrücklich als Sorgerechtsverfügung gekennzeichnet sein, um mögliche Missverständnisse auszuschließen. Achten Sie darauf, dass alle Personenangaben korrekt und aktuell sind. Mit Ihrer Unterschrift wird die Sorgerechtsverfügung rechtsgültig. Bei Ehepaaren reicht eine einzelne handschriftliche Verfügung aus, die von beiden Elternteilen unterzeichnet ist.

Kosten und Aufbewahrung der Sorgerechtsverfügung

Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Sie können Ihre Sorgerechtsverfügung zu Hause aufbewahren und der gewünschten Person eine Kopie aushändigen. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Sie können die Verfügung auch von einem Notar erstellen, beurkunden und verwahren lassen. Hier fallen individuelle Honorarkosten und eine Aufbewahrungsgebühr von ca. 150 Euro an. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht gegen eine Gebühr von 75 bis 150 Euro zu hinterlegen. Wichtig ist in jedem Fall, dass das Dokument nach Ihrem Tod schnell auffindbar ist.

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Vermögensaufbau und Altersvorsorge für die Kinder

Für Eltern ist es eine Herzensangelegenheit, sicher zu stellen, dass Ihre Kinder wohlbehütet aufwachsen. Unabhängig davon können Eltern durch die richtige Vorsorge auch dazu beitragen, dass Ihre Kinder in eine finanziell unbeschwerte Zukunft starten können. Die Kindervorsorge der LV 1871 (MeinPlan Kids) ist eine moderne Sparlösung für den Nachwuchs. Schon ab 25 Euro monatlich können Sie zum ersten Baustein für die Altersvorsorge Ihres Nachwuchses beitragen oder Vermögen für den Start ins Erwachsenenalter aufbauen.  So schafft nicht nur eine Sorgerechtsverfügung Sicherheit für die Zukunft, sondern auch die fondsgebundene Rentenversicherung für Kinder.

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