Schenkung an Kinder - Darauf müssen Sie achten
Ob als Geschenk zum Geburtstag, als Belohnung für den Studienabschluss oder einfach als Überraschung – Eltern und Großeltern machen ihren Kindern bzw. Enkelkindern gerne kleinere oder auch größere Geldgeschenke. Nicht wenige Eltern verschenken außerdem einen Teil ihres ersparten Vermögens zu Lebzeiten an ihren Nachwuchs. Das hat auch steuerliche Vorteile. Wer seinen Kindern oder Enkelkindern Geldgeschenke machen möchte, sollte sich aber vorab gut informieren und sich einige Fragen beantworten.
Auf was müssen Sie bei einer Schenkung an Kinder oder Enkel achten? Welche steuerlichen Vorteile hat eine Schenkung im Vergleich zum Vererben? Und wie hoch ist der jeweilige Freibetrag bzw. Steuersatz für Geldgeschenke an Kinder oder Enkelkinder? Beim Geldgeschenk für Kinder gibt es große Unterschiede. Ab einer bestimmten Summe will nämlich auch das Finanzamt mitkassieren. Genau genommen ist sogar das Taschengeld ein Vermögenszuwachs und damit rechtlich betrachtet eine Schenkung. Allerdings gibt es ähnlich wie bei vererbtem Vermögen Freibeträge.
Schenkung an Kinder oder Enkelkinder: Von Freibeträgen und Verwandtschaftsgraden
Ähnlich wie beim Vererben gibt es auch bei Schenkungen Freibeträge. Je näher Schenker und Beschenkter miteinander verwandt sind, desto höher fällt der Steuerfreibetrag für die Schenkung aus. So können Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei von ihren Eltern als Geschenk erhalten – und das sowohl von der Mutter als auch vom Vater, insgesamt also 800.000 Euro. Dazu muss aber die Schenkung aus einem getrennten Vermögen von Vater und Mutter erfolgen. Werden Enkel von ihren Großeltern beschenkt, sind schon ab einem Betrag von über 200.000 Euro Steuern an den Fiskus abzuführen.
Die verschiedenen Freibeträge zur Schenkung im Überblick:
- bis zu 500.000 Euro an Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner
- bis zu 400.000 Euro an Kinder, Stiefkinder sowie Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind
- bis zu 200.000 Euro an Enkel und Urenkel
- bis zu 20.000 Euro an Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- oder Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Freunde oder alle anderen Personen
Bei der Schenkung gilt es die Zehnjahresfrist zu beachten. Der jeweilige Steuerfreibetrag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Jahren erneut gewährt.
Die Steuerklassen von Schenkungen für Kinder und Enkelkinder im Detail
Was nach Abzug der Freibeträge an verschenktem Vermögen übrig bleibt, unterliegt der Schenkungsteuer. Je nachdem, wie nah das verwandtschaftliche Verhältnis ist, wird der Beschenkte nach einer von drei Steuerklassen bemessen. Kinder und Enkelkinder finden sich in Steuerklasse 1 wieder. Hier liegt der Steuersatz bei 7 bis 30 Prozent, welcher im Vergleich zu den anderen beiden Steuerklassen verhältnismäßig gering ausfällt.
- Steuerklasse I mit Steuersatz von 7 bis 30 Prozent: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Kinder verstorbener Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder, Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen
- Steuerklasse II mit Steuersatz von 15 bis 43 Prozent: Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Eltern und Voreltern bei Schenkung
- Steuerklasse III mit Steuersatz von 30 bis 50 Prozent: Tanten, Onkel, Freunde, Bekannte und alle weiteren Beschenkten
Bei der Schenkung an Kinder und Enkelkinder die Zehnjahresfrist beachten
Weiterhin ist bei Geldgeschenken an Kinder und Enkelkinder die Zehnjahresfrist zu beachten. Der jeweilige Steuerfreibetrag wird nach Ablauf einer Zehnjahresfrist erneut gewährt. Möchten Mutter oder Vater Vermögen per Schenkung übertragen, gilt ein Freibetrag von jeweils 400.000 Euro. Wenn ein Vater also seinem Nachwuchs 800.000 Euro über eine Schenkung vermachen möchte, ist es sinnvoll, die Schenkung in zwei Teile von beispielsweise je 400.000 Euro zu splitten und zehn Jahre dazwischen vergehen zu lassen. Deshalb ist es insbesondere bei einem größeren Geldbetrag sinnvoll, langfristig zu planen.
Geldgeschenke für Kinder anlegen
Wird ein größerer oder mehrere kleine Geldbeträge an Kinder oder Enkelkinder verschenkt, ergibt es Sinn, diese langfristig anzulegen – zum Beispiel für das erste eigene Auto oder eine Eigentumswohnung. Allerdings bieten herkömmliche Sparmöglichkeiten wie Sparbuch und Tagesgeldkonto durch die derzeitige Niedrigzinsphase kaum Renditemöglichkeiten. Festgeldanlagen sind in Sachen Verzinsung zwar etwas besser aufgestellt, unterliegen aber einer fixen Laufzeit. Die angelegte Summe ist in diesem Zeitraum nicht verfügbar.
Guter Mix aus Sicherheit und Renditechancen dank ETFs
Aufgrund der aktuellen Finanzmarktlage sind derzeit Exchange Trades Funds, kurz ETFs, bei vielen langfristig investierenden Anlegern hoch im Kurs. Hierbei handelt es sich um Indexfonds, die einen Börsenindex wie Dax, Dow Jones oder Nikkei nachbilden und so Vorteile wie höhere Renditemöglichkeiten und Flexibilität miteinander verknüpfen. Natürlich kann es bei ETFs zu Kursschwankungen kommen. Jedoch gelten diese im Vergleich zu anderen Fondsarten oder Aktien als relativ sicher und werden daher oft auch von den Verbraucherzentralen empfohlen
Mit MeinPlan Kids der LV 1871 sind Sie auch bei Geldgeschenken an Kinder gut beraten
Auch beim Geldgeschenk an Ihr Kind oder Ihren Enkel in Form von ETFs oder Fonds ist es hilfreich, sich fachkundige Partner zur Seite zu holen. Exzellente Unterstützung erhalten Sie unter anderem von der LV 1871. Mit MeinPlan Kids hat die renommierte Lebensversicherung eine moderne Sparlösung im Angebot, die auf verschiedenste individuelle Anlagebedürfnisse einzahlt und einen langfristigen wie nachhaltigen Vermögensaufbau fokussiert.
Dazu hat die LV 1871 mit ihren Kapitalmarktexperten verschiedene interessante Modelle geschaffen. So gibt es zum Beispiel die bewährte Expertenpolice mit einem gemanagten Portfolio aus fünf Fonds. Eine weitere Option sind die ETF-Portfolios Plus - exklusive Portfolios auf Basis von passiven, transparenten und kostengünstigen Investmentfonds. Als vierte Möglichkeit können Eltern oder Großeltern aus einer Fondspalette von rund 160 Fonds ein individuelles Portfolio zusammenstellen. Nicht zuletzt können Sie mit MeinPlan Kids das Geldgeschenk für Ihr Kind oder Ihren Enkel in ein nachhaltiges Portfolio aus fünf Investmentfonds mit FNG-Siegel investieren. Das Siegel gilt als eines der hochwertigsten Nachhaltigkeitssiegel im deutschsprachigen Raum.
Fazit zur Schenkung für Kinder oder Enkelkinder: Langfristiges Planen lohnt sich
Schenkungen an Kinder bzw. Enkelkinder können steuerliche Vorteile mit sich bringen – vor allem, wenn eine langfristige Planung erfolgt. Das ist aber noch nicht alles: Weitere Steuervorteile gibt es, wenn sich Ihr Kind das angesparte Geld in Form einer Rente auszahlen lässt. Abhängig vom Alter während des Renteneintritts ist nämlich nur noch der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Für all jene, die sich die private Rente ab 60 Jahren auszahlen lassen, zählen 22 Prozent der Jahresrente zum steuerpflichtigen Einkommen, bei einem Renteneintritt mit 68 Jahren sind es dann nur noch 16 Prozent. Geldgeschenke mit MeinPlan Kids lohnen sich also gleich doppelt.
Bitte beachten Sie zum Thema Schenkung auch das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Celle zur Rückzahlung bei Pflegebedürftigkeit der Großeltern (Az.: 6 U 76/19 vom 13. Februar 2020)
(Stand der Informationen dieses Artikels: 2/2021; Änderungen sind möglich)