Ist eine Teilauszahlung bei der fondsgebundenen Rentenversicherung möglich?
Das Ziel der fondsgebundenen Rentenversicherung ist finanziell für das Rentenalter vorzusorgen. Nichtsdestotrotz kann es vorkommen, dass Versicherte bereits in der Ansparphase auf das Fondsguthaben zugreifen müssen und Teilauszahlungen aus der Fondsrente vornehmen möchten. Dafür gibt es mittlerweile flexible Optionen. Und auch zum Beginn der Rentenphase gibt es Möglichkeiten für eine Teilauszahlung.
Teilauszahlung in der Ansparphase
Die Auszahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung startet in der Regel mit dem Ende der Versicherungslaufzeit. Dabei wählen Versicherungsnehmer die Versicherungsdauer häufig so, dass dies dem Zeitpunkt des Renteneintritts entspricht. Doch was geschieht, wenn Versicherte vorzeitig während der Ansparphase auf ihr angespartes Kapital zugreifen möchten? Die Lebensumstände bis zur Rente sind nicht in Stein gemeißelt und ändern sich häufig im Laufe der Jahre. Es stehen beispielsweise unerwartete Ausgaben an oder es besteht die Chance sich plötzlich einen lang ersehnten Traum zu erfüllen.
Um auch in der Ansparphase flexibel zu bleiben und die Fondsrente an die eigenen Bedürfnisse anpassen zu können, bieten Versicherungsgesellschaften mittlerweile verschiedene Möglichkeiten. Damit werden bereits vor Renteneintritt Teilauszahlung aus dem Fondsguthaben der fondsgebundenen Rentenversicherung ermöglicht.
Flexible Cash-to-Go-Option der LV 1871
Bei der Fondsrente MeinPlan der LV 1871 sind mit der Cash-to-Go Option sogar regelmäßige Auszahlungen aus dem Fondsvermögen möglich. Die Teilauszahlung aus der LV 1871 Fondsrente kann ab einem Betrag von 200 Euro vorgenommen werden und das mehrmals hintereinander. Beispielsweise könnte sich ein Versicherungsnehmer monatlich 500 Euro für ein Jahr auszahlen lassen, um sich z.B. eine lang ersehnte Weiterbildung oder eine Weltreise zu finanzieren.
Voraussetzung ist, dass das Vertragsguthaben nach der Auszahlung noch mindestens 1.000 Euro betragen muss bzw. wenn eine Erlebensfallgarantie gewählt wurde, muss zusätzlich das Fondsguthaben nach der Auszahlung mindestens zehn Prozent des Garantieguthabens betragen.
Teilauszahlung in der Rentenphase
Vor der Rentenphase können sich Versicherte entscheiden, wie die Auszahlung der Fondsrente erfolgen soll. Dabei haben sie in der Regel die Wahl zwischen der klassischen monatlichen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung. Bei der LV 1871 können Sie sich außerdem zwischen der Übertragung ihrer Fondsanteile auf ein Depot*, dem Hinausschieben der Rentenzahlung mit gleichzeitiger Nutzung der Cash-to-Go Option sowie einer Kombination aus Kapitalabfindung und Rentenzahlung entscheiden.
Die zuletzt genannten Optionen „Hinausschieben und Cash-to-Go Option nutzen“ oder „Kombination aus Kapitalabfindung und Rentenzahlung“ ermöglichen beide eine Teilauszahlung aus der Fondsrente. Bei der Kombination aus Kapitalabfindung und Rentenzahlung wird zum Fälligkeitstag der ersten Rente nur ein Teil des vorhandenen Vertragsguthabens ausgezahlt. Aus dem restlichen Teil wird eine lebenslange monatliche Rente gebildet. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für den Aufschub des Rentenbeginns bedeutet dies, dass er den Rentenbeginn der Versicherung maximal bis zum 85. Lebensjahr ohne Risikoprüfung hinausschieben kann. Während des Rentenaufschubs wird die Fondsrente beitragsfrei weitergeführt und Versicherungsnehmer können mit der Cash-to-Go-Option Teilauszahlungen vornehmen.
*Davon ausgenommen sind: Guthaben von weniger als 1.000 Euro, Bruchteile von Fondsanteilen sowie Anteile aus institutionellen Anlageklassen. Tritt einer dieser Fälle ein, werden die Fondsanteile ausgezahlt und können nicht auf ein Depot übertragen werden.