Was ist der Rentenfaktor in der fondsgebundenen Rentenversicherung?
Definition Rentenfaktor
Die Höhe der monatlichen Rente aus der fondsgebundenen Rentenversicherung ist nicht nur von der Höhe des Vertragsguthabens zum Renteneintritt abhängig, sondern auch vom sogenannten Rentenfaktor. Wie wirkt sich dieser auf die monatliche Auszahlung aus der Fondsrente aus? Mit Hilfe des Rentenfaktors können außerdem verschiedene Versicherungsangebote für die Altersvorsorge verglichen werden.
Der Rentenfaktor ist eine wichtige Rechengröße bei der Ermittlung der monatlichen Rentenzahlung aus der fondsgebundenen Rentenversicherung. Er kommt bei allen Arten von Rentenversicherungen zum Tragen, bei denen das eingezahlte Geld des Versicherungsnehmers am Kapitalmarkt angelegt wird – also bei der fondsgebundenen Rentenversicherung, aber auch bei der Riester-Rente, der Rürup-Rente und der betrieblichen Altersversorgung.
Bei allen genannten Versicherungsarten ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht klar, wie viel Vermögen bis zum Rentenbeginn angespart werden kann. Da der Kapitalmarkt großen Schwankungen unterworfen ist, hängt die Wertentwicklung maßgeblich von der Entwicklung der Aktien- und Rentenfonds ab, in die investiert wurde.
Um dennoch einen Anhaltspunkt für die zu erwartende Auszahlung aus der Fondsrente zu erhalten, gibt es den Rentenfaktor. Mit diesem Faktor wird das zu Rentenbeginn vorhandene Vertragsguthaben (Fondsguthaben + ggf. Kapital aus dem Deckungsstock bei Verträgen mit Beitragsgarantie) in eine lebenslange Rente umgewandelt. Es handelt sich hierbei also um eine Art Umrechnungsfaktor.
Versicherungsgesellschaften unterscheiden häufig zwischen zwei Rentenfaktoren: dem aktuellen Rentenfaktor und dem garantierten Rentenfaktor.
Beispiel: Berechnung der monatlichen Rentenzahlung mit dem Rentenfaktor
Üblicherweise wird mit dem Rentenfaktor berechnet, wie hoch die ausgezahlte monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Vermögen ausfällt. Ein Beispiel: Hat der Versicherungsnehmer zu Rentenbeginn ein Vertragsguthaben von 100.000 Euro angespart und der Rentenfaktor liegt bei 25, so bekommt er monatlich 250 Euro ausbezahlt. Berechnet wird dies mit folgender Formel: 100.000 Euro/ 10.000 Euro x 25.
Der aktuelle Rentenfaktor
Der aktuelle Rentenfaktor gibt an, wie hoch der Rentenfaktor beim Vertragsabschluss ist. Für die Berechnung des aktuellen Rentenfaktors ziehen Versicherungsunternehmen verschiedene Größen heran, etwa die Entwicklung der Lebenserwartung, der Zinsen und der Kosten.
Der aktuelle Rentenfaktor stellt eine Indikation für die Höhe der später einmal ausgezahlten Rente dar, sofern die Rechnungsgrundlagen unverändert bleiben.
Der garantierte Rentenfaktor
Was hat es nun mit dem garantierten Rentenfaktor bei der fondsgebundenen Rentenversicherung auf sich? Der garantierte Rentenfaktor wird in den Vertragsunterlagen festgelegt und basiert damit auch auf den Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Da Versicherungsunternehmen hier bei der Kalkulation noch einen Sicherheitsabschlag vornehmen, fällt er geringer aus als der aktuelle Rentenfaktor. Er stellt eine Untergrenze dar und kommt nur dann zum Einsatz, wenn der aktuelle Rentenfaktor zum Zeitpunkt des Rentenbeginns niedriger ist als der garantierte. Bei Rentenbeginn wird die monatliche Rentenzahlung in der Regel basierend auf dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Rentenfaktor errechnet. Nur wenn der aktuelle Rentenfaktor bei Rentenbeginn unter dem garantierten Rentenfaktor liegt, kommt der garantierte Rentenfaktor zum Zug. Im Rahmen der Berechnung der monatlichen Rente (Verrentung) zum Rentenbeginn nehmen Versicherer also eine sogenannte Günstigerprüfung vor d.h. es wird derjenige Rentenfaktor zur Berechnung verwendet, welcher zu einer höheren Rente für den Versicherungsnehmer führt.
In der Vergangenheit konnten Versicherungsgesellschaften den garantierten Rentenfaktor basierend auf der sogenannten Treuhänderklausel, die in den Versicherungsbedingungen enthalten war, mit der Zustimmung eines unabhängigen, externen Treuhänders ändern. Diese Klausel kommt mittlerweile nur noch in alten Verträgen zum Einsatz. Heute kann der garantierte Rentenfaktor nachträglich nur auf Grund von § 163 VVG geändert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die dauerhafte Erfüllbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht mehr sichergestellt werden kann. In diesem Fall kann es mit Zustimmung eines Treuhänders zu einer Änderung des garantierten Rentenfaktors kommen.
Verwechslungsgefahr: Der Rentenfaktor der Fondsrente entspricht nicht dem Rentenfaktor der gesetzlichen Rente
Bitte nicht verwechseln: Auch bei der Berechnung der gesetzlichen Rente gibt es einen Rentenfaktor. Diese Rechengröße wird von der Deutschen Rentenversicherung auch Rentenartfaktor genannt und hat Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Rente. Eine Rente wegen Alters hat den Rentenartfaktor 1, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5.