Fondsrente mit Garantie?
Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie?
Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Beiträge in renditestarke Fonds anzulegen. Normalerweise wird dem Versicherten dabei nicht garantiert, dass er den Beitragswert später zurückerhält. Sie können jedoch eine individuelle Beitragsgarantie vereinbaren. Diese stellt sicher, dass Ihnen bei Rentenbeginn ein festgelegter Betrag garantiert ausbezahlt wird. Wenn Sie in vollem Maße von den Chancen des Kapitalmarkts profitieren möchten, können Sie auf die Garantie ganz oder teilweise verzichten. Bei Kursrückgang tragen Sie aber auch das Risiko der Wertminderung.
Bei Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung errechnen die meisten Anbieter einen sogenannten Rentenfaktor. Dieser gibt an, wie viel Rente man pro 10.000 EUR Guthaben erhält. Geht man beispielsweise von einem Rentenfaktor von 35 aus, so würden Sie für einen angesparten Betrag von 100.000 EUR eine monatliche Rente in Höhe von 350 EUR erhalten. Je höher der Rentenfaktor ausfällt, desto mehr Rente erhalten Sie. Manche Anbieter weisen einen prognostizierten und einen garantierten Rentenfaktor aus. Wie hoch das für die Verrentung zur Verfügung stehende Kapital am Ende der Ansparphase sein wird, wissen Sie aufgrund der nicht vorhersehbaren Fondsentwicklung erst zu Rentenbeginn. Mit Hilfe des garantierten Rentenfaktors haben Sie jedoch die Möglichkeit, die sich daraus ergebende Rente zu ermitteln.
Gut zu wissen:
Bei der LV 1871 können Sie auch nach Vertragsabschluss das Garantieniveau neu anpassen. Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel die Lock-In-Funktion.
Mögliche Höhe der Beitragsgarantie in der Fondsrente
Wenn Sie sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantie entscheiden, profitieren Sie von höchstmöglichen Renditechancen. Eine Auszahlung der von Ihnen geleisteten Beiträge wird jedoch nicht garantiert. Denn die Wertentwicklung des Fonds hängt vom Kapitalmarkt ab und unterliegt Schwankungen.
Sie können aber bereits zu Beginn festlegen, welcher Anteil Ihrer eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn garantiert zur Verfügung stehen soll. Hierbei können Sie eine Beitragsgarantie von zehn bis maximal 90 Prozent der Beitragssumme festlegen. Je höher die vereinbarte Beitragsgarantie ist, desto geringer ist der Anteil des Guthabens, der in Fonds angelegt wird. Der restliche Anteil wird in den sicheren Deckungsstock der LV 1871 angelegt, sodass die gewählte Beitragsgarantie unabhängig von der Fondsentwicklung sichergestellt ist.