Was ist ein fondsgebundener Rentenbezug?
Fondsrente mit fondsgebundener Rentenbezugsphase
Bisher konnten Versicherungsnehmer im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung überwiegend in der Ansparphase am Kapitalmarkt partizipieren. Vor Rentenbeginn wurden durch die Versicherungsgesellschaften das vorhandene und frei verfügbare Fondsguthaben in risikoärmere Anlagemöglichkeiten umgeschichtet, um so Auswirkungen kurzfristiger Kursschwankungen vor dem Renteneintritt zu reduzieren. Vor dem Hintergrund immer wiederkehrender Niedrigzinsphasen und dem steigenden Interesse von Versicherungsnehmern auch in der Rente von langfristigen Kapitalmarktentwicklungen zu profitieren, gewinnt eine renditeorientierte Auszahlungsphase (Rentenbezugsphase) zunehmend immer mehr an Bedeutung. Um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden, erweitern immer mehr Versicherungsgesellschaften ihre Altersvorsorgeprodukte um eine fondsgebundene Rentenphase. Dies ermöglicht den Versicherungsnehmern auch in der Rentenbezugsphase (Auszahlungsphase) am Kapitalmarkt zu investieren und die Chancen auf höhere Renditen für die Rentenzahlungen zu nutzen.
Vorteile des fondsgebundenen Rentenbezugs
Beim Thema Finanz- bzw. Lebensplanung denken viele lediglich an die Zeit vor der Rente bzw. wie sie genügend Kapital für die Rente ansparen können. Doch die Finanzplanung sollte nicht mit dem Renteneintritt enden, wenn man auch im Ruhestand flexibel bleiben und die Möglichkeit haben möchte, den Lebensstandard an sich ändernde individuelle Bedürfnisse anzupassen. Denn gerade im Alter können sich die Ansprüche durch die steigende Lebenserwartung und das zunehmende Krankheitsrisiko schnell ändern.
Wenn Sie bis dato an Tag X in Rente gegangen sind und sich für eine monatliche Auszahlung der privaten Rentenversicherung mit einem klassischen Rentenbezug (dynamische Rente, teildynamische Rente, flexible Rente) entschieden haben, dann konnten sie in der Rentenphase nicht von den Renditechancen am Kapitalmarkt profitieren.
Entscheiden Sie sich stattdessen für einen fondsgebundenen Rentenbezug, dann erhalten Sie in der Regel einen gewissen Anteil aus dem bis zum Rentenbeginn angesparten Fondsguthaben als garantierte Rente und können mit einem kleineren Anteil weiterhin am Kapitalmarkt investiert bleiben. Damit profitieren Sie in der fondsgebundenen Rentenbezugsphase gleichzeitig von der Planungssicherheit einer garantierten Rente und der Chance auf einen höheren fondsgebundenen Rentenverlauf – danke einer variable fondsgebundenen Zusatzrente.
Die steuerliche Behandlung bei einem fondsgebundenen Rentenbezug ist zum derzeitigen Stand noch nicht abschließend geklärt. Wir können daher keine verbindliche Aussage treffen. Es ist eine steuerliche Beratung dringend zu empfehlen. Wir vertreten die Auffassung, dass die garantierte Rente und die variable Zusatzrente eine einheitliche Rentenzahlung ergeben, die analog zum klassischen Rentenbezug mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3a) bb) EStG zu versteuern ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass entweder die in der Rentenzahlung enthaltenen Erträge unter die Kapitalertragsteuer fallen oder die garantierte Rente mit dem Ertragsanteil zu versteuern ist und die variable Zusatzrente unter die Kapitalertragsteuer fällt.
LV 1871 Fondsrente MeinPlan mit fondsgebundener Rentenbezugsphase
Bei der LV 1871 erhalten Sie mit der fondsgebundenen Rentenphase im Rahmen der MeinPlan Fondsrente eine Kombination aus einer lebenslangen garantierten Rente und einer variablen Zusatzrente. Durch den Garantie-Anteil bietet MeinPlan mit der fondsgebundenen Rentenphase ein hohes Maß an Planungssicherheit im Alter. Durch den variablen Anteil, der in Fonds investiert wird, kann die Chance auf eine höhere Gesamtrente genutzt werden. Versicherungsnehmer können auch nach Renteneintritt von den Entwicklungen am Kapitalmarkt profitieren, um einerseits ihre Kaufkraft in der Rente zu erhalten und sich anderseits die Chance auf einen höheren Rentenverlauf sichern. Hierfür wird eine lebenslange garantierte Rente mit einer variablen Zusatzrente kombiniert, die bis zum Alter von 90 Jahren genutzt werden kann.
Die garantierte Rente wird zum Rentenbeginn berechnet und entspricht 75 Prozent der garantierten Rente, die sich aus einer klassischen monatlichen Rente ergeben würde. Der Betrag, der nicht zur Absicherung der garantierten Rente benötigt wird, steht für die Anlage in Fonds zu Verfügung. Die variable Zusatzrente wird zum Rentenbeginn berechnet und wird für ein Jahr fixiert und jährlich zum Rententermin neu berechnet und für das Folgejahr garantiert. Je nach Marktentwicklung und Assetklasse der ausgewählten Fonds kann die variable Zusatzrente während der Rentenphase schwanken. In der Ansparphase sowie auch während der Rentenphase steht eine individuelle Auswahl von Fonds und exklusiven Lösungen zur Verfügung. Auch in der fondsgebundenen Rentenphase überzeugt MeinPlan durch Flexibilität, da jederzeit Zuzahlungen und Entnahmen möglich sind. Außerdem sind alle intelligenten Sicherungsoptionen von MeinPlan – ausgenommen Ablaufmanagement – auch in der Auszahlungsphase verfügbar (wie z.B. Lock-in-Funktion, Anlaufmanagement für Zuzahlungen).